Zeitgeschichte 2013

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 30/03/2013 - Quelle: NJ-Autoren

Der Zivilisationsbruch von Nürnberg im Namen des Siegerrechts!

Ankäger Jackson

Der amerikanische Präsident Truman war einer der größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte. Er ließ zwei Atombomben zu Testzwecken auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki werfen. Es war aber derselbe Truman, der im Auftrag der jüdischen Lobby den juristisch korrupten US-Oberrichter Robert H. Jackson als Staatsanwalt einsetzte, in Nürnberg den Chefankläger zu spielen und die unterlegenen Deutschen an den Galgen zu bringen: "Präsident Harry Truman hatte Jackson mit dem Job in Nürnberg beauftragt." [1] Und so wurden nicht Truman und seine Gefolgsleute in Nürnberg gehenkt, sondern die besiegten Deutschen. "Zu den ersten 10 größten Verbrechern dieses Jahrhunderts müsste Theo Sommer dann ja auch den US-Präsidenten Harry Truman rechnen, der seine frischen Atombomben gleich an zwei japanischen Großstädten ausprobieren ließ." [2]

Die besiegten Deutschen sahen sich vier Richtern der vier Anklagenationen gegenüber, dazu vier Stellvertreter. Mit der Anklageschrift vom 6. Oktober 1945 erhoben die vier Hauptankläger Jackson (USA), de Menthon (Frankreich), Rudenko (UdSSR) und Sir Shawcross (Großbritannien) Anklage gegen 24 Personen: Reichsmarschall Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Konstantin Freiherr von Neurath, Erich Raeder, Großadmiral Karl Dönitz, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Generaloberst Alfred Jodl, Robert Ley, Alfred Rosenberg, Wilhelm Frick, Baldur von Schirach, Ernst Kaltenbrunner, Hans Frank, Walther Funk, Julius Streicher, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Martin Bormann, Franz von Papen, Hjalmar Schacht, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach sowie Hans Fritzsche. Robert Ley hatte Selbstmord verübt, Martin Bormann war nicht gefunden worden und Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Gebrechlichkeit für prozessunfähig erklärt.

Bei den Terror-Tribunalen von Tokyo und Nürnberg haben die Sieger eigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Schlimmer noch, die Sieger erließen Tribunal-Statute (Londoner Statute), die es den widerrechtlich gefangen genommenen Besiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zu dokumentieren. [3] Die ehrbare Kriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen erklärt, allerdings nur auf Seiten der Besiegten. Jede Propaganda-Lüge in den Sieger-Anklagen musste als "offenkundige Tatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten. "Nie in der Geschichte haben Sieger ihre besiegten Gegner so gewissenhaft beseitigt." [4]

Die Deutschen wollten damals die Rettung Europas mit friedlichen Mitteln erreichen. Im Falle Österreichs und des Sudetenlandes gelang ihnen das auch. Auch mit Polen wäre ein friedliches Übereinkommen möglich gewesen, hätte nicht der britische Außenminister Edward Frederick Lindley Wood, 1. Earl of Halifax, unterstützt von US-Präsident Roosevelt, die Staatsmänner dieses unglücklichen Volkes zu Massakern an der deutschen Zivilbevölkerung im polnisch besetzten Teil des Deutschen Reiches aufgestachelt. Der polnische Historiker Pawel Wieczorkiewicz bestätigt heute, dass Hitler mit Polen keinen Krieg wollte, sondern "dass bis März 1939 Polen vom Dritten Reich als potentieller Verbündeter angesehen wurde, und erst die Allianz mit Großbritannien dies untergraben hat. 'Die Briten und Franzosen wussten vom Hitler-Stalin-Pakt und haben Polen mutwillig ins offene Messer laufen lassen'." [5]

Die Polen, von Churchill und Roosevelt verraten und verkauft, bereuten nach 1945 bitter, dass sie 1939 nicht auf die Deutschen gehört hatten. Zu spät, Polens Unabhängigkeit und Freiheit ging unter der bolschewistischen Todesdiktatur für Jahrzehnte verloren.

