Politische Verfolgungen 2004

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Wer sich gegen den Untergang des deutschen Volkes mit Argumenten zur Wehr setzt, wird in der BDR verfolgt!
Der Reichsdeutsche Frank Kerkhoff ist angeklagt, weil er die Interessen des deutschen Volkes vertritt

To: national-journal@usa.net
From: bodesturm@freenet.de
Date: Mon, 05 Apr 2004 12:13:07 0200
Subject: Prozessbericht, 2. Verhandlungsanlauf, Sache Kerkhoff

NJ-Kommentar:

Die Richterin im Verfahren Kerk-hoff hat offenbar ein schlechtes Gewissen, da sie keine Schuld bei dem Angeklagten feststellen kann, ihn aber im Auftrag der BRD-Verfolgungspolitik aburteilen muß. Sie sagte während der Ver-handlung, sie werde den Ange-klagten auf jeden Fall verurteilen, was eine klare Vorverurteilung darstellt, die es in einem sog. Rechtsstaat nicht geben darf. Sie will offenbar als "befangen" von diesem Verfahren entbunden wer-den. Dies erinnert an den Gottes-mord. Pilatus konnte auch keine Schuld bei Jesus Christus erken-nen. Die politischen Drahtzieher, die Phärisäer um Kaiphas, ver-langten jedoch die Kreuzigung Jesu. Pilatus überließ den Erlö-ser den Mördern und "wusch an-schließend seine Hände in Un-schuld."

Am vergangenen Freitag, 2. April 2004, fand vor dem Amtsgericht Magdeburg der Prozeß gegen das DK (Deutsche Kolleg)-Mitglied Frank Kerkhoff statt. Er wird beschuldigt, im Herbst 2002 ein Flugblatt erstellt und in großer Auflage in Umlauf gebracht zu haben, in dem "Menschen orientalischer Herkunft und Menschen mit dunkler Hautfarbe" böswillig verächtlicht gemacht und beschimpft werden und in dem die Deutsche Bevölkerung zum Hass gegen Neger und Orientalen aufgestachelt würden (§130 StGB). Des weiteren wird Frank Kerkhoff beschuldigt, die BRD herabgewürdigt, beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben, wodurch die BRD in der Achtung der Deutschen als unwert und unwürdig hingestellt würde (§ 90a StGB). Ferner hätte der Angeklagte dieses Fugblatt in die Zeitschrift "NPD-Echo, Nationaldemokratische Zeitung des NPD-Kreisverbandes Aschersleben-Staßfurt" integriert und in einer Auflage von 1.000 Stück verteilt, bzw. verkauft.

Beim dem Flugblatt mit der Erstauflage von 50.000 Stück handelt es sich um die DK-Flugschrift "Deutschland wird wieder Deutsch!", welche man auf den DK-Netzseiten herunterladen kann (www.deutsches-kolleg.org).

Der Prozeß war schon der 2. Versuch. Bereits vor vier Wochen scheiterte der erste Termin. Bereits vor Beginn bestand Rechtsanwalt Carsten Schrank aus Berlin darauf, daß die Staatsanwaltschaft Magdeburg VOR Prozeßbeginn mitteilt, was denn überhaupt angeklagt sei, welche Sätze im einzelnen dazu geeignet seien, den "Staat" BRD als "unwert" dazustellen und "zum Hass gegen dunkelhäutige Menschen aufzustacheln". Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich bis dato lediglich das ganze Flugblatt zitiert ohne auf sogenannte strafbare Aussagen hinzuweisen, die gegen §130 und §90a verstoßen sollen. Die damalige Richterin gab RA Schrank Recht und verschob den Prozeß zunächst auf den 26. März 2004, dann auf den 2. April 2004. Ferner wurde die Staatsanwältin aufgefordert, die Anklage zu konkretisieren.

