Politische Verfolgungen 2004

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Holocaust, mittelalterlicher Glaubenszwang?

Ungewöhnliche Gerichtsverhandlung. Aufgeschrieben nach einer tatsächlichen Begebenheit aus dem Jahre 2000. Nur der Name wurde verändert.

Vorsitzender:
"Bitte die Plätze einzunehmen. Die Verhandlung ist eröffnet. Es ist Herr Müller angeklagt wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes (§ 185 StGB), wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB und § 194 StGB). Angeklagter, stehen Sie auf! Sie sind Otto Herrmann Müller ...

Müller: "Nein!"

Vorsitzender:·"Was denn, sind Sie nicht Otto Herrmann Müller?"

Müller: "Nein, ich bin Otto Friedrich Müller."

Vorsitzender: (spricht leise mit dem Gerichtsschreiber). "Also da ist wohl etwas falsch aufgeschrieben worden. Also Otto Friedrich Müller, geboren am 17. Juli 1922 ..."

Müller: "Nein!"

Vorsitzender: "Was denn nun schon wieder? Sind Sie nicht am 17. Juli 1922 geboren?"

Müller: "Ich bin am 17. Juni 1922 geboren."

Vorsitztender: "Also gut. Sie haben die Staatsangehörigkeit der BRD."

Müller: "Nein!"

Vorsitzender: (nervös) "Sind Sie etwa Chinese?"

Müller: "Ich habe die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches."

Vorsitzender: "Unfug, heute haben wir hier die BRD."

Müller: "Als ich geboren wurde, gab es die BRD nicht. Ich erhielt die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches durch Geburt. Sie ist mir nie aberkannt worden. Vielleicht haben Sie den Falschen geladen."

Vorsitzender: "Lassen Sie die dummen Scherze!"

Müller: "Ich soll doch die Wahrheit sagen."

Vorsitzender: "Also zur Sache: Ihnen wird vorgeworfen, den Völkermord an den Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet zu haben."

Müller: -----

Vorsitzender: "Was haben Sie dazu zu sagen?"

Müller: "Ich konnte gar nichts leugnen, denn es hat mir ja niemand einen Völkermord vorgeworfen."

Vorsitzender: "Sie wissen, daß die Nazis etwa sechs Millionen Juden ermordet haben."

Müller: "Nein!"

Vorsitzender: "Was - nein? Haben die das etwa nicht getan?"

Müller: "Sie haben mich gefragt, ob ich es weiß. Und ich muß die Wahrheit sagen, also: Ich weiß es nicht."

Vorsitzender: "Sie bestreiten also den Judenmord?"

Müller: "Nein!"

Vorsitzender: "Eben wollten Sie von diesem schrecklichen Völkermord nichts gewußt haben, und nun sagen Sie, daß Sie nichts bestreiten. Was soll das?"

Müller: "Ich kann nichts bestreiten, was ich nicht weiß."

Vorsitzender: "Diese entsetzlichen, menschenverachtenden Massenmorde sind offenkundig, und das heißt, sie sind allgemein bekannt."

Müller: "Ich weiß nicht, was anderen bekannt ist. Ich weiß nur das, was mir bekannt ist. Und ich weiß auch genau, was mir nicht bekannt ist."

Vorsitzender: "Dann möchte ich Sie daran erinnern, daß diese furchtbaren Dinge tausendfach dokumentiert sind und daß jedermann diese grauenhaften Einzelheiten in hunderten von Büchern nachlesen kann."

Müller: "Ich kann mich an solche Sachen nicht erinnern."

Vorsitzender: "Dann mache ich Sie auf die Worte unseres früheren Herrn Bundespräsidenten Doktor Richard von Weizsäcker aufmerksam, der sagte: 'Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren'."

Müller: "Was ich erinnere und was ich nicht erinnere, das tue ich mit meinem eigenen Kopf. Dafür brauche ich den Weizsäcker nicht."

Vorsitzender: "Sie meinen sicher den früheren Herrn Bundespräsidenten Freiherrn Richard von Weizsäcker!"

Müller: "Genau den."

Vorsitzender: "Kommen wir zurück auf die Frage, ob Sie die Judenmorde bestreiten oder nicht. Haben Sie denn noch nie von diesen menschenverachtenden Vorgängen gehört?"

Müller: "Doch. Das hört man ja jeden Tag im Fernsehen und das liest man in jedem Käseblatt."

Vorsitzender: "Drücken Sie sich gefälligst etwas gewählter aus!"

Müller: "Entschuldigung!"

Vorsitzender: "Sie haben also von diesen unvorstellbaren Untaten gehört und gelesen. Und da wollen Sie immer noch nichts davon wissen?"

Müller: "Es wird viel erzählt. Das muß man doch nicht alles glauben."

Vorsitzender: "Wollen Sie damit sagen, daß Sie das alles nicht glauben?"

Müller: "Da tu ich mir halt schwer."

Vorsitzender: "Also nun raus mit der Sprache: Zweifeln Sie etwa an den Berichten, den Zeugenaussagen und den Dokumenten über den Judenmord?"

Müller: "Mein Vater hat mir gesagt: Junge, zweifle an allem, was man Dir zu glauben befiehlt."

Vorsitzender: "Hier gibt es nichts zu zweifeln, das ist alles längst bewiesen."

Müller: "Soll das heißen, daß es verboten ist, zu zweifeln? Angeklagt bin ich, weil ich geleugnet haben soll und weil ich das Andenken verstorbener Juden verunglimpft haben soll. Und nun soll ich sogar bestraft werden, weil ich mit meinen Zweifeln nicht fertig werde?"

Vorsitzender: "Genau darauf läuft es hinaus: Wer diese Judenmorde bezweifelt, der verunglimpft das Ansehen ..."

Müller: "Herr Vorsitzender, das verstehe ich nicht."

Vorsitzender: (ungeduldig): "Angeklagter, Sie treiben es zu weit!"

Müller: "Ich wollte ja nur fragen, ob es verboten ist, an irgend etwas zu zweifeln. Bitte darf ich diese Frage stellen?"

Vorsitzender: "Natürlich dürfen Sie diese Frage stellen, es kommt nur darauf an, woran Sie zweifeln."

Müller: "Ach so."

Vorsitzender: "Wir müssen die Sache zu Ende bringen: Haben Sie nun die Judenmorde geleugnet oder nicht. Bitte die Zeugen hereinzuholen."

Müller: "Ich habe doch schon gesagt, daß ich gar nichts leugnen kann."

Vorsitzender: "Aber Sie haben öffentlich Zweifel geäußert. Warum haben Sie das getan?"

Müller: "Weil ich das Ganze eben nicht glaube."

Vorsitzender: "Da haben wir es: Sie bestreiten also hier vor Gericht die Judenmorde!"

Müller: "Nein, aber ich glaube sie einfach nicht. Ist das denn auch verboten?"

Der Gerichts-Berichter: "Ja, es ist verboten, jedenfalls in Deutschland, und jedenfalls noch!


Quelle: http://www.kaiserkurier.de/kurier032/ungewoehliche_gerichtsverhandlung.html

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
80.703 Strafverfahren zwischen 1994 und 2002 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", konkret "Propagandadelikte" und "Volksverhetzung". Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2002

1994

5.562   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1995

6.555   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1996

7.585   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1997

10.257   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1998

9.549   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

1999

8.651   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2000

13.863   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2001

8.874   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt

2002

9.807   nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt