Politische Verfolgungen 2015

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 02/08/2015 - Quelle: NJ-Autoren

Wolfgang Fröhlich jetzt zu 13 Jahren Kerker verurteilt, weil er nicht bereit war, die Lüge zu akzeptieren!

"Das heutige Urteil gegen Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich zu nunmehr 13 Jahren Kerker erfolgte nicht wegen "Leugnung des Holocaust", sondern wegen Bestreitung der angegebenen Tatwaffe. Indem der Bundeskanzler der Republik Österreich ständing behauptet, dass die 70.000 Einwanderer dieses Jahres "Asylanten" seien, denen aus humanitären Gründen "Asyl" gewährt werden müsse, er aber selbst wegen der wissenschaftlichen Aussage eines Gefangenen in einem an ihn selbst gerichteteten Brief die Aufstockung der Strafe des Bürgerrechtlers von den nahezu verbüßten zehn, auf dreizehn Jahre verlangt, weist er sich als eiskalter politischer Verfolger aus, der mit seinem Asylgeschwätz nur die Besiedlung Österreichs mit Ausländern zu bemänteln sucht."
Gerd Honsik, M
álaga, am 9. Juli 2015.

Der Diplom Ingenieur Wolfgang Fröhlich wurde am 9. Juli 2015 um 13:50 Uhr zu weiteren drei Jahren Haft Verurteilt. Zu den bisherigen 10 Jahren wegen Meinungsdelikten, kommen also noch einmal drei Jahre hinzu. 13 Jahre Haft für wissenschaftliche Aussagen ... Wie nennt sich das Regime noch gleich, das Menschen für Meinungsäußerungen lebenslänglich hinter Gitter bringt?

Somit ist Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich im deutschsprachigen Raum für das öffentliche Aussprechen von Kernwahrheiten zu noch mehr Jahren Haft verurteilt, als Horst Mahler, der mit 12 Jahren bislang trauriger Rekordhalter war. Wobei gesagt werden muss, man hat "Horst Mahler im Kerker regelrecht verfaulen lassen", wie es die WELTWOCHE ausgedrückt hat. Mahler wurde sein verfaultes Bein amputiert, er wird nicht mehr lange leben.

Jeder darf alle sagen, wenn es das System erlaubt

Die System-Medien betonen immer wieder, dass sie frei seien, alles zu schreiben. Das ist aber nur zum Teil richtig. Sie sind in der Tat frei, alles zu schreiben, was vom System erlaubt ist. Über die Kernwahrheiten unseres Schicksals, bzw. über die Urlügen, auf denen unser koloniales System ruht, darf nicht berichtet werden. Damit die Systemmedien aber nicht in die Verlegenheit kommen und sagen müssen, dass sie zum Beispiel die Wahrheit über den sogenannten Holocaust oder über Adolf Hitlers Judenpolitik nicht berichten dürfen, hat man den Trick mit der sogenannten "freien Selbstkontrolle" oder der "freien Selbstverpflichtung" [1] erfunden. Die Systemmedien zensieren sich nach dieser Methode in Ausübung einer sogenannten "freien Selbstkontrolle" selbst. Somit ist an sie keine direkte Zensur-Verpflichtung ergangen, damit sie nicht sagen müssen, "das dürfen wir nicht schreiben"!

Seine Haft wäre am 15. Januar 2016 beendet gewesen.

Ing. Wolfgang Fröhlich wird in Handschellen abgeführt. Er wurde nunmehr zu insgesamt 13 Jahren Haft verurteilt, weil er publizierte, dass in den offiziell als Gaskammern ausgewiesenen Gebäuden in Auschwitz und Birkenau keine Massenvergasungen stattgefunden haben konnten.

Anlass der erneuten Fröhlich-Verurteilung:
Fröhlich verschickte Ausarbeitungen vom Gefängnis aus an Kanzler Feymann, an Behörden, an die Zeitschrift Profil und an Bekannte mit dem Betreff: "Der Holocaust konnte so nicht stattgefunden haben". Daraus wurden 15 Anklagepunkte konstruiert und drei Jahre Haft gemacht.

Urteil nach § 3 28,21
Ein Gerichtspsychiater bestätigte Fröhlich eine "paranoide Störung", was sich "im Urteil mildernd niedergeschlagen hat", wie der Richter in beispielloser Menschlichkeit bei der Urteilsverkündung erklärte.

Ing. FRÖHLICH verteidigte im Prozess die WAHRHEIT als das höchste menschliche Gut. Er sagte: "Nichts kann mich dazu bewegen, meinen akademischen Eid zu brechen, stets die Wahrheit zu vertreten, auch keine noch so hohe Strafe!"

Die acht Schöffen waren über die tieferen technischen Zusammenhänge des Themas nicht unterrichtet und standen unter Beeinflussung des Gerichts. So sprachen sie ihn in 7 von 8 Anklagepunkten schuldig.

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Die Pflichtverteidigung hatte sich nicht auf das Recht der freien Rede und der Wissenschaftsfreiheit bezogen. Das international verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert die offene Meinungsäußerung ohne Verfolgung auch dann, wenn die Meinung SACHLICH FALSCH SEIN SOLLTE. Die Wissenschaft gilt ohnehin in allen Belangen als frei. Nicht aber in Österreich und der BRD.

Fröhlichs Hauptsorge nach seiner Verurteilung war: "Wie wird es meine Frau aufnehmen. Ob ihr nichts zustoßen wird?"

Die Beobachter waren geschockt und deprimiert.


1) "Im Falle von außen (z. B. staatlich) 'verordneter' Selbstverpflichtung, kann die Selbstkontrolle in Selbstzensur ausarten. Hierbei verpflichten sich Institutionen unter dem Vorwand des Schutzes und der Wahrung bestimmter Bürgerrechte, der nationalen Integrität, etc. bestimmte Informationen, die dem Veordner nicht opportun sind, nicht zu veröffentlichen." (https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverpflichtung)