Politische Verfolgungen 2016

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 22/08/2016 - Quelle: NJ-Autoren

Erleben wir gerade die Auflösung des Wahrheitsschutzgebiets Auschwitz?

Hans Püschel

Hans Püschel (links) erstritt das Oberlandesgerichts-Urteil, das seine Schockwellen erst noch aussenden wird.

Von Carlos Equosamici

Bereits 2012 fällte das Bundesverfassungsgericht einen Holocaust-Freispruch (Az: 1 BvR 461/08), der systemverändernd hätte wirken müssen. Ein Aufklärer wurde in drei Instanzen wegen "Volksverhetzung verurteilt", doch das Bundesverfassungsgericht hob diese Verurteilungen wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, heißt es in besagtem Urteil von 2012, aber nur, weil keine Öffentlichkeit hergestellt wurde. Meinungsfreiheit gilt für diese Richter also nur dann, wenn die besagte Meinung nicht öffentlich gemacht wird.

Wie gesagt, es handelte sich um einen eher "harmlosen" Fall, da ohne "Öffentlichkeit". Der Beurteilung der Höchstrichter lag folgender Fall zugrunde: In einer Kneipe wurde im Fernsehen eine sogenannte Dokumentation über den Zweiten Weltkrieg abgespult. Der Angeklagte widersprach dem dort Gezeigten und empörte sich über "die Geschichtslügen", wie er sagte. Zwei Tage später übergibt der Mann dem Wirt eine Sammlung von Material. Darunter befanden sich auch Dokumente, dass es im Dritten Reich keine Gaskammern zur Tötung von Menschen gegeben habe. Der Holocaust wurde in diesen Druckerzeugnissen zudem als "Zwecklüge" bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht sprach als letzte Instanz nach drei Verurteilungen den Mann jedoch frei, denn er hätte sich auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen können, so die Richter. Die Richter schrieben in ihre Freispruchbegründung: "Und im Übrigen hat der Angeklagte gar nichts im Rechtssinn weitergegeben, weil er nicht hat wissen können, ob der Wirt das Material nicht vielleicht wegwirft." Diese Begründungskrücke diente dem Höchstgericht als Notausstieg, um bei der Wissens- und Meinungsverfolgung alles beim Alten belassen zu können, nämlich dann verurteilen zu können, wenn die Holocaust-Aufklärung (in der BRD meist "Leugnung" genannt) öffentlich erfolgt.

Das Oberlandesgericht in Naumburg (Az: 2 Rv 150/14) hat im Fall Hans Püschel [1] allerdings ein Jahrhunderturteil gesprochen. Dieses Urteil sprengt die Holocaust-Gerichtspolitik in der BRD. Es ist nicht der Freispruch selbst, der diese neue Qualität besitzt, denn es gab auch in der Vergangenheit Freisprüche, es ist vielmehr die gelieferte Begründung des Freispruchs durch die Oberrichter. Wenn in der Vergangenheit einige Freisprüche erfolgten, dann ergingen diese mit der Begründung, dass der "Tatvorwurf dem Beschuldigten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte". Das heißt, die "Tat" hätte auch jemand anderes verübt haben können, aber niemals bewertete ein Gericht die zugrundeliegenden Fakten auf ihren Wahrheits- Wirkungsgehalt in den Urteilen. Und wenn es sich auch um Aussagen handelte, die schon lange als unwahr entlarvt worden waren, wurde stets bei Verurteilungen verlässlich mit der Begründung verurteilt, "der Holocaust ist eine offenkundige Tatsache, die keiner weiteren Beweiswürdigung bedarf", und bei Freisprüchen wurde ebenfalls keinerlei Begründung geliefert, wie oben schon erwähnt. Damit gingen die Gerichte jeder faktischen Bewertung aus dem Weg. Wenn auch das nicht reichte, wie im Fall Günter Deckert, der selbst gar nichts gesagt hatte, nur neben dem Vortragsredner Fred Leuchter saß, dann wurde eine "Gesamtwürdigung des Angeklagten" vorgenommen (bei Deckert war es die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis weil er NPD-Funktionär war), womit "das Verbrechen der Holocaust-Leugnung" durch Gesinnungsbewertung bewiesen sei. Den Oberrichtern von Naumburg saß nun Hans Püschel gegenüber, der sogar NPD-Bürgermeister in einem kleinen Ort bei Gera war, und trotzdem führte dies zu keiner Verurteilung wie seinerzeit bei Deckert, sondern zu dem wegweisenden Freispruch.

