Politische Verfolgungen 2003

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Gewalturteil gegen nationale Deutsche aus Wut,
weil der NPD-Verbotsantrag abgewiesen wurde?

Prozess: NPD-Funktionär erhielt 1200 Euro Strafe

Antisemitismus und Nazismus geschehen im Staatsauftrag, doch ehrliche Patrioten werden verurteilt, weil sie offen über "die Schmiergeld-Rublik" reden!

"Es habe ein 'Verfahrensverstoß von er-heblichem Gewicht' vorgelegen, indem die NPD vor und während des Verfahrens durch staatliche V-Leute auf Vorstandsebene beo-bachtet worden sei. 'Staatliche Präsenz auf der Füh-rungsebene einer Partei macht Ein-flussnahme auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar', sagt Hassemer, [Vorsitzender Richter des Bundesverfassungsgerichts]."

19. März 2003, DIE WELT, S. 6

Am 18.3.2002 prangert DER SPIEGEL die BRD als "Schmiergeld-Republik" an, doch Gerhard Ittner wird verurteilt, weil er die "Schmiergeld-Republik" mit "Korruption" in Zusammen-hang brachte, während diese "Schmiergeld-Republik" gleichzeitig Antisemitismus und Nazismus durch die NPD verbreiten lässt.

SONDERSHAUSEN (ag/rr). Das Amtsgericht Sondershausen hat gestern den 45-jährigen Gerhardt Ittner, der als NPD-Funktionär gilt, wegen Verunglimpfung des Staates verurteilt. Unter Vorsitz von Richter Christian Kropp sprach man I. schuldig, die Bundesregierung in der Rede bei der Demo von Rechtsextremen am 24. August 2002 in Sondershausen beschimpft zu haben.

I., der mit Gleichgesinnten im Gericht auflief, soll 1200 Euro Strafe zahlen.Der aus Bayern stammende I. war laut Gericht beim NPD-Aufmarsch letzten Sommer als offizieller Redner aufgetreten. Dabei bezeichnete er die Bundesregierung als rot-grüne Chaosregierung und unterstellte ihr unter anderem Schwarzgeldgaunereien und Korruption. Vor Gericht berief er sich gestern auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit und forderte seinen Freispruch.

Für Amtsrichter Christian Kropp war mit den Äußerungen der Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erfüllt. Der Verurteilte kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Obendrein hat er während der Hauptverhandlung abgestritten, NPD-Mitglied zu sein. Er trete nur für diese Partei auf, deren Verbot Dienstag gescheitert ist. Amtsrichter Kropp untersagte dem Angeklagten gestern, im Gericht eine vorbereitete vierseitige Rede zu halten. Zwei Jugendliche, die lauthals Zustimmung für den Angeklagten geäußert hatten, wurden während der Verhandlung des Saales verwiesen, andere Gleichgesinnte wegen Überfüllung gar nicht eingelassen. Sie verzogen sich laut Sondershausens Polizeichef Klaus Schulz in ein nahe gelegenes Bistro, wo sie auf ihre Truppen warteten. Schüler der Zivildienstschule, Mitglieder des Bündnisses gegen Rechts und Anhänger des Angeklagten hatten alle Plätze im Gerichtssaal besetzt.

Derweil sicherten je ein Zug Bereitschaftspolizei aus Nordhausen und Erfurt sowie 15 Sondershäuser Polizisten das Gericht während des Prozessverlaufes, da rechte Demonstrationen angekündigt waren, bestätigte der 1. Polizeihauptkommissar Klaus Schulz.
Donnerstag, 20. März 2003 - THÜRINGER ALLGEMEINE


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