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Rot-Grüne Rassendiskriminierung für den Kapitalismus

Versicherungen dürfen Fremdrassige auch weiterhin benachteiligen. Vermieter dürfen Fremdrassigen ihre Wohnungen verweigern. Fremdrassige dürfen unter Tarif bezahlt werden und somit dem deutschen Arbeiter als Arbeitsplatz-Konkurrent gegenüber gesetzt werden. D.h., Rassismus zugunsten kapitalistischer Interessen ist in Deutschland politisch korrekt und somit gestattet. Aber wenn Bürger sich darüber beschweren, daß Abermillionen Fremder Menschen die Deutschen im eigenen Land an den Rand drücken, werden die Wortführer wegen "Volksverhetzung" ins Gefängnis gesteckt.

Der Spiegel, Nr 29/2003, Seite 20

DISKRIMINIERUNG

Rassismus als Ausbeutung ist in Deut-schland gestattet. Fremdarbeiter dürfen mit Billiglöhnen diskriminiert und dem deut-schen Arbeiter als Arbeitsplatzkonkurrenz gegenübergestellt werden. Abgrenzung zu fremden Völkermassen als Überlebens-schutz ist dem deutschen Volk jedoch verboten.

Brüssel wird ausgebremst

Entgegen den Vorgaben der EU wird die rot-grüne Koalition auf absehbare Zeit kein Gesetz verabschieden, das vor Diskriminierung auf Grund von Rasse oder Religion schützt. Darauf verständigte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit den zuständigen Parlamentariern. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg vor einem "bürokratischen Monstrum" gewarnt. Der Regierungschef will keine neuen Regelungen, die von der Wirtschaft als Hemmnis empfunden werden könnten.

Eigentlich müsste die Regierung bis zum kommenden Wochenende klarstellen, wie Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen will, die verhindern soll, dass Vermieter, Kneipiers oder Versicherungen jemanden wegen seiner Rasse schlechter behandeln. Um den drohenden Strafzahlungen an die EU-Kasse zu entgehen, wird die Koalition nach der Sommerpause Brüssel melden, dass man die Gesetzesarbeit aufnehmen werde. Tatsächlich aber, so ein Regierungsmitglied, dürfte das Gesetz "wohl in den Mühlen des Alltags stecken bleiben".