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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 0312/2016 - Quelle: NJ-Autoren

"Wie in einer Bananenrepublik"

Bananenrepublik

"Die Wehrlosigkeit eines Staates gegenüber Partial-interessen führt zu dessen Status als Bananen-Republik." (Wikipedia)
Der Spiegel, 19/1981, brachte auf Seite 78 einen Beitrag über Lebensversicherer in der BRD, die ihre Versicherten ausnehmen würden. Dabei verwendete der SPIEGEL die Aussage des TÜV-Prüfers Hans Gehri als Titel des Beitrags. Gehri sagte:
"Zustände wie in einer Bananenrepublik"
.

Merkel, die Kanzlerin der "BRD" (Bananenrepublik Deutschland???), wird "mächtigste Frau der Welt" genannt – und sie spürt den Spott in diesen Worten noch nicht einmal. Was in der folgenden Enthüllung ans Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, beweist, dass die BRD-Riege in Berlin die deutschen Menschen zu Bewohnern "wie in einer sogenannten Bananen-republik" gemacht hat. Kein Negerstamm Afrikas, auch nicht zu Zeiten, als die jüdischen Sklavenhändler dort Menschen einkauften, hat sich jemals aus eigenem Antrieb derart rechtlos gemacht, wie es Merkel mit den Deutschen macht, indem sie unsere Existenz in eine "Bananenrepublik" verlegt hat. Die deutschen Men-schen wurden somit faktisch den modernen jüdischen Sklavenhaltern aus Übersee übereignet, so ähnlich wie seinerzeit Negerhäuptlinge ihre jungen Stammesmit-glieder den Sklavenhändlern verkauften. Jetzt wissen wir, was Merkel mit TTIP wirklich erreichen will: Der Zugriff der US-Justiz soll nicht mehr nur gegen Firmenangehörige in der BRD angewandt werden, sondern jeder einzelne BRD-Bürger soll dem unge-heuerlichen US-Strafrecht vollkommen rechtlos unter-worfen, ausgeliefert und der amerikanischen Vollstreck-ung übergeben werden, und zwar mit der Ausführungs-hilfe des Kanzleramtes. Wenn jemand, und sei es nur eine kleine Supermarkt-Verkäuferin, eine Reise in ein Land unternimmt, das von den USA als "Schurkenstaat" eingeordnet wird, überstellt dann das Kanzleramt der "Bananen-Republik" bei Anforderung im Rahmen von TTIP die gewünschte deutsche Person an die Horror-Gefängnisse der USA. Dass die Behörden und Minis-terien USraels schon jetzt gegen vollkommen unschul-dige Deutsche in dieser grauenhaften Weise vorgehen, immer mit Vollstreckungshilfe durch das Kanzleramt, kam jetzt ans Licht der Öffentlichkeit. Um wie viel schlimmer würde es erst werden, wenn das TTIP-Sklavenabkommen mit abgeschlossen würde? Donald Trump will dieses Abkommen angeblich verhindern. Dass diese Zustände jetzt öffentlich gemacht wurden, ist vielleicht zum Teil der Trump-Revolution geschuldet, auch wenn dieser andeutete, die Iran-Sanktionen wieder aktivieren zu wollen. Entweder soll damit gegen Trump gehetzt werden, obwohl diese Welt-Terror-Maßnahmen von "Obongo" stammen, oder aber die Medienbande fühlt sich jetzt sicherer, diese Zustände anzuprangern, denn diese Beispielfälle sind schon lange bekannt. Was sie jetzt lesen werden, würden sie nicht glauben, wenn es nicht in der FAZ abgedruckt und in PANORAMA am 1.12.2016 gesendet worden wäre. Hier der FAZ-Beitrag mit Panorama-Einfügungen:


FAZ, 01.12.2016, S. 3 (das Material von PANORAMA 01.12.2016 nur in den Kästen)

Die Falle Schnappt zu
Seine Kreditkarten wurden gekündigt, er durfte kein Apple-Gerät verwenden, nicht mal der Kauf einer Sitzgarnitur klappte. Was hat sich Ulrich Wippermann zuschulden kommen lassen? Der Finanzfachmach war in seiner Firma zuständig für Exporte nach Iran – legal nach deutschem Recht, aber Amerika wirft ihm Terrorfinanzierung vor.