Mit "Gesamtwürdigung" war immer gemeint, dass die angeklagte Person entweder "nationalem Gedankengut" anhänge, oder das Wort "Lüge" im Zusammenhang mit Juden gebraucht worden sei. Mit diesen juritischen Techniken wurden die Fakten schon immer umschifft, um eine Bewertung der Beweislage umgehen und zu einer Verurteilung trotz Beweisverhinderung kommen zu können.

Übrigens wurden die folgenden Aussagen aus Püschel-Publikationen in keiner Weise in eine "Gesamtwürdigung" des Urteils einbezogen, oder nicht als "verurteilungswürdig" angesehen, was einiges über das Urteil von Naumburg aussagt. Püschel publizierte nämlich: "Nicht etwa Deutschland hat den Zweiten Weltkrieg angezettelt, sondern ganz im Gegenteil, es wollte als einzige europäische Macht den Krieg verhindern. Die Deutschen sind die wahren Opfer. Doch das darf seit 1945 niemand mehr aussprechen. Stattdessen bestimmten die Propagandalügen der damaligen Siegermächte das Leben und Handeln der Bevölkerung. Wenn wir tausend Betonklötze in die Mitte Berlins stellen für ermordete Juden, dann gehörten doch mindestens dreitausend daneben für ermordete Deutsche. Waren denn nationalsozialistische Richter die letzten unabhängigen Richter in Deutschland?"

Die Vertreter der Lügenpresse heulten deshalb bei dem Naumburger Urteil laut auf, weil sie ein Abrücken von der gefestigten Version wittern und ihre persönliche Lügenzukunft gefährdet sehen: "Der Beschluss lässt auch eine Gesamtwürdigung der Aussagen des Angeklagten vermissen und billigt dadurch typische revisionistische Positionen." [2]

Erinnern wir uns an das Mannheimer Landgerichts-Urteil gegen Dr. Frederick Toben aus dem Jahr 1999 (5 KLS 503 Js 9551/99). Dr. Toben wurde damals erschwerend zur Last gelegt, dass er jüdische Holocaust-Vertreter wie den Nürnberger Judenführer Mannheimer auch "Lügner" nannte. In der Urteilsbegründung gegen Dr. Toben wurde festgehalten: "Zu seinen Lasten war auch der Zynismus zu bedenken, dessen er sich bei der Abfassung der Texte teilweise bedient hat. Dies tat er willentlich und in dem Wissen darum, dass er in den nachfolgenden Passagen eines überlebenden Zeitzeugen als Lügenverbreiter beleidigte."

Beim Naumburger OLG-Urteil war es jedoch ganz anders, es erging ein Freispruch, obwohl der Angeklagte die Holocaustverbreiter "Lügner" bzw. die Holo-Geschichten "Lügen" nannte. Trotz dieser von Püschel gebrauchten Begriffe, begründete das Gericht seinen Freispruch damit, dass die Fakten, die der Angeklagte weitflächig im Internet veröffentlichte, also eine große Öffentlichkeit hergestellt hatte, entweder richtig, oder nicht zu widerlegen seien, schließlich kämen immer neue Erkenntnisse zutage, die Altes widerlegten, und deshalb sei es auch gerechtfertigt, von "Lüge" zu sprechen, so die Tendenz der Urteilsbegründung.

Genau genommen haben sich die Naumburger Richter von den revisionistischen Tatsachen und Argumenten des Angeklagten überzeugen lassen, denn im Urteil wurde festgehalten: "Auch in der Aussage, wann die nächste 'Lüge' platzt, ist keine Verharmlosung enthalten. Insoweit nimmt der Angeklagte zunächst Bezug auf die jahrzehntelang als gesichert angesehenen Opferzahlen in Majdanek und Auschwitz, die sich beide als weit überhöht herausgestellt haben. In diesem Zusammenhang fragt er, wann und ob auch bei anderen den Deutschen zugeschriebenen Verbrechen neuere geschichtliche Erkenntnisse zu erwarten sind." Damit haben die Richter auch die sogenannte Offenkundigkeit, wonach alles, was wir über den Holocaust wissen, feststehe und nicht behandelt bzw. nicht mehr Beweis darüber erhoben werden müsse, regelrecht vernichtet. Mehr noch, diese Offenkundigkeit, wonach es keine Meinungsfreiheit außerhalb der bislang juristisch geschützten Holocaust-Version geben darf, ist mit diesem Urteil juristisch zu Grabe getragen worden, denn im Urteil heißt es: "Dies ist von der freien Meinungsäußerung gedeckt."

Die totale politische Unrechtsjustiz der Sieger, dass die abscheuliche Lügenpropaganda aus der Kriegszeit auch für die Zeit nach den Kriegshandlungen zu gelten habe und vom BRD-Gesetz geschützt werden müsse, wurde mit dem Begriff "Offenkundigkeit", dass also keine Beweise gegen die Holocaust-Widersprüche vor Gericht erhoben werden dürfen, im Nürnberger Terrorprozess der Sieger gegen die besiegten Deutschen im Rahmen des Londoner Statut geboren. [3] Der Offenkundigkeits-Terror gegen die Menschenrechte wurde den Siegermächten von der BRD mit den unterzeichneten Besatzungsverträgen (vor allem gemäß "Überleitungsvertrag") für immer garantiert. Damit sollte die alliierte Kriegspropaganda für alle Zeiten strafrechtlich geschützt bleiben. Aber die Oberrichter von Naumburg schlossen sich der Argumentation des Angeklagten an, dass aufgrund der zahlreichen als falsch aufgeflogenen Holocaust-Erzählungen mit immer neuen Erkenntnissen zu rechnen sei und deshalb der Offenkundigkeits-Hammerr nicht mehr in diesem Umfang angewandt werden könne.

Das Gericht limitierte die straffreie Meinungsäußerung zum "Holocaust" außerhalb des bislang gültigen "Offenkundigkeits-Maulkorbs" lediglich dahingehend, dass man "nicht die gesamte Darstellung ...", also "nicht alles" von der Holocaust-Offizialversion, als "Propagandalüge" bezeichnen darf. Damit haben die Oberrichter nicht weniger gesagt, dass das Meiste, was wir offiziell kennen, nicht zu stimmen braucht, denn die Worte "nicht alles" versteht man, dass das Meiste falsch sei. Das war wohl auch der Grund, warum das Gericht keine Mindestopferzahl festsetzte und nicht eine bestimmte "Tötungsmethode" zu bekennen verlangte, wie es bisher Urteilspraxis war, um nicht zu "leugnen". Immerhin bezieht sich das Gericht mit dem Begriff "nicht die Gesamte Darstellung ..." auf Püschels Aussage, dass mindestens 90 Prozent der offiziell festgelegten Auschwitz-Opferzahlen falsch seien. Im Urteil steht: "Deshalb ist diese Äußerung des Angeklagten eher im Sinne der Verteidigung dahingehend zu werten, dass nicht die gesamte Darstellung des Holocaust eine 'Propagandalüge der Sieger sei', sondern die Anzahl der in einzelnen Lagern ermordeten oder andere nationalsozialistische Gewalttaten bisher unzutreffend dargestellt worden sind und weitere historische Forschungen hier neue Erkenntnisse bringen können."

Das Naumburger Oberlandesgericht löste mit seinem Urteil das Wahrheitsschutzgebiet Auschwitz auf. Zudem fügte es eigene revisionistische Tatsachen in die Begründung des Tatsachenurteils ein. Aus eigenem Antrieb schrieben die Richter in ihr Urteil, dass die Geschichte von den "Lampenschirmen aus Menschenhaut" eine Lüge sei. Viele werden jetzt einwenden, dass die "Menschenhaut-Lampenschirm-Lüge" doch längst geplatzt sei, weshalb diese Urteilsausführung keine Besonderheit darstelle. Das ist nicht ganz so. Erstens gehört diese Lüge immer noch zum Holocaust-Erziehungsprogramm an den Schulen, zweitens wird diese Lüge immer noch als Tatsache kolportiert und drittens wurde auch diese Lüge in allen bisherigen Urteilen nie beweiswürdigend behandelt. Selbst die Gedenkstätte Buchenwald versucht heute noch, die Lampenschirm-Lüge, so gut es geht, am Leben zu erhalten.

Auf der Internetseite der Buchenwald-Gedenkstätte wird in einem langen Beitrag ausführlich erklärt, dass in diesem Konzentrationslager Lampenschirme aus Menschenhaut hergestellt worden seien. Erst ganz am Schluss wird ganz kurz darauf hingewiesen, dass "eine Nachttischlampe als 'Lampenschirm aus Menschenhaut' von Karl Straub, einem ehemaligen Häftling, übergeben wurde und wohl offensichtlich aus dem Lager stammt. Die Ausstellungsgestalter (Museum f. Deutsche Geschichte, Berlin) sahen wohl keine Veranlassung, seine Echtheit zu prüfen … Erst mit der nach dem Ende der DDR durchgeführten Grundrevision des Sammlungs- und Ausstellungsbestandes wurde die Echtheit überprüft. Das vom Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Akademie Erfurt (Prof. Dr. sc. med. Leopold) am 6.7.1992 erstellte Gutachten besagt: 'Präparat IV (Lampenschirm) ist dagegen serologisch nicht als menschlicher Art zu identifizieren'". Aber nur einen oder zwei Sätze weiter wird deutlich gemacht, dass man daraus nicht schließen könne, dass es überhaupt keine Lampenschirme aus Menschenhaut gegeben habe. Die Gedenkstätte versucht krampfhaft, mit den folgenden Worten diese Lüge immer noch weiterleben zu lassen: "Letztlich ist aber nicht völlig auszuschließen, dass es sich dennoch um biologisches Material handelt." Doch die Naumburger Oberrichter bereiteten mit ihrer Urteilsbegründung explizit diesem menschenverachtenden Spuk ein Ende.

