Politische Verfolgungen 2016

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 17/02/2016 - Quelle: NJ-Autoren

Der Schandfleck der Polizei, der maföse Alois Mannichl, unterlag beim Oberlandesgericht München einem nationalen Kämpfer

Alois Mannichl wollte mit seinen Verfolgungen der unschuldigen Nationalen sein eigenes, mafiöses Leben kaschieren. Hier sind unsere Bericht von damals:

Warum die Bluthetze gegen die guten Deutschen inszeniert wird

Ein Ekel in grün, ein Lügner und Menschenverächter

Der Terror der "Lügner" und "Kapitalverbrecher" gegen das anständige Deutschland

Die Polizei hat im Allgemeinen mit einem Typ wie Alois Mannichl nichts gemein. Es ist ein Unglück, dass ein solcher System-Uniformträger so große Schande über das anständige Beamtentum der Polizei bringen sollte. Gottseidank wurde der Lump aus den eigenen, anständigen Reihen entlarvt.

Der Lump und Merkel-Freund Mannichl wurde damals vor seinem Haus niedergestochen. Um von seinem womöglich vollkommen korrupten Leben abzulenken, versuchte Mannichl die Schuld der Messerstecherei anständig gebliebenen Deutschen in die Schuhe zu schieben. Mannichl fühlte sich dabei sicher, denn das System ist immer dabei, wenn den Nationalen eine Straftat angehängt werden kann. Schließlich sind es die Nationalen, die über Lüge, Schande und Verbrechen am deutschen Volk aufklären. Und solche Aufklärer gilt es zu vernichten, um jeden Preis. Mannichl stellt das personifizierte Übel gewisser politischer Machtkreise innerhalb des BRD-Systems dar.

Der nationale Aktivist und Aufklärer, Reinhard Heuschneider, beschuldigte 2009 Mannichl, dieser sei die treibende Kraft einer mafiösen Treibjagd auf Wirte in Passau und Fürstenzell gewesen und habe den damals alten, schwerstbehinderten Patrioten Friedhelm Busse, physisch misshandelt. Mannichl verwehrte Busse 2013 in Passau gewaltsam die Wahrnehmung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit.

Der systemische Lump Mannichl zog vor Gericht, was schließlich beim Oberlandesgericht München endete, aber mit einem unerwarteten Ausgang. Mannichl unterlag in allen Punkten. Er darf „mafiös“ genannt werden und die Richter bestätigten, dass es sich bei den NPD-Aktivisten um anständige Deutsche handelt.

Lesen Sie hier den Bericht über die Verfahrensstufen des anständigen Reinhard Heuschneider gegen den Lumpen Alois Mannichl:


Date: 09:57 PM CET, 02/12/16
From: Reinhard Heuschneider (rwh26@web.de)

Pressemitteilung
bezüglich des Rechtsstreits Alois Mannichl gegen Reinhard Heuschneider

Mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26. 01. 2016 (Az: 18 U 1815/15 Pre) ging ein fast drei Jahre währender Zivil-Rechtsstreit zwischen Alois Mannichl, Polizeipräsident von Nieder-bayern (Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwälte Frank, Hiebl & Coll.), und Reinhard Heuschnei-der, Rentner (Prozeßbevollmächtigter: Dr. jur. Christian Th. Stoll), zu Ende.

Der Anlaß:
2013 wurden auf ein Gasthaus in Deggendorf, in dem auch Patrioten verkehrten, mehrere schwere Anschläge verübt, deren Täter, wahrscheinlich aus dem Antifa-Dunstkreis, bis heute nicht ermittelt wurden. Heuschneider wies in einem Schreiben auf die Umstände und Zusammenhänge dieser Straftaten hin, wobei er im Kontext auch auf Alois Mannichl einging:

1)

Mannichl sei offenbar grundgesetzunkundig,

2)

Mannichl sei die treibende Kraft einer mafiösen Treibjagd auf Wirte in Passau und Fürstenzell gewesen,

3)

Mannichl habe einen alten schwerstbehinderten Mann (beide Beine amputiert, krebs- und (zuckerkrank), physisch misshandelt. (Anmerkung: bei dem schwerstbehinderten Mann handelt es sich um den verstorbenen Patrioten Friedhelm Busse, den Mannichl 2013 in Passau an der Wahrnehmung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit gewaltsam zu hindern versucht habe).