von Stefan Buchen und Rainer Hermann

"Was könnten wir gemacht haben?" Ulrich Wippermann versetzt sich zurück in den Albtraum des 6. Februar 2014. An jenem Tag wurde der deutsche Firmenmanager beschuldigt, die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika zu gefährden. Der Vorwurf kam von mächtiger Stelle, dem Finanzministerium in Washington. Der "Treasury" hatte den Deutschen und seine Firma auf die Schwarze Liste der "Specially Designated Nationals" gesetzt.

Wer dort aufgeführt ist, dem unterstellen die Vereinigten Staaten, den Terror zu finanzieren oder Massenvernichtungswaffen zu verbreiten oder beides. Für Wippermann bedeutete die öffentliche Brandmarkung das wirtschaftliche AUS. Dem ARD-Magazin "Panorama" und der F.A.Z. erzählt der 60 Jahre alte Wippermann erstmals seine Geschichte. Sie offenbart Unbekanntes über Macht und Ohnmacht in den internationalen Handelsbeziehungen.

Bis zum 6. Februar 2014 half Wippermann der deutschen und europäischen Industrie beim Export ihrer Güter ins Ausland. Der Finanzfachmann war im Vorstand der Deutschen Forfait AG (DF) in Köln. Zu seinen Kunden zählten Große wie Sanofi, der französische Pharmakonzern, und Siemens sowie jede Menge Mittelständler, die die Mühen der Zahlungsabwicklung mit ausländischen Käufern lieber an einen Dienstleister übertragen.

Die Deutsche Forfait kauft den Exporteuren ihre Forderungen ab und holt sich das Geld bei den Kunden im Ausland wieder, plus Preisaufschlag für die Dienstleistung. Wippermann war in der Deutschen Forfait zuständig für die Exporte nach Iran. Wer Wippermanns Geschichte kennt, versteht, warum deutsche Banken auch nach dem Ende der internationalen Sanktionen gegen die "Islamische Republik" zögern, wieder in das Iran-Geschäft einzusteigen.

Die Suche nach dem Grund

Er habe sich direkt ans amerikanische Finanzministerium gewandt, um zu erfahren, warum er auf die Blacklist gekommen sei, berichtet Wippermann. Aber statt einer Auskunft in der Sache hätten er und seine Kollegen nur Namen und Adresse einer amerikanischen Anwaltskanzlei bekommen, die in solchen Dingen behilflich sei.

Ulrich Wippermann

USrael schaltet die wirtschaftliche Konkurrenz auf dem Weltmarkt mit eigenen Terrorge-setzen aus. Diese ausländischen Gesetze werden gerade von der BRD anerkannt und mit Hilfe des Kanzleramts gegen die eigenen Bürger vollstreckt. Als sie mit Hilfe von Merkel Wippermann ruiniert hatten, sollte Wipper-mann als Agent der USA gegen andere Län-der einsetzt werden. Ulrich Wippermann wört-lich (Panorama): "Die USA haben ein Inte-resse daran, dass das Geschäft mit dem Iran auf ein Minimum heruntergefahren wird. Sie sagen, wenn du nicht das machst, was wir, USA, von dir wollen, deutscher Geschäftsmann, dann ruinieren wir dich. … Kein einziges Geschäft war illegal. Es ist wie bei Kafka. Ihnen wird der Prozess gemacht, aber sie wissen eigentlich nicht warum. Erst schlägt man dem Opfer in den Magen und dann sagt man, wenn du mit uns zusammenarbeitest, dann können wir auch netter zu dir sein. Also ich sollte de facto IM der amerikanischen Behörde werden."

Die Kanzlei, die auch in Frankfurt einen Sitz hat, habe einen Schriftsatz des amerikanischen Ministeriums präsentiert. "Die ersten zwei Seiten sind noch leserlich, da wird beschrieben, wer wir sind, was unsere Firma macht. Danach ist alles geschwärzt. Die amerikanischen Anwälte haben gesagt: 'Da sehen Sie mal, wie viele Vorwürfe es gegen Sie gibt. Aber Sie können das im Einzelnen nicht erfahren, weil das geheim ist, classified'", erzählt Wippermann.