Mehr noch, die "Süddeutsche Zeitung" bietet seit 2009 auf ihrem Internetportal ununterbrochen eine Fotoserie über "Die Schrecken im KZ-Buchenwald" an. Diese Dokumentation stellt die Version von den "Lampenschirmen aus Menschenhaut" immer noch als Tatsache dar. Der Text zum "Bilddokument 20" lautet auch am 14. August 2016 immer noch wie folgt: "Ein Lampenschirm aus Menschenhaut, Schrumpfköpfe, eingelegte Organe: Ehemalige Häftlinge hinter einem Tisch mit "Exponaten" der SS-Pathologie. Foto: National Archives, Washington."

Und jetzt haben die Naumburger Oberrichter aus freien Stücken diese vielfach immer noch fest verankerte Lüge in Ihrem Urteil platzen lassen, was sie nicht hätten tun müssen, denn ihren Freispruch mussten sie nicht mit der Entlarvung dieser exemplarischen Holocaust-Version stützen. Im OLG-Urteil steht jetzt festgeschrieben: "In diesem Zusammenhang merkt der Senat an, dass neuere wissenschaftliche Forschung (Genforschung) erbracht hat, dass die zu DDR- Zeiten im Lager Buchenwald ausgestellten Lampenschirme, von denen damals behautet wurde, sie seien aus Menschenhaut gefertigt, in Wahrheit aus Tierhaut hergestellt worden waren." Damit hat das Obergericht die schwammigen Formulierungen der Gedenkstätte Buchenwald außer Kraft gesetzt und die Lüge der "Süddeutschen Zeitung" originär revisionistisch entlarvt.

Mehr noch, bislang durfte an der Tötungsmethode Gaskammern nicht gezweifelt werden. Das hat einen guten Grund, denn der "6-Millionen-Mord" musste fabrikmäßig durchgeführt worden sein, sonst wäre die "6-Millionen-Zahl" todesproduktiv nicht zu schaffen gewesen. Und da boten sich die sogenannten Massenvernichtungsgaskammern als "fabrikmäßige Tötungsmethode" geradezu an, um die Jahwe-Zahl von 6 Millionen "glaubhaft" machen zu können. Ohne auf die technischen Einzelheiten einzugehen, müssen wir festhalten, dass Püschel auch die Gaskammern von Treblinka deutlich in Abrede stellte, und das stellt gemäß den Verträgen mit den Siegern eine Versündigung gegen die ganze Menschheit dar, die in jedem Fall mit der ganzen Härte der Siegergesetze geahndet werden müsse. Was bislang auch der Fall war, wie beispielsweise die "lebenslänglichen" Haftstrafen gegen Horst Mahler und gegen den Ingenieur Wolfgang Fröhlich mit bis jetzt 13 Jahren Kerkerhaft in Österreich beweisen.

Hans Püschel wurde für seine Internet-Publikationen mit folgender Gaskammeraussage angeklagt und in allen Vorinstanzen verurteilt. Püschel: "In Treblinka hat eine englische Forscherin Bodenuntersuchungen angestellt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Aber die bisherigen Andeutungen lassen vermuten, dass keinesfalls die von der Gedenkstätte propagierten eine Million Vergasten dort verbuddelt gewesen sein können. Dafür hätte man mindestens zwei mehr als fußballfeldgroße und 10 Meter tiefe Gruben graben müssen. Per Hand gemäß den Schilderungen auf der entsprechenden Netzseite. Dies sind pyramidale Größenordnungen, die das Bodensonar wohl auch keineswegs belegen kann. Für mich steht fest: Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!"

Zumindest diese Aussage Püschels hätte gemäß den Besatzungsverträgen erbarmungslos bestraft werden müssen. Aber das Oberlandesgericht Naumburg begründete seinen Freispruch auch in diesem Punkt unter anderem mit den folgenden Worten: "Im Zusammenhang mit dem Holocaust sei allerdings 'vieles …als märchenhaftes Geschehen' entlarvt worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der gesamte Holocaust ein märchenhaftes Geschehen darstellt, sondern einzelne Aspekte der Zurechnung nationalsozialistischen Unrechts nicht stimmen. Hier schlägt der Angeklagte den Bogen zu seinen früheren Aussagen, nach denen teilweise Verbrechen, die in seiner Kindheit noch den Nationalsozialisten zugeschrieben wurden, nach neueren historischen Erkenntnissen gar nicht oder nicht in dem angenommenen Umfang begangen worden sind."

Das Gericht legt in seinem Urteil auf jeden Fall fest, dass der Holocaust nicht mehr aus 6 Millionen Juden bestehen könne. Es heißt in der Urteilsbegründung: "Anzumerken ist hierzu, dass die offiziellen Opferzahlen mit Stand 2006 von 4 Millionen auf ca. 1,3 Millionen Opfer korrigiert worden sind (vgl. Gedenkstätte und Museum Auschwitz- Birkenau: Anzahl der Nationalität der Opfer, in Englisch auf http://en.auswitz.org) und (historisch umstrittene) Forscher, wie Fritjof Meyer, von noch geringeren Zahlen (510.000 Opfern) ausgehen."

Wenn wir die vom Höchstgericht Sachsen Anhalts reduzierten Zahlen als neue Lehrgrundlage ansehen dürfen, dann würde sich das Holocaust-Gedenk-Ritual von den 6-Millionen von selbst verbieten, denn erstens beruht das Gedenken auf der  6-Millionen-Zahl. Auch würde vielleicht eingewendet werden, hätte es für diese reduzierte Opferzahl eines Ausrottungsplans bedurft? Mit diesem Zahlenbruch durch die Naumburger Richter wird jetzt Hitlers Auswanderungsplan für die Juden glaubhaft in den Mittelpunkt der Zeitgeschichtsforschung rücken müssen. Bei diesen Zahlen, die das Gericht als Tatsache und deshalb als nicht strafbar im Urteil definiert, würden sich die Holocaust-Gedenktage relativieren, da die Deutschen Opfer um so viel höher lägen. Und das sagte auch der Anklagte in seinen Publikationen. Hier einige von Püschels publizierten Aussagen, die allesamt freigesprochen wurden:

Oh- die Zeugen. Das isses ja: Von denen hat noch keiner ein Kreuzverhör überstanden, ohne sich in dollste Widersprüche zu verwickeln. Aber das ist Ihnen sicher auch bekannt. Darf nur nicht laut werden stimmt’s? Das ist wie mit den 6 Mio oder auch Elfen, nicht? heut soll das ja nur noch eine symbolische Zahl sein oder gibt’s irgendeinen ernsthaften Historiker, der die noch für wahr hält? …
Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?
Je nachdem, von welcher Ausgangszahl – Propagandalüge? – Die Reduzierungen der 4 Millionen von Auschwitz um 90 Prozent schon 2002 und diese Reduzierung von Majdanek um 95 % … Der Holocaust, insbesondere Auschwitz, ist der Gründungsmythos der Bundesrepublik nach Aussage aller ihrer relevanten Kräfte. Von Regierung über Bundespräsident bis hin zum Verfassungsgericht. …
Der bundesdeutsche Gründungsmythos zu 90 Prozent nur Propaganda? … Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen! ... Feindliche Propagandalügen der Sieger!
Was ist nicht gelogen? Und wieviel von dem Bösen, was bleibt, geht auf das Konto der Sieger …. Sie haben nicht nur Millionen Deutsche umgebracht, sondern direkt und auf diesem indirekten Wege auch Millionen Lagerinsassen.
Wann machen wir reinen Tisch – Tabula rasa? Sind die Lügen über Deutschland und die Deutschen propagiert und uns eingeimpft worden, damit die Sieger mit ihren eigenen Verbrechen sich dahinter verstecken können? Was bleibt von der angeblichen "Singularität" deutscher Verbrechen, wenn überall bald nur noch ein Bruchteil dessen übrig ist? … Sind die Verbrechen an den Deutschen nicht das wirklich "Singuläre"? Landsleute – wir töten unsre ermordeten Vorfahren ein zweites Mal!   Wir sollten darüber reden. Nicht erst, wenn auch die letzte Lagerlegende geplatzt ist!

Das Gericht urteilt über diese Aussagen unmissverständlich, dass das alles keine Holocaust-Leugnung darstellt. Dann kann es konsequenter Weise überhaupt keine "Leugnung" mehr geben, denn das Gericht verlangt keine Mindestzahl von ums Leben gekommener Juden, die man nennen müsste, um nicht zu "leugnen". Das Oberlandesgericht hat damit der Wahrheit zu einem entscheidenden Durchbruch verholfen, sofern das System gewillt ist, sich an Rechtsnormen zu halten.

