Politische Verfolgungen 2004

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Horst Mahler, Dr. Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen "Volksverhetzung" vor Gericht

Im Jahre 2000 publizierten die Angeklagten Mahler, Oberlercher und Meenen eine Broschüre mit dem Titel "Aufstand der Anständigen". Wegen des Inhalts der Publikation müssen sie sich am 6., 11., und 18. Februar 2004 vor der "22. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin" wegen "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) im Saal 220 des Kriminalgerichtsgebäudes in Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin, verantworten. Als Straftat im Sinne des "Volksverhetzungsparagraphen" (§ 130) sind die abschließenden Forderungen in gleichnamiger Broschüre, die wie folgt lauten, angeklagt:

Beendigung der Ausländerbeschäftigung
Ausschluß ausländischer Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenversicherung
Pflicht zur Meldung aller von Ausländern besetzten Arbeitsplätze, die an Volksdeutsche Bewerber vergeben werden müssen, die das Arbeitsamt als geeignet bezeichnet.
Einstellungsverbot für ausländische und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt, und zwar auch für jene Arbeitsplätze, die ausländisches Eigentum sind.
Beschäftigungsverbot für ausländische und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt ein Jahr nach Erlaß des Einstellungsverbots.
Hohe Geld- und Arbeitsstrafen für unerlaubten Aufenthalt.
Ausweisung aller arbeitslos gewordenen Ausländer.
Ausweisung aller zum Straf- oder Sozialfall gewordenen Ausländer.
Freiräumung aller Asylantenunterkünfte und Ausweisung der Asylbewerber.
Verbot von Ausländerorganisationen in Deutschland.
Entlastung der deutschen Volksschule von Hilfs- und Fremdschülern, um sie der deutschen Kultur zurückzugeben.

Darüber hinaus wird Horst Mahler vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Anwalt der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in einem dem "Bundesverfassungsgericht" im Parteiverbotsverfahren vorgelegten Schriftsatz zusätzlich "Volksverhetzung" begangen zu haben, weil er darin folgende Aussage machte:

"Der Haß auf die Juden stellt sich als etwas 'ganz Normales' heraus.
Ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen
Immunsystems, also von geistiger Gesundheit - eine Gesundheit, die Juden -
zu Recht - fürchten."

Das Deutschen-Kolleg (vertreten durch Mahler, Oberlercher und Meenen) gibt dazu im Internet folgende Stellungnahme ab:

"In der anstehenden öffentlichen Erörterung wird das Deutsche Kolleg den Hilfswilligen der Fremdherrschaft, die sich selbst noch als Richter begreifen mögen, vergegenwärtigen, daß die Verfolgung des Willens der Deutschen, sich als Volk zu behaupten, Beihilfe zum Völkermord und Landesverrats ist. Die daran beteiligten Juristen werden sich demnächst vor Gerichten des Deutschen Reiches wegen dieser Verbrechen verantworten müssen." (http://www.deutsches-kolleg.org/vorschau.htm)

Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
89.998 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, dass sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19