Politische Verfolgungen 2004 |
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Die Arier-Verfolgung nimmt epidemische Ausmaße an!
Brigitte Bardot
verurteilt, weil sie in ihrem Buch über
"ausländischen Terror" und grausame
Tierquälereien berichtete
Arier dürfen sich nicht mehr wehren wenn fremde Völker wie Invasionsheere in ihre Lebensräume einfallen, in ihren Ländern siedeln, ihre Kranken- und Rentenversicherungen plündern und durch Ausländerkriminalität Terror stiften. Jetzt wurde die berühmte französische Ex-Filmschauspielerin Brigitte Bardot erneut verurteilt, weil sie die Elendszustände der Multikultur in ihrem neuesten Buch "Ein Ruf aus der Stille" anprangert. Brigitte Bardot könnte man heutzutage tatsächlich als Heilige des Ariertums bezeichnen, denn wie vor langer Zeit im arischen Europa, so setzt auch sie sich für die wehrlosen Tiere ein, die mit den Kindern die einzig unschuldigen Gottesgeschöpfe auf unserem Planeten ausmachen. Die offiziellen Tierschutzorganisationen bleiben nämlich still, wenn es um das grausame Schächten der unschuldigen Kreaturen Gottes geht. Der unendliche Hass gegen das Ariertum steuert seinem Höhepunkt entgegen. Es wird von vielen Beobachtern vermutet, dass die Hasser und kranken Hilfswilligen als Endziel die Auslöschung der arischen Rasse anstreben. Das Irrsinns-Urteil gegen Frau Bardot wurde damit begründet, in ihrem "Buch sei ihre Abneigung gegenüber dem Islam deutlich geworden". Warum darf Brigitte Bardot denn keine Abneigung gegenüber dem Islam haben? Müssen wir jetzt all jene lieben, die Schächten, ein grausames Religionsverständnis pflegen und offen die Unterjochung der "Ungläubigen" in Europa einfordern? Die europäischen Strafgesetze werden mittlerweile zwar dahingehend ausgelegt, dass wir die Juden lieben müssen, doch von einer Zwangsliebe gegenüber dem Islam war bislang noch nichts bekannt. Jetzt scheint dieses "Zwangsliebe-Gesetz" tatsächlich auch zu Gunsten der islamischen Massen angewandt zu werden. Es bleibt zu beobachten, ob auch die deutschen Behörden gegen das Bardot-Buch strafrechtliche Schritte einleiten, um "europäische Rechtsharmonie" zu demonstrieren. Wenn nicht, würden sie Chirac im Regen stehen lassen und die EU-Verfassung (gemeinsames Recht) ad absurdum führen. Das inkriminierte Buch wurde in Deutschland im renommierten Langen Müller Verlag verlegt. |
Bardot verurteilt
Die französische
Filmlegende Brigitte Bardot ist wegen "Aufstachelung zum
Rassenhass" zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Wie ein
Pariser Strafgericht entschied, soll auch ihr Buchverlag Éditions du
Rocher 5.000 Euro Strafe zahlen. Die Film-Diva und der Verlag
waren von einer linken Organisation wegen islamkritischer Äußerungen
„Un cri dans le silence“ („Ein Schrei in der Stille“) angezeigt
worden. Ausdrücklich geißelt die seit Jahrzehnten vor allem als engagierte Tierschützerin auftretende Ex-Schauspielerin die rituellen Schlachtungs-Praktiken zum islamischen Opferfest. Mit ihren Äußerungen wolle Bardot ganz offenkundig nicht nur ihre Meinung zu bestimmten islamischen Praktiken zum Ausdruck bringen, begründete das Strafgericht sein Urteil. In dem Buch würden vielmehr ihre Abneigung gegenüber dem Islam deutlich. Dem Leser könne die Anwesenheit von Moslems in Frankreich nur als unerwünscht erscheinen. In der mündlichen Verhandlung hatte Brigitte Bardot geltend gemacht, sie wolle niemanden verletzen, aber die Menschen aufrütteln. Vom Kern ihrer Aussage rückte sie nicht ab. Tatsächlich finde sie das Zusammenleben mit Menschen „bisweilen schwierig, die unsere Wurzeln in keinem Punkt teilen“, sagte sie. In ihren Augen sei die Gesellschaft „in vollem Niedergang“. Schönheit und Größe würden durch „Mittelmaß“ verdrängt.
Bei der Urteilsverkündung war die
Bardot selbst nicht anwesend. Ursprünglich hatte der Prozess parallel
zu einem ähnlichen Verfahren gegen Le Pen stattfinden sollen; beide
Verhandlungen waren aber kurzfristig aus Verfahrensgründen getrennt
worden. |
Die
Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus: |
"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", konkret "Propagandadelikte" und "Volksverhetzung". Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2002 |
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1994 |
5.562 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1995 |
6.555 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1996 |
7.585 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1997 |
10.257 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1998 |
9.549 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
1999 |
8.651 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2000 |
13.863 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2001 |
8.874 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt | |
2002 |
9.807 | nach der UNO-Charta unschuldige Menschen strafverfolgt |