Urteils-Flugblatt im NAMEN DES VOLKES

Wer also die freigesprochenen Püschel-Texte (in Gesamtheit) als Flugblatt verteilt, kann nur schwerlich vor Gericht gezogen und verurteilt werden, denn dann müssten die Oberrichter des Naumburger Oberlandgerichts ebenfalls verurteilt werden. Wir haben die gesamten freigesproche-nen Püschel-Texte als PDF-Datei zusammenge-stellt. Wer diese freigesprochenen Texte (auf zwei Seiten mit dem Aktenzeichen) seinen Nachbarn zu lesen gibt, wird für gewaltige Verwunderung sorgen. Diese zwei Seiten werden den Holo-Glauben bei Millionen von Deutschen nachhaltig erschüttern helfen, denn die Oberrichter bestä-tigen nicht nur, dass die Texte weitestgehend richtig, sondern auch nicht strafbar sind. Gerne schicken wir Ihnen als PDF-Dateien das Urteils-Flugblatt sowie das gesamte OLG-Urteil, falls jemand die Begründung nachlesen möchte, oder ein übereifriger Staatsanwalt bei der Verbreitung des richterlichen Textes juristischen Terror einleiten möchte.
Bitte hier klicken für die Anforderung des Gerichts-Flugblattes und des OLG-Urteils. Als Mitteilung "Naumburg" eingeben.

Auch Püschels veröffentlichte Gedichte über den Holocaust wurden vom Gericht explizit als nicht strafbar ausgewiesen. Ein Püschel-Reim lautet: "Der Mythos und der Holocaust, das sind zwei große Dinger. / Und wem’s davor nicht artig graust, der ist ein schlimmer Finger."

Jetzt kann man sich einige Fragen stellen: Handelten die Richter eigenverantwortlich, oder wurde ihnen dieser außerordentliche Begründungs-Freispruch von höherer Warte erlaubt?

Sollten die Richter selbstständig dieses Urteil gewagt haben, dann kommt das dem Beginn einer Revolution gleich. Dann wissen viele Robenträger, dass sich die Welt rasend schnell verändert. Sollte die Judenführung entschieden haben, die Holocaust-Geschichte kontrolliert abzutragen, was kaum anzunehmen ist, dann würde das einem Erdbeben gleichkommen. Wahrscheinlich ist, dass es soche unabhängigen Richter manchmal noch gibt. Ein Wunder also.

Einen Hinweis darauf, dass die Juden vom Holocaust abrücken könnten, vermittelte allerdings Satans Stellvertreter auf Erden, genannt Papst Franziskus, als er eine Pilgerreise nach Auschwitz unternahm. Vor laufenden Kameras wartete die Welt-Holo-Gemeinde vergebens auf ein Wort von ihm, er blieb stumm. Früher mussten die Päpste die "6-Millionen" bei Auschwitz-Besuchen nennen und die "Tötungen in Gaskammern" predigen. "Papst Franziskus hat das ehemalige deutsche Vernichtungslager Auschwitz besucht. Anders als seine Vorgänger setzte Franziskus dabei vor allem auf bewegende Gesten - und schwieg." [4]

Auch der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, der früher mit der 6-Millionen-Zahl seinen Tag begann, wollte kürzlich den Holocaust nicht mehr Hitler, sondern dem damaligen Palästinenserführer, dem Großmufti von Jerusalem, zuschreiben. "Der israelische Premierminister sagte gegenüber dem Zionistischen Kongress, dass Hitler die Juden nur außer Landes bringen wollte. Netanjahu: 'Hitler wollte die Juden damals nicht ausrotten, er wollte sie außer Landes bringen. Aber Haj Amin al-Husseini, der Großmufti von Jerusalem, suchte Hitler auf und sagte: 'Wenn Sie die Juden ausweisen, kommen sie nach Palästina'. Gemäß Netanjahu fragte Hitler Husseini: 'Was sollten dann wir mit ihnen machen?', und der Mufti antwortete: 'Verbrennen'." [5]

Richtig ist, dass es einen offiziellen Auswanderungsplan unter Hitler gab. Die jüdischen Organisationen leiteten in Berlin bis 1941 die Auswanderung der Juden. Erst als Groß Britannien die Einreise der Juden in Palästina stoppte, wurde das Auswanderungsprogramm unterbrochen.

Aber das alles zeigt auch, dass sie nicht mehr wissen, wie sie aus dieser aus der verfahrenen Situation ohne großen Schaden herauskommen können. Sie werden letztlich versuchen, alles auf ihre BRD-Vasallen abzuladen und sie werden ihre BRD-Vasallen dann der Wut des geschundenen deutschen Volkes überlassen.