Er fragte die Bundesbank um Rat. Dort hatte der Kölner Unternehmer seit 2010, als die internationalen Iran-Sanktionen abermals verschärft wurden, regelmäßig die Genehmigung seiner Geschäfte beantragt. Die Bundesbank überwacht die Einhaltung von Finanzsanktionen. Sie schickte sechs Prüfer nach Köln, die wochenlang Firmenakten wälzten. 750 einzelne Transaktionen mit Kunden in Iran zählten die Experten. "Geschäfte", die nach deutschem, europäischem oder internationalem Recht "verboten sind, wurden nicht festgestellt", heißt es im Prüfbericht, der "Panorama" und dieser Zeitung vorliegt.

Dieser Leumund nutzte Wippermann nichts. Denn den Vereinigten Staaten waren seine Geschäfte in Iran offenbar ein Dorn im Auge, sie werfen Wippermann Terrorfinanzierung und Proliferation vor. Diese schwerwiegenden Anschuldigungen werden indessen nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Nach dem Eintrag auf der Blacklist trudelte die Deutsche Forfait in Richtung Insolvenz. Auf "irgendwas zwischen 150 und 200 Millionen Euro" schätzt Wippermann den finanziellen Schaden.

Dabei wurde die Firma wieder von der Schwarzen Liste genommen, nachdem sie eine Bedingung des "Treasury" erfüllt hatte: die Entlassung von Wippermann. Der zog sich gegen eine Abfindung freiwillig zurück, "um weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden". Der nunmehr Arbeitslose blieb mit seinem Namen auf der Terrorliste – und spürte die Folgen bis tief ins Privatleben. Seine Bankkonten und Kreditkarten wurden gekündigt. Die Deutsche Telekom wollte ihm kein Endgerät des amerikanischen Herstellers Apple mehr aushändigen, weil er auf der Blacklist der Vereinigten Staaten stehe. Man biete ihm an, den Handyvertrag "vorzeitig zu beenden" oder ihm ein alternatives Mobiltelefon, etwa von Samsung oder Sony, zu schicken, tröstete ihn der deutsche Kommunikationskonzern in einem Schreiben vom Mai 2014.

Die Deutsche Telekom bestätigte gegenüber "Panorama" und dieser Zeitung, dass die Aushändigung eines Apple-Gerätes an eine Person, die auf der amerikanischen Blacklist steht, gegen die Lieferverträge mit dem Hersteller Apple verstoßen würde: "Wir müssen uns auch an die rechtlichen Regeln der Vereinigten Staaten halten. Deshalb können wir in bestimmten Fällen Kundenanliegen leider nicht entsprechen."

Schenker verweigert Auslieferung

Prüfung durch die Bundsbank

Panorama: "Die Bundesbank hat bestätigt, kein Geschäft war illegal. Die deutsche Aufsichtsbehörde hat Wipper-manns Firma wegen der Vorwürfe aus den USA detailliert überprüft. Auch alle 750 Geschäfte mit dem Iran. Ergeb-nis: Zahlungen oder Geschäfte, die verboten sind, wurden nicht festgestellt. Trotz weißer Weste, Wippermann bleibt auf der US-Terrorliste. … Die USA sind offenbar der Mei-nung, die ganze Welt müsse sich an ihre Sanktionsge-setze halten. Dafür übt Washington Druck aus, auch auf die EU."

Trost wollte dem Bloßgestellten auch seine Mutter in Westfalen spenden. Die alte Dame ging im Sommer 2014 zu einem örtlichen Händler für Gartenmöbel und Strandkörbe in Herford und kaufte ihrem Sohn eine Sitzgarnitur für die Terrasse. Der Transport klappte allerdings nicht. "Die Spedition Schenker", schreibt der Gartenmöbelhändler an Frau Wippermann, habe sich leider "geweigert, die Möbel an Herrn Wippermann auszuliefern", weil dieser "auf einer amerikanischen Liste" stehe. Schenker antwortete auf Anfrage: "Wir halten uns an die Gesetze." Offen blieb, welche Gesetze gemeint waren.

