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Mordaufruf an Friedman im Staatsauftrag

Gemäß den Direktiven des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) dürfen V-Männer Straftaten begehen, ohne daß ihnen daraus strafrechtliche Folgen erwachsen. Der Höhepunkt dieser Politik gipfelte in einem Mordaufruf an dem jüdischen Zentralrats-Vize Michel Friedman. Kommt da vielleicht ein institutioneller Judenhaß ans Tageslicht? Es ist unfaßbar, während die sogenannten Neonazis und Rechtsextremisten ausschließlich die ideologische Auseinandersetzung mit der Judenführung suchen, organisieren staatliche Institutionen der BRD Mordaufrufe auf CDs am stellvertretenden Judenführer. Neonazis und Rechtsextremisten sind davon überzeugt, sie könnten im Zuge einer geistigen Auseinandersetzung die Juden auf den Pfad Jesu und damit weg von den Irrlehren des alttestamentarischen Hasses führen. Um so unbegreiflicher ist es, daß die Führungseliten der BRD-Politik ihre eigenen Bediensteten, ihre Spitzel, beauftragen, schamlose Mordaufrufe und andere Gemeinheiten gegen Juden zu verbreiten. Diese von den Innenministerien zu verantwortenden Straftaten werden dann der sogenannten "Rechten-Szene" in die Schuhe geschoben - so einfach ist das.

Der Spiegel

Nr. 34, 19.8.2002

Seite 17:

Panorama

VERFASSUNGSSCHUTZ

Schelte für Schönbohm

Die in den Diensten des Brandenburger Innenministers Jörg Schönbohm (Bild) stehenden Spitzel riefen zum Mord am stellvertretenden Judenführer Michel Fried-man auf. Die BRD-Ministerien gestatten ihren eigenen Leute, den Spitzeln, gegen Juden zu hetzen, bis hin zu Mordaufrufen. Dies ist sehr bequem, da diese Straftaten den sogenannten Neonazis bzw. Rechts-extremisten in die Schuhe geschoben werden.

In der Affäre um V-Männer des Verfassungsschutzes stellt sich der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg gegen den märkischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). V-Männer dürften keineswegs Straftaten ohne Folgen begehen, kritisiert Rautenberg die Linie des Innenministers - selbst dann nicht, wenn durch die Strafverfolgung Hintermänner aufgedeckt werden könnten. Grund der Auseinandersetzung: Der Brandenburger V-Mann Toni S. war mit Billigung des Potsdamer Verfassungsschutzes für den Vertrieb von CDs der Untergrundband White Aryan Rebels zuständig, auf denen unter anderem zum Mord an Michel Friedman und Rita Süßmuth aufgerufen wird. Schönbohm hatte argumentiert, "um in der Szene akzeptiert zu werden", dürfe sich ein Informant "auch etwas zu Schulden kommen lassen".

In einem Schreiben an den Generalstaatsanwalt und dessen Landeskollegen meldet Rautenberg "erhebliche Bedenken" gegen Schönbohms Rechtsauffassung an. Der Brandenburger Chefankläger, der von rechten Untergrundgruppen selbst mit dem Tod bedroht worden war, will mit seinem Vorstoß eine bundesweit einheitliche Klärung erreichen, was V-Männer erlaubt ist. Die im Strafgesetzbuch verankerte Möglichkeit, unter bestimmten Umständen volksverhetzende Schriften straffrei zu verbreiten, erlaube lediglich, etwa NS-Propaganda zu Aufklärungszwecken in Schulbüchern wiederzugeben. Der Verfassungsschutz dürfe dagegen "derartige Handlungen nicht erlauben", weil sich die Beamten "sonst selbst der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden", so Rautenberg. Ähnlich sieht es auch die Berliner Staatsanwaltschaft, die gegen den zuständigen V-Mann-Führer von Toni S. wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt.


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