Vor Netanjahu gab es schon andere im jüdischen Holocaust-Führungslager, die den 6-Millionen-Holocaust abbauen wollten, zwar ebenso unkonventionell wie Netanjahu, aber halt Versuche, sich aus den Fessel herauszuwinden. "Der New Yorker Rabbi Yosef Mizrachi behauptet, dass die hohe Vermischung von Juden mit Nichtjuden zu einer viel zu hohen Holocaustzahl führte. Er sagte: 'Mindestens 5 Millionen waren Gojim. Die Wahrheit ist, das sage ich euch, noch nicht einmal eine Million Juden wurden ermordet'. Mizrachi hat weltweit über 5000 Vorlesungen gehalten und leitete unzählige Wochenendseminare. Er tritt in Radiosendungen, sowohl in Englisch wie auch in Hebräisch, auf, wo er Wissen und Bewusstsein über den Judaismus bei jenen neu vermittelt, bei denen es am jüdischen Bewusstsein mangelt." [6] Also, alles halb so schlimm, fünf Millionen, fünfmal mehr als Juden, waren "gar keine Juden", weil sie vermischt waren, und die Vermischten zählen nicht als Holocaust-Juden.

Was allerdings noch darauf hindeuten könnte, dass den Juden ein Abrücken von den Geschichten mittels Gerichtsurteilen für den kommenden Neustart der Weltpolitik gelegen kommen könnte ist die Tatsache, dass die Judenführung in der BRD nach dem Naumburger OLG-Urteil nicht das übliche Kriegsgeheul anstimmte. Monatelang wurde das Urteil verschwiegen, erst neun Monate später wurde darüber berichtet, ohne Richterschelte wie damals beim Deckert-Urteil. Ja, beim damaligen Mannheimer Landgerichtsurteil gegen Günter Deckert war das ganz anders, obwohl der Urteilsinhalt aus dem Deckert-Prozess für die Holocaust-Geschichte vollkommen ungefährlich war. Die von Richter Ortlet gelobten Charaktereigenschaften von Günter Deckert reichten damals aus, ein zweijähriges Trommelfeuer gegen die BRD loszuschießen. Die damalige Dauerhetze gegen Richter Ortlet bis zum Revisonsprozess stellte alle perversen und satanischen Hetzkampagnen der Weltgeschichte in den Schatten. Delegationen aus Israel gaben sich im damaligen Regierungs-Bonn die Klinke in die Hand und forderten die Degradierung des Richters, was auch befolgt wurde. Und man darf nicht vergessen, Deckert hatte selbst überhaupt keine Aussagen gemacht, sondern nur den Vortrag von Leuchter organisiert. Der Zentralrat der Juden ließ damals keine Woche ohne Verdammungs-Flüche gegen Richter Ortlet aus. Und diesmal? Diesmal sagte der Judenführer Josef Schuster neun Monate nach dem Urteilsspruch im Namen des "Zentralrats" zum OLG-Urteil: "Selbstverständlich stellen wir nicht die Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Gerichte infrage." [7] Welche Wandlung hat sich bei den Führungsjuden vollzogen?

Vielleicht sollten wir auch noch in Betracht ziehen, dass das Projekt der Holocaust-Erinnerung schon seit Jahren vollkommen zusammengebrochen ist. Die Juden werden heute in weiten Kreisen der Bevölkerungen als "Kindermörder" wegen der israelischen Ausrottungskriege gegen die Palästinenser gesehen. Als Götter gelten sie schon lange nicht mehr, wie es Wizenthal einst vorschwebte ("… wenn wir einst vor den 6-Millionen stehen ..."), vielmehr werden sie heute weitflächig als schäbige Lügner wahrgenommen.

Diese Entwicklung in Betracht ziehend, jaulte der Oberhetzer der BRD, Patrick Bahners, geradezu vor Schmerz auf nach dem späten Bekanntwerden des Naumburger Urteils. Er sieht eine dunkle Zeit für die "Zeugen" anbrechen. Bahners: "Durch und durch agitatorische Texte zerlegt das Oberlandesgericht in Einzelsätze, denen mit Gewalt eine harmlose Alternativbedeutung unterschoben werden kann. Mit keinem Wort erwähnt der Senat den Angriff der Online-Pamphlete auf die Rechtsnorm, an der er die Texte zu messen hatte. 'Nur noch mit Hilf’ der Polizei' und 'eifriger Standgerichte', so die Wahnvorstellung des dichtenden Nationalrevolutionärs, hält sich 'die falsch’ Erzählerei der düst’ren Mordgeschichte'. Das Urteil des Oberlandesgerichts, das sich als Standgericht beschimpfen ließ, ist ein Skandal, moralisch und handwerklich. Mit dem besonderen Rang der Meinungsfreiheit ist diese Verharmlosung der Verharmlosung des Völkermords nicht zu entschuldigen." [8]