Die Vereinigten Staaten begründen ihr Vorgehen in Fällen wie diesem mit der "nationalen Sicherheit". Geschäfte mit "Schurkenstaaten" wie Iran, Kuba und Russland würden die dortigen Regimes stärken. Wenn etwa Irans Wirtschaft prosperiere, könne das schiitische Klerikerregime von den Überschüssen Waffen kaufen, Terrorgruppen wie die Hizbullah unterstützen und sein Atomprogramm vorantreiben. All dies bedrohe die Vereinigten Staaten. Embargos können sogar helfen, unliebsame Regimes durch wirtschaftlichen Druck zu stürzen, so die Logik der Amerikaner.

Amerikanische Sanktionen könnten sofort zuschnappen

Diese Logik wird weder von internationalen Abkommen wie dem Nuklear-Deal 2015 mit Iran noch von Präsidentenwechseln im Weißen Haus gebrochen. Der Kongress hat sie über viele Jahre geschaffen, mit Gesetzen wie dem "Iran Sanctions Act", dem "Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act", dem "Emergency Economic Powers Act" und dem "Trading with the Enemy Act".

Der "Iran Sanctions Act", also das amerikanische Embargo gegen Iran, wäre Ende 2016 eigentlich ausgelaufen. Aber das Repräsentantenhaus hat sich gerade mit einer Mehrheit von 418 gegen eine Stimme für die Verlängerung um weitere zehn Jahre ausgesprochen. Theoretisch dürfen europäische Banken aus amerikanischer Sicht zwar seit Januar wieder gewisse Geschäfte in Iran finanzieren. Aber die amerikanischen Sanktionen können in dem Moment mit voller Wucht wieder "zurückschnappen" ("Snapback"), in dem die Administration feststellt, dass die Iraner sich nicht an ihre Verpflichtungen aus dem Deal halten. Unter dem Präsidenten Donald Trump dürfte die Gefahr des "Zurückschnappens" deutlich steigen.

Wippermann Kein Einzelfall

Wie das Iran-Embargo der Vereinigten Staaten in Deutschland zuschlagen kann, zeigt auch der Fall des Hamburger Bankangestellten Lars Christiansen. Der 46 Jahre alte Mann ist seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Bis Oktober 2015 verdiente er mehr als 7000 Euro brutto als Spezialist der Commerzbank im "Cash Management & International Business". "Ich mochte meinen Job", sagt er.

Commerzban-Chef Zielke

Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank, konnte nur unverschämt lachen, als er gefragt wurde, warum die Commerzbank auf Anweisung des US-Finanzministeriums tadellose Mitarbeiter rauswirft, obwohl sie rechtens, und explizit im Auftrag der Commerzbank, bei ihren Geschäften (z.B. mit der iranischen Reederei "Iran Shipping Company") (IRISL) handelten.

Christiansens Welt drehte sich um Häfen, Containerschiffe und Fernhandel. Im Auftrag der Commerzbankfiliale in Hamburg wickelte er den Zahlungsverkehr von Reedereien ab: Ausgaben für Hafengebühren, Treibstoff, Mannschaften, Versicherungen. Einnahmen für transportierte Ware. Zu seinen Kunden gehörte seit 2003 die Islamic Republic of Iran Shipping Company (IRISL), die staatliche iranische Reederei. Die Geschäfte waren nach deutschem und europäischem Recht legal.

Er habe das Signal vom Vorstand so verstanden, erinnert sich Christiansen: "Baut das aus!" Die Vereinigten Staaten aber waren dagegen, amerikanische Behörden drohten der Commerzbank. Ende 2008 kappten die Deutschen ihre Iran-Verbindungen. Die Sache schien erledigt. Christiansen kümmerte sich um andere Kunden.

Persönliches Gespräch in New York

Aber 2011 startete die Abteilung für "Große Wirtschaftskriminalität" (Bureau of Major Economic Crimes) der Staatsanwaltschaft New York ein Ermittlungsverfahren gegen die Commerzbank. Die Deutschen fürchteten um ihre Lizenz im Staat New York, dem weltweit wichtigsten Bankenplatz. Sie kooperierten, legten interne Firmenkommunikation offen, darunter mehr als tausend E-Mails von Lars Christiansen. 2013 wollten die Amerikaner den Hamburger Angestellten persönlich sprechen. Der Vorstand in Frankfurt stimmte zu. Einzige Gegenleistung: Die Amerikaner sicherten dem Hamburger Bankangestellten "freies Geleit" zu.