Dass die Sieger-Akteure von Nürnberg sich darüber im Klaren waren, dass sie einem beispiellosen juristischen Verbrechen Vorschub leisteten, ergibt sich bereits aus Passagen der Eröffnungsrede von Hauptankläger Robert H. Jackson. Er lobte nämlich das NSDAP-Parteiprogramm und wünschte sich sogar, dass dieses Programm in dem zentralen Punkt der Kriegsauffassung überall in der Welt gelten solle. Zunächst zitierte Robert H. Jackson die entsprechende Passage aus dem NSDAP-Programm absolut korrekt wie folgt: "Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres. Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer an Gut und Blut, die jeder Krieg vom Volke fordert, muss die persönliche Bereicherung durch den Krieg als Verbrechen am Volke bezeichnet werden. Wir fordern daher restlose Einziehung aller Kriegsgewinne." Dann fügte Jackson seine eigene Meinung wörtlich wie folgt hinzu: "Ich kritisiere diese Politik nicht. In der Tat, ich wünschte, dass diese Politik universelle Gültigkeit hätte." [6]

Der Zivilisationsbruch der Menschheitsgeschichte wurde systematisch von der jüdischen Lobby betrieben. Ihre Vasallen in den USA sträubten sich zunächst, aber dann entschieden wohl die angebotenen Pfründe und man ergab sich dem größten juristischen Verbrechen in der Geschichte der menschlichen Zivilisation. Der Tribut-Eintreiber für den damals neu gegründeten Judenstaat, Nahum Goldmann, prahlte später damit, dass seine Leute es schafften, bestehendes Weltrecht zu vergewaltigen und durch infernales Unrecht zu ersetzen. Hier spricht Goldmann:

"Während des Krieges hatte der Jüdische Weltkongress in New York ein Institut für Jüdische Angelegenheiten geschaffen, dessen Sitz heute in London ist. Seine Leiter waren zwei bedeutende litauische Juden, Jacob und Nehemiah Robinson. … Nach ihren Plänen wurden zwei absolut revolutionäre Ideen entwickelt: das Nürnberger Gericht und die deutsche Wiedergutmachung." [7]

Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch der Weltgeschichte stattfand - durch die "Befreier". Ein Schauprozess wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegen den von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) verstieß. D.h., dass nur geahndet werden kann, was gegen ein zur Tatzeit geltendes Gesetz verstößt.

Und so wurden die Besiegten von einer Bande gerichtet, die das alte Kriegsvölkerrecht verhöhnte und sich einer perversen Massenmordlust hingab, um am Ende eine Weltordnung unter Führung der Israellobby errichten zu können: "In diesem Krieg verlor das alte Kriegsvölkerrecht seine einhegende Kraft. Es konnte nicht verhindern, dass britische Bomber die Zivilbevölkerung Dresdens umbrachten. Es konnte nicht verhindern, dass am 6. August 1945 von einer Insel im Südpazifik der Bomber Enola Gay aufstieg, um seine Atombombe über dem längst besiegten Japan abzuwerfen." [8]

Wie juristisch "edel" und "unparteiisch" das Terror-Tribunal funktionierte, vermittelt die Tatsache, dass US-Präsident Truman als Hochgradkriegsverbrecher von seinem Ankläger den Kopf eines deutschen Industriellen forderte. Dieser Wunsch hatte bei Truman nichts damit zu tun, einen möglichen "Verbrecher" zu bestrafen. Nein, er wollte einfach nur einen Industriellen hängen sehen, um der Bevölkerung einreden zu können, die Deutschen seien in ihrer Gesamtheit Verbrecher. Eine repräsentative Auswahl der Gesellschaft (vom Geschäftsmann bis zum Politiker) soll an unseren Galgen hängen, so die Vorstellung Trumans. Es sollte den 75-jährigen Gustav Krupp treffen, war die einhellige Meinung der Sieger. Doch Krupp war quasi schon klinisch tot, er gab für einen Schauprozess nichts mehr her. Gut, dachte Jackson, wenn nicht der Alte, dann soll der Sohn halt hängen, Hauptsache ein Industrieller stirbt: "Wieso eigentlich Gustav? Alfried, den Sohn, wollte Jackson anklagen." [9] Doch die Liste mit den Namen der Angeklagten war schon offiziell erstellt, nicht mehr änderbar: "Auf der offiziellen Liste aber stand Gustav, die Briten hatten das geschrieben, und Jackson hatte es nicht bemerkt." [10]

Aber Jackson hatte dem Großkriegsverbrecher Truman doch versprochen, einen Industriellen zu hängen, er geriet in eine Zwickmühle: "Der Ankläger tobte. Er habe dem Präsidenten versprochen, dass er einen deutschen Industriellen finden werde, den er vor Gericht bringen könne, und der 'Präsident hat es der amerikanischen Öffentlichkeit versprochen'." [11]

Nochmals: Der Schwerpunkt der Nürnberger-Terroranklagen zentrierte sich auf den neu erfundenen Kunststraftatbestand des "Angriffskrieges", den es in der Menschheitsgeschichte vorher nicht gab. Auschwitz interessierte übrigens nur am Rande, diente nur zur zusätzlichen Begründung für die Todesurteile und als Grundlage der kommenden Weltordnung. "Angelpunkt für Jacksons Neuordnung der Welt war ein Straftatbestand, den das Völkerrecht bislang nicht kannte: ... 'Einleitung eines unrechtmäßigen Krieges'. Diese Idee zerstörte eine Doktrin, die nahezu unangefochten jahrhundertelang die Politik und die Schlachtfelder beherrscht hatte: dass Krieg zu führen das gute Recht eines jeden Staats und seiner Generäle sei. ... Ohne die allgemeine Strafbarkeit des Angriffskriegs wäre alles nur Flickwerk. ... [Es] wurde lieblos eine Formulierung über die Strafbarkeit von 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' angehängt, die aber nur im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen angeklagt werden konnten. ..." [12]

Somit richtete sich also die Hauptanklage gegen den angeblichen "Angriffskrieg" des Deutschen Reichs gegen Polen. Es war aber Polen, das den Einmarsch der deutschen Truppen wegen der vielen Massenmorde an Deutschen, insbesondere in den annektierten oberschlesischen Gebieten, provoziert hatte. Überdies hatte Polen militärisch bereits gegen Deutschland mobil gemacht und schmiedete im Bewusstsein der britischen Beistandsgarantie, Pläne, in Berlin einzumarschieren. Darüber hinaus fiel am 17. September 1939 die Rote Armee Stalins von Osten in Polen ein. Die Sowjets massenmordeten die Polen in beispiellosem Ausmaß. Das bekannteste Massaker fand in der Umgebung von Katyn statt, wo Stalins jüdischer Schlächter Berija annähernd 30.000 polnische Soldaten und Offiziere durch Genickschuss ermorden ließ. Dieses Verbrechen wurde im Nürnberger Terror-Tribunal selbstverständlich auch Hitler in die Schuhe geschoben [13] - sieben unschuldige Deutsche wurden von den Sowjets, den wirklichen Tätern, dafür sogar aufgehängt.

Die Sowjetunion, die am 17. September 1939 über Polen herfiel, saß also mit am alliierten Richtertisch in Nürnberg und forderte einen Schauprozess gegen die unterlegenen Deutschen wegen Hitlers "Angriffskriegs gegen Polen". Zynismus in Vollendung, von den "Rittern der Demokratie" mitgetragen. "Der Sowjetsieger Josef Stalin war es, der zwar ebenfalls Todesurteile wollte - aber vorher eindrucksvolle ausführliche Schauprozesse." [14]

Stalin und seine Kollegen Kriegsverbrecher Truman und Churchill saßen im selben Boot, weshalb es keiner großen Überredungskünste Stalins bedurfte, den neuen Straftatbestand des "Verbrechens eines Angriffskrieges" nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland gelten zu