Im Termin am 2. April 2004 war von Konkretisierung der Straftatbestände keine Rede mehr. Die Staatsanwaltschaft blieb bei der Strategie, der "allgemeine Eindruck" des Flugblattes würde ausreichen. Auch die Richterin äußerte sich klar in diese Richtung. RA Carsten Schrank ließ jedoch nicht locker. In mehreren Anträgen, die immer wieder zu Verhandlungsunterbrechungen führten, versuchte er das "Totschlagargument" des "allgemeinen Eindrucks" vom Tisch zu bekommen. Vergeblich, die Richterin schmetterte alle rechtsstaatlichen Anträge ab. Der gesamte Text sei im "Kontext" zu sehen und der sei klar und eindeutig. Als der Angeklagte fragte, ob da auch der Satz "Wir sind ein tüchtiges Volk" dazu gehöre, reagierten Staatsanwältin und Richterin unwirsch.

Dem Druck von RA Schrank nachgebend, legte die Richterin dann aber plötzlich doch los und verlas einzelne Sätze aus dem Flugblatt, die dazu angetan wären, das Deutsche Volk aufzustacheln bzw. die BRD herabzuwürdigen. Es handelt sich um folgende Sätze (kein Scherz!!):

Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß (§130):

"Deutschland ist vernichtet, wenn das Deutsche Volk mit Negern und Orientalen durchmischt
ist?"
"Zivilokkupaten", damit sind die durch die "Einfallstore" hereindringenden Fremden gemeint.
"Nicht das Boot ist voll, Deutschland ist voll! Voll von Fremden die hier nicht hergehören".
"Der allgemeine Aufstand des Deutschen Volkes ist der erste Schritt auf dem Weg nach Deutschland, zu Kaiser und Reich!".
"Reiht Euch ein in die Front der Deutschen, die es noch sein wollen!"
"Entausländert Euer Denken!"
"Mach Eure Schulen, Fabriken und Gemeinden wieder Deutsch!"

Die folgenden inkriminierten Sätze werden als Herabwürdigung der BRD (§90a) angeklagt:

"Das System aus Fremdherrschaft und inländischer Kooperation hat aus unserem wunderschönen Land einen Saustall gemacht?"
"Diese Lügner und Betrüger verraten uns an eine Handvoll Geldfürsten?"
"Systemhörige Einheitspartei",
gemeint sind die Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und PDS.
"Korruptes und marodes System",
womit die BRD gemeint ist.
Folgender kompletter Abschnitt verstoße gegen §90a, wobei der erste Satz besonders schwer wiege: "Die BRD ist am Ende. Das Grundgesetz weist uns den Weg zu einer Deutschen Verfassung, der Wiedergeburt des Deutschen Reiches." Denn: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Art. 146 GG).

Der Angeklagte, der die Herstellung und die Verbreitung eingeräumt hatte, sollte sich nun zur Sache äußern. In dem gut gefüllten, großen Saal des Amtsgerichts versuchte er darzulegen, daß sich das Flugblatt keineswegs gegen bestimmte Menschen, die dort als "Zivilokkupanten" bezeichnet wurden, richte, sondern gegen die Politik der gezielten Verausländerung und Umvolkung. Schon kurz nach Beginn der Ausführung unterbrach ihn die Richterin zweimal. Beim zweiten Mal sagte sie, daß das aber Verunglimpfung sei und das sie das so sehe und daß Er, der Angeklagte, ja noch die Möglichkeit hätte, dies in der Revision zu rügen.
Damit war natürlich allen Beteiligten klar, daß die Richterin auf jeden Fall verurteilen wollte. Sie gab damit eine Vorverurteilung bekannt, auch das ist mittlerweile im "Rechtsstaat" BRD möglich. Wegen dieser Vorverurteilung folgte einer weitere Unterbrechung, RA Carsten Schrank stellte einen Befangenheitsantrag stellte. Nach einer weiteren Unterbrechung, in der sich die junge Frau mit ihren Widersprüchen beschäftigen musste, verkündete sie die Unterbrechung der Verhandlung. Sie erweckte den Anschein, als habe sie sich durch einen juristischen Patzer aus dem Verfahren rausgekegelt.

Fortsetzung folgt.
Mit sozialrevolutionären Grüßen,
Bodesturm
Das sozialrevolutionäre Zine für die nationale Jugend Sachsen-Anhalts.

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
80.703 Strafverfahren zwischen 1994 und 2002 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", konkret "Propagandadelikte" und "Volksverhetzung". Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2002

1994

5.562   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1995

6.555   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1996

7.585   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1997

10.257   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1998

9.549   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1999

8.651   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2000

13.863   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2001

8.874   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2002

9.807   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt