Politische Verfolgungen 2004 |
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Wer sich gegen den
Untergang des deutschen Volkes mit Argumenten zur Wehr setzt, wird in der BDR
verfolgt! To: national-journal@usa.net
Am vergangenen Freitag, 2. April 2004, fand vor dem Amtsgericht Magdeburg der Prozeß gegen das DK (Deutsche Kolleg)-Mitglied Frank Kerkhoff statt. Er wird beschuldigt, im Herbst 2002 ein Flugblatt erstellt und in großer Auflage in Umlauf gebracht zu haben, in dem "Menschen orientalischer Herkunft und Menschen mit dunkler Hautfarbe" böswillig verächtlicht gemacht und beschimpft werden und in dem die Deutsche Bevölkerung zum Hass gegen Neger und Orientalen aufgestachelt würden (§130 StGB). Des weiteren wird Frank Kerkhoff beschuldigt, die BRD herabgewürdigt, beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben, wodurch die BRD in der Achtung der Deutschen als unwert und unwürdig hingestellt würde (§ 90a StGB). Ferner hätte der Angeklagte dieses Fugblatt in die Zeitschrift "NPD-Echo, Nationaldemokratische Zeitung des NPD-Kreisverbandes Aschersleben-Staßfurt" integriert und in einer Auflage von 1.000 Stück verteilt, bzw. verkauft. Beim dem Flugblatt mit der Erstauflage von 50.000 Stück handelt es sich um die DK-Flugschrift "Deutschland wird wieder Deutsch!", welche man auf den DK-Netzseiten herunterladen kann (www.deutsches-kolleg.org). Der Prozeß war schon der 2. Versuch. Bereits vor vier Wochen scheiterte der erste Termin. Bereits vor Beginn bestand Rechtsanwalt Carsten Schrank aus Berlin darauf, daß die Staatsanwaltschaft Magdeburg VOR Prozeßbeginn mitteilt, was denn überhaupt angeklagt sei, welche Sätze im einzelnen dazu geeignet seien, den "Staat" BRD als "unwert" dazustellen und "zum Hass gegen dunkelhäutige Menschen aufzustacheln". Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich bis dato lediglich das ganze Flugblatt zitiert ohne auf sogenannte strafbare Aussagen hinzuweisen, die gegen §130 und §90a verstoßen sollen. Die damalige Richterin gab RA Schrank Recht und verschob den Prozeß zunächst auf den 26. März 2004, dann auf den 2. April 2004. Ferner wurde die Staatsanwältin aufgefordert, die Anklage zu konkretisieren. Im Termin am 2. April 2004 war von Konkretisierung der Straftatbestände keine Rede mehr. Die Staatsanwaltschaft blieb bei der Strategie, der "allgemeine Eindruck" des Flugblattes würde ausreichen. Auch die Richterin äußerte sich klar in diese Richtung. RA Carsten Schrank ließ jedoch nicht locker. In mehreren Anträgen, die immer wieder zu Verhandlungsunterbrechungen führten, versuchte er das "Totschlagargument" des "allgemeinen Eindrucks" vom Tisch zu bekommen. Vergeblich, die Richterin schmetterte alle rechtsstaatlichen Anträge ab. Der gesamte Text sei im "Kontext" zu sehen und der sei klar und eindeutig. Als der Angeklagte fragte, ob da auch der Satz "Wir sind ein tüchtiges Volk" dazu gehöre, reagierten Staatsanwältin und Richterin unwirsch. Dem Druck von RA Schrank nachgebend, legte die Richterin dann aber plötzlich doch los und verlas einzelne Sätze aus dem Flugblatt, die dazu angetan wären, das Deutsche Volk aufzustacheln bzw. die BRD herabzuwürdigen. Es handelt sich um folgende Sätze (kein Scherz!!): Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß (§130):
"Deutschland ist vernichtet, wenn das Deutsche Volk mit Negern und
Orientalen durchmischt Die folgenden inkriminierten Sätze werden als Herabwürdigung der BRD (§90a) angeklagt: "Das System aus
Fremdherrschaft und inländischer Kooperation hat aus unserem wunderschönen
Land einen Saustall gemacht?" Der Angeklagte, der die
Herstellung und die Verbreitung eingeräumt hatte, sollte sich nun zur Sache
äußern. In dem gut gefüllten, großen Saal des Amtsgerichts versuchte er
darzulegen, daß sich das Flugblatt keineswegs gegen bestimmte Menschen, die
dort als "Zivilokkupanten" bezeichnet wurden, richte, sondern gegen die
Politik der gezielten Verausländerung und Umvolkung. Schon kurz nach Beginn
der Ausführung unterbrach ihn die Richterin zweimal. Beim zweiten Mal sagte
sie, daß das aber Verunglimpfung sei und das sie das so sehe und daß Er, der
Angeklagte, ja noch die Möglichkeit hätte, dies in der Revision zu rügen. |
Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus: |
"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", konkret "Propagandadelikte" und "Volksverhetzung". Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2002 |
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1994 |
5.562 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1995 |
6.555 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1996 |
7.585 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1997 |
10.257 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1998 |
9.549 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1999 |
8.651 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2000 |
13.863 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2001 |
8.874 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2002 |
9.807 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt |