Politische Verfolgungen 2004 |
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Mordanschlag auf NPD-Mitglieder in der Parteizentrale
Autobombe auf
NPD-Parteizentrale in Berlin
Zusammenstehen, kämpfen, den Feind besiegen, Deutschland retten! In der Nacht zum 20. April 2004 fuhren die Täter einen mit benzingetränkten Autoreifen gefüllten PKW vor die Fassade des Hauses in der Seelenbinderstraße und zündeten die darin befindlichen Molotow-Coctails an. Drei gewaltige Explosionen rissen die Anwohner in der Nachbarschaft aus dem Schlaf. Die Flammen schlugen fast 15 Meter hoch bis unter das Dach der Parteizentrale. Glück hatte der zu diesem Zeitpunkt im Hause schlafende Mitarbeiter. Die Rauchmelder im Hause funktionierten. Durch die Aufmerksamkeit von Nachbarn konnten zunächst drei vermutliche Täter nach kurzer Zeit gefaßt werden. Sie wollten auf Fahrädern, die sie vorsorglich vor einem benachbarten Mietshaus abstellten, flüchten. Einer der drei jungen Männer wurde von einer Zeugin identifiziert. Am Haus selbst entstand Sachschaden. Vor allem eines der im Erdgeschoß befindlichen Fenster wurde von der Feuerwehr zertrümmert, um in das Haus einzudringen. Die Fassade ist fast flächendeckend rußgeschwärzt. Der Anschlag wurde zu einem Zeitpunkt ausgeführt, als der Polizeibeobachtungsposten abgezogen war. Es ist zu vermuten, daß Antifaschisten dieses als Erfolg feiern. Geht doch schon seit Monaten in diesen Kreisen die Parole um, die "NPD-Parteizentrale unbürokratisch zurückzubauen". Ungestraft konnte so etwas auf Demonstrationen in der unmittelbaren Nähe von den Rednern verkündet werden. Wer die kriminelle Energie dieser Leute kennt, mußte mit dem Schlimmsten rechnen. Bei dem Anschlag auf die NPD-Zentrale wurde der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Nicht nur der im Hause befindliche Miarbeiter hätte es treffen können, sondern auch die Bewohner der Nachbarhäuser. Allein das sollte für die Sicherheitsbehörden und die Justiz Anlaß genug sein, die Tat mit Hochdruck aufzuklären und die Täter ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen. Wichtig ist vor allem, nicht nur die unmittelbar Ausführenden zu stellen, sondern auch die geistigen Brandstifter aus der Politik und aus den Medien. Hier dürften auch die eigentlichen Drahtzieher des Anschlages zu finden sein und es bleibt abzuwarten, wie nachdrücklich die Polizei den Anschlag und deren Hintergründe aufklären darf. Unter der Parole "Aufstand der Anständigen" wird gegen die nationale Opposition und vor allem gegen die NPD seit Jahren eine unsägliche Kampagne geführt, die mit einer normalen politischen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun hat. Anhänger der NPD werden kriminalisiert und drangsaliert wo immer das geht. Die Berliner konnten am 20. April eindeutig feststellen, wo die Kriminellen und Gewalttäter zu suchen sind.
Der Ausbau des Nationalen Bildungszentrums geht weiter wie auch die Arbeit
in der Parteizentrale weitergeht. Das alles kann nur ein Gemeinschaftswerk
sein, wenn sich alle Anhänger der Partei daran beteiligen. Spenden sind
hierfür hilfreich. |
Wirklichkeit in
der demokratischen BRD sieht so aus: |
"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ... |
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1994 |
5.562 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
1995 |
6.555 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
1996 |
7.585 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
1997 |
10.257 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
1998 |
9.549 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
1999 |
8.651 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
2000 |
13.863 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
2001 |
8.874 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
2002 |
9.807 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 | |
2003 |
9.295 |
Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19 |