Prof. Huck

Prof. Winfried Huck: "Man kann sicherlich sagen, das US-amerikanische Recht gilt nicht in Europa und nicht unmittelbar in Deutschland, aber es wirkt."

Christiansen reiste nach New York. Offiziell habe man das Gespräch in den Räumen der Staatsanwaltschaft "confirmatory interview" genannt. Das klingt nach einer freundlichen Unterhaltung zur Bestätigung bereits bekannter Tatsachen. In Wahrheit sei es eine Vernehmung gewesen. Neben Staatsanwälten hätten ihn Beamte des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des FBI stundenlang mit Fragen zu seinen Geschäftsbeziehungen mit dem iranischen Kunden gelöchert. "Ich habe mich wie ein Beschuldigter gefühlt", erzählt Christiansen, zumal einer der vernehmenden Beamten bewaffnet gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft New York und die anderen beteiligten amerikanischen Behörden möchten sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern. Nach dem "Interview" in New York habe Christiansen zunächst in Hamburg weitergearbeitet, erzählt er. Aber im März 2015 kam die Kündigung. Die Commerzbank feuerte ihn und drei weitere Mitarbeiter, die Iran-Geschäfte abgewickelt hatten.

Zu den Entlassungen verpflichtete sich die Commerzbank im Rahmen eines Vergleichs, den sie mit dem amerikanischen Justizministerium und der New Yorker Bankenaufsicht schloss. Die Deutschen stimmten auch einer Strafzahlung von 1,3 Milliarden Dollar an den amerikanischen Fiskus zu. Das war zwar weniger als die 8,9 Milliarden, die die französische Bank BNP Paribas berappen musste, aber dennoch ein Batzen Geld. Bis 2018 muss die Commerzbank sich von Wirtschaftsprüfern überwachen lassen, die den amerikanischen Behörden über die Einhaltung der Auflagen Bericht erstatten. Zahlen muss die Commerzbank für die Tätigkeit dieser Kontrolleure.

Amerikanische Auflagen wichtiger als Mitarbeiter

Lars Christiansen

Panorama: "Alle Geschäfte waren legal. Die Commerzbank unterwirft sich trotzdem den amerikanischen Strafermittlungen. Der Vor-wurf: Christansen habe US-Gesetze ge-brochen, sich strafbar gemacht. Die Wahr-heit zuzugeben, ist eben peinlich für den Vorstand. Im laufenden Arbeitsgerichts-prozess haben die Richter unmissver-ständlich festgestellt, 'Christiansen ist nicht wegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes entlassen worden, sondern wegen Drucks durch einen Drit-ten, die US-Regierung'. Lars Christiansen: 'Es war einfach der Druck der Amerikaner, dass man ein Opfer bringen musste, und dieses Opfer war ich'".

Der Hamburger Angestellte Christiansen ist also gefeuert worden, weil die Vereinigten Staaten es so von seinem Arbeitgeber, der Commerzbank, wollten. Christiansen will das nicht hinnehmen, hat gegen seine Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Frankfurt und das Hessische Landesarbeitsgericht haben bestätigt: Christiansen wurde nicht wegen Fehlverhaltens oder Regelverstößen gekündigt, sondern "wegen des Drucks durch einen Dritten", nämlich durch die Vereinigten Staaten. Beide Instanzen haben die Kündigung für unzulässig erklärt und Christiansen recht gegeben.

Die Commerzbank sagt aber, sie müsse die amerikanischen Auflagen erfüllen. Sie hat beim Bundesarbeitsgericht Berufung eingelegt. Zur Untermauerung behauptete die Commerzbank auf einer Pressekonferenz Ende September entgegen ihrer früheren Darstellung, Christiansen habe sich ein "Fehlverhalten" zuschulden kommen lassen. Davon scheint die Bank nun wieder abzurücken. Denn nach Informationen von "Panorama" und der F.A.Z. hat sie die Kündigung in einem aktuellen Schriftsatz an das Bundesarbeitsgericht wieder mit dem Druck aus den Vereinigten Staaten begründet. Ein Sprecher der Bank sagte dazu, er wolle "arbeitsgerichtliche Verfahren nicht kommentieren".