Auch die Bluthetzer der Springer-Lügenpresse sehen düstere Wolken über ihren Lügenhäuptern aufziehen. Sie sehen bereits eine Zukunft für sich heraufdämmern, von der sie hofften, diese niemals erleben zu müssen: "Jetzt hat Püschel Rechtsgeschichte geschrieben. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg erstritt er einen Freispruch für Behauptungen, die bisher als Volksverhetzung geahndet wurden. Dieser Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 Rv 150/14 wird das Meinungsklima in der Republik verändern." [9]

Der Zentralrat der Juden ist natürlich zutiefst besorgt über diesen Urteilsspruch, auch wenn die Judenführung von einer Hetz-Kampagne gegen die Richter in diesem Fall nichts wissen wollte. Die Judenführung ist sich sicher, dass dieses Urteil außerhalb Sachsen Anhalts keine Präzedenzwirkung haben wird, das sagen sie offen. Aber sie räumen auch ein, dass ein solches Urteil Gewicht hat. Die Judenführung weiß genau, dass mit dieser Urteilsbegründung für die Aufklärer etwas Bedeutendes geschehen ist. Die Kämpfer für die Wahrheit stehen jetzt moralisch hoch über ihren Widersachern. Wer heute den Holocaust bestreitet, befindet sich nach dem OLG-Urteil in bester Gesellschaft, sozusagen in Gesellschaft von Oberrichtern.

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Unsere Gegenüber haben natürlich (noch) die Macht, ihre Verfolgungsjustiz weiterhin durchzusetzen und Unschuldige aburteilen zu lassen. Und das werden sie auch tun. Aber es wird ihnen in Zukunft schwerer fallen, denn wo einmal angefangen wird zu marschieren, insbesondere wenn einige Oberrichter zu marschieren beginnen, da könnten auch andere zu marschieren beginnen! Und das weiß auch die Judenführung, wie man aus den Zeilen des folgenden Lamento-Beitrags zum Naumburger Urteil entnehmen kann: "Wer die Nazi-Verbrechen als 'Mär' bezeichne, leugne sie dabei ja nicht zwangsläufig, so die abenteuerliche Auslegung der Richter. In mehreren Veröffentlichungen hatte Püschel die Schoa geleugnet, so etwa in dem Aufsatz: 'Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?' Der NPD-Kommunalpolitiker, der früher in der SPD und sogar Bürgermeister war, schreibt dort: 'Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!' … Auch das ist für das OLG keine strafbare Volksverhetzung. Amts- und Landgericht hatten Püschel zuvor deswegen verurteilt, mit dem höchstrichterlichen Freispruch wurden diese Urteile aufgehoben. Auch wenn die deutsche Gerichtsbarkeit eigentlich keine Präzedenzfälle kennt, haben OLG-Urteile Gewicht. Keine zwei Monate nach dem Naumburger Freispruch stellte die Staatsanwaltschaft Halle denn auch die Verfahren gegen Püschel und die notorische Auschwitz- Leugnerin Ursula Haverbeck ein. In einer Naumburger Kneipe hatten beide bei einem NPD-Neujahrsempfang die Nazi-Verbrechen verharmlost und Auschwitz-Häftlinge verhöhnt. Obwohl die Polizei die Veranstaltung filmte, wollte die Staatsanwaltschaft keine Belege für strafbare Handlungen sehen. Rechtsextremisten fühlen sich durch das Urteil aus Naumburg bestärkt." [10]


1) Hans Püschel, bis 2013 Bürgermeister von Krauschwitz, einem Örtchen von 565 Einwohnern zwischen Halle und Gera. Püschel trat 2010 von der SPD zur NPD über.
2) Welt.de, 3. Aug. 2016
3) Im Artikel 19 heißt es: "Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen." Und im Artikel 21 wird auferlegt: "Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte der Vereinten Nationen. einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen alliierten Ländern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetzten Komitees, sowie die Protokolle und Entscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen."
4) tagesthemen.de, 29.07.2016
5) haaretz.com, Oct 21, 2015 (Israel)
6) Times of Israel, 13.12.2015 (Israel)
7) Welt.de, 3. Aug. 2016
8) FAZ.de, 05.08.2016
9) Welt.de, 3. Aug. 2016
10) juedische-allgemeine.de, 11.08.2016