Mannichl sah in diesen Äußerungen eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB und Verleumdung gemäß § 187 StGB und forderte den Schreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da dem nicht Folge geleistet wurde, beantragte Mannichl im Eilverfahren beim Amtsgericht Viechtach eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgericht gab dem Antrag in allen drei Punkten statt, was nicht nur einem Rechtskundigen absolut unverständlich war. Daraufhin beantragte der Verurteilte, daß Mannichl gemäß §§ 936, 926 Abs.1 ZPO Klage zu erheben habe. Das tat er notgedrungen, und da nach Ansicht des Amtsgerichts die inkriminierten Äußerungen nicht nur die Privatperson Mannichls sondern auch seinen Beruf tangieren würden, setzte es einen höheren Streitwert fest und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Deggendorf. Auf Hinweisbeschluß der dortigen Kammer, wonach die Äußerungen zu Punkt a) und c) als statthafte Meinungsäußerungen zu werten seien, zog Mannichl in diesen beiden Punkten die Klage zurück. In seinem Urteil gab das Landgericht jedoch in Punkt b) der Klage statt, weil es in der Äußerung, nämlich Mannichl sei die treibende Kraft einer "mafiösen Treibjagd" gewesen, sein "Persönlichkeitsrecht massiv verletzt" sah: "Einem Polizisten zu unterstellen, er sei treibende Kraft einer mafiösen Treibjagd, spricht ihm ab, über die sittlichen Voraussetzungen zur Erfüllung eines Amtes zu verfügen und bezichtigt ihn des Mißbrauches des ihm anvertrauten Amtes. Damit wird sein Persönlichkeitsrecht massiv und zentral verletzt."

Der Beklagte hingegen sah auch darin eine vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung und ging in Berufung vor das Oberlandesgericht München. Dieses hob das Urteil des Landgerichts auf und wies auch diesen letzten Punkt der Klage ab; die Revision wurde nicht zugelassen.

Dem Mannichl wird das Rechtsschutzinteresse abgesprochen und die beanstandete Äußerung mit Blick auf die Meinungsfreiheit als privilegiert gewertet. Der Durchschnittsleser würde sie im Gesamtkontext dahin verstehen,

daß mit den "anständigen Deutschen" 'Patrioten', 'Menschen, die das Natürlichste und Selbstverständlichste' wollten, 'ihr Vaterland vor der endgültigen ethischen und sittlichen Zerstörung bewahren', Mitglieder der NPD sowie 'anständige vaterlandsliebende Deutsche' gemeint sind, die sich in Gaststätten versammeln oder dort Räume gemietet haben, und daß unter Alois Mannichl als "treibende Kraft" vor vier Jahren eine "mafiöse Treibjagd" in der Weise begonnen worden sei, daß Wirte in Passau unter Druck gesetzt wurden, diesen "anständigen Menschen" keinen Einlaß in die jeweilige Gaststätte zu gewähren. Dabei ist Anlaß der Äußerung, wie aus dem Beginn des 'Artikels' hervorgeht, eine Sachbeschädigung der Deggendorfer Gaststätte 'Bierhimmel' Ende März 2013. Der Beklagte kritisiert, daß die Täter nicht gefaßt worden seien und wirft die Frage auf, ob sich die Polizei überhaupt bemüht habe, die Täter zu fassen, da es sich um eine Gaststätte gehandelt habe, in der auch 'anständige vaterlandsliebende Deutsche' verkehren würden.

Und weiter heißt es im Urteil u. a. im besonderen:

"Anders als der Kläger meint, erreicht die Meinungsäußerung auch nicht den Charakter der Schmähung. Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts, ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu einer Schmähung. Hinzutreten muß vielmehr, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll. Eine Schmähung liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt"; außerdem: "Jede beanstandete Äußerung ist in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden."

Somit hat der Beklagte in vollem Umfang Recht bekommen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, im Ergebnis auch die des Eilverfahrens.

Im Übrigen empfindet der Beklagte den Sieg in diesem Rechtsstreit nicht zuletzt deshalb als Genugtuung, weil er darin quasi eine posthume Rehabilitierung des vom Mannichl angefeindeten Friedhelm Busse sieht.

gez.: Reinhard Heuschneider

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