In der Hamburger Bankenwelt hat sich die Geschichte von Lars Christiansen und seinen drei ebenso entlassenen Kollegen herumgesprochen. Er habe hier und da angeklopft. "Es ist für mich unmöglich, einen neuen Job in der Bankenbranche zu finden", sagt Christiansen. "Potentielle Arbeitgeber sind vorsichtig. Sie fürchten, dass sie Schwierigkeiten mit den Amerikanern bekommen, wenn mein Name auftaucht. Da sagen die sich: 'Mit dem lieber nicht.'" So funktioniert Abschreckung.

Macht geht vor Recht

Der extraterritoriale Geltungsanspruch für das nationale Wirtschaftsrecht wird von Fachleuten als "völkerrechtswidrig" zurückgewiesen. "Wir können uns ja mal überlegen, wo wir hinkämen, wenn jeder Staat so handeln würde", gibt Winfried Huck, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel, zu bedenken.

Auf die 1996 vom amerikanischen Kongress verabschiedeten Embargos gegen Kuba und Iran reagierte die EU durchaus beherzt. Die Europäer gaben sich damals die Brüsseler Verordnung 2271 zum "Schutz vor den Auswirkungen von extraterritorialer Rechtsanwendung". Danach ist es für EU-Mitgliedstaaten und dort angesiedelte Unternehmen sogar verboten, sich an die amerikanischen Embargos zu halten. Im Ernstfall hat kein europäischer Staat dieses scharfe Werkzeug je benutzt.

Andy Kukla

Panorama: "Der lange Arm der US-Gesetze reicht bis nach Süd-Brandenburg. Bis zum Teeladen Herzberg. Inhaber Andy Kukla lebt von online-Bestellungen. Seine Kunden bezahlen meist mit dem US-ameri-kanischen online-Dienst PAYPAL. Das lief reibungslos bis Oktober 2013." Andy Kukla: "Wir hatten eine Bestellung einer Stammkundin über verschiedene Kaffeesorten, unter anderem Kuba-Turquino-Kaffee mit kubanischen Rohbohnen. Dieser Kaffee ist verboten. Weil das US-Embargo gegen Kuba immer noch gilt, darf Paypal nicht den Verkauf von kubanischem Kaffee abwickeln, auch nicht in Süd-brandenburg. Wir mussten uns dem beugen. D.h., entwe-der wir halten uns an die Regeln, die Paypal uns vorgibt, oder das Konto bleibt geschlossen."

Der Fachmann Huck ist sich bewusst, dass der Hinweis auf EU- und Völkerrecht in der Praxis nur wenig hilft. In den internationalen Handelsbeziehungen gehe eben Macht vor Recht, und Staaten wie Deutschland bleibe nicht viel anderes übrig, als "Einsicht" in die Macht Amerikas und die Sinnhaftigkeit seiner Gesetze zu üben. "Die amerikanische Gesetzgebung gilt zwar nicht bei uns, aber sie wirkt", fasst der deutsche Professor für Wirtschaftsrecht die Lage zusammen.

Diese Wirkung entfaltet sich in ähnlicher Weise gegen den deutschen Chip-Anlagenbauer Aixtron. Ein chinesischer Investor will die Firma in der Nähe von Aachen für rund 670 Millionen Euro übernehmen. Die Vereinigten Staaten stoppten den Deal, indem sie dem Vernehmen nach direkt im Bundeskanzleramt intervenierten. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zog seine bereits erteilte Genehmigung daraufhin wieder zurück. Die Amerikaner argumentierten, die Komponenten zum Bau von Hochleistungschips ließen sich auch militärisch nutzen. Eine Übernahme durch die Chinesen würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden.

Der Fall des Kölner Unternehmers Ulrich Wippermann nahm noch eine kuriose Wendung. Verzweifelt schrieb der als Terrorfinanzierer Angeprangerte wiederholt an das Finanzministerium in Washington. Er bat, von der Blacklist heruntergenommen zu werden. Im Juni 2015 bekam er eine vierseitige Antwort aus der Abteilung "Global Targeting". Dieses Schreiben, das "Panorama" und dieser Zeitung vorliegt, hat es in sich.

Amerikaner wissen über Wippermanns Geschäftsvorgänge Bescheid

Was der deutsche Firmenmanager vom 22. bis 24. Januar 2013 in Moskau gemacht habe, wollen die amerikanischen Beamten wissen. Ob er tatsächliche oder potentielle Kunden der Deutschen Forfait getroffen habe. Er möge doch eine "ausführliche Darstellung" (detailed narrative description) seiner Begegnungen in der russischen Hauptstadt liefern, einschließlich der Namen und Institutionen aller seiner Gesprächspartner.

Nicht weniger neugierig fragen die Washingtoner Beamten nach Wippermanns Aufenthalten in Vietnam im August 2013, in London im Februar, in Dubai im April und in Teheran Anfang November desselben Jahres, auch nach dem IT-System, das er einmal in Georgien verwendet habe. Es ist erschreckend, wie genau sie über viele Geschäftsvorgänge Wippermanns Bescheid wissen. Dient dieses Interesse wirklich nur der Aufdeckung von Terrorfinanzierung – oder ist es nicht schon Wirtschaftsspionage?

Wie in Stasi-Erzählungen

Die Amerikaner bitten um Auskunft, wie Wippermann mit einer Reihe von Geschäftsleuten, deren Namen persisch oder arabisch klingen, bekannt wurde und wie sich die Geschäftsbeziehung zu ihnen entwickelte. "Eine Weigerung", die gewünschten Informationen "in allen Einzelheiten" mitzuteilen, werde seine Petition, von der Terrorliste heruntergenommen zu werden, "negativ beeinflussen", schreiben die amerikanischen Beamten.

Und dann bitten sie noch um den Lebenslauf von Herrn Wippermann. "Da frage ich mich natürlich, welches Interesse man an einem Lebenslauf hat, außer, wenn man jemanden einstellen will", meint der deutsche Unternehmer. "Wie man das aus Stasi-Erzählungen kennt: Erst schlägt man dem Opfer in den Magen. Und dann sagt man: 'Wenn du mit uns zusammenarbeitest, dann können wir auch netter zu dir sein.'"

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Setzt die Administration in Washington ausländische Firmenmanager mit falschen Anschuldigungen unter Druck, um sie für eine Informantentätigkeit zu rekrutieren? Es ist ein ungeheuerlicher Verdacht, den der Fall Wippermann und das Schreiben des amerikanischen Finanzministeriums aufwerfen. Selbstverständlich haben "Panorama" und diese Zeitung versucht, vom Treasury in Washington eine Antwort auf diese Frage zu bekommen, ohne Erfolg. Mit dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten habe er nicht zusammenarbeiten wollen, sagt Wippermann.

Diese Weigerung habe er mit seinem wirtschaftlichen Ruin bezahlt. "Aber immerhin", tröstet er sich, "sitze ich am Rhein und nicht in Guantánamo." Seit jüngstem hat Wippermann wieder einen Job mit Auslandsbezug, "nicht mehr als Häuptling, sondern als Indianer", wie er sagt. Die Deutsche Forfait versucht, wieder auf die Beine zu kommen.

Die Bekämpfung des Terrors, die Verhinderung der Proliferation (Verbreitung) von Massenvernichtungswaffen, das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte sind ohne Zweifel noble Ziele. Aber geht es immer darum, wenn die Vereinigten Staaten ihre nationalen Handelsgesetze im Ausland durchsetzen? Die Vermutung, dass hier auch ein verdeckter Wirtschaftskrieg zum Schaden von Konkurrenten im Ausland läuft, wird durch immer mehr Indizien genährt. Die amerikanischen Geheimdienste hörten die Bundeskanzlerin ab, sie haben ihre Informanten beim BND. Der Fall Wippermann nährt den Verdacht, dass dies auch bei privaten deutschen Unternehmen der Fall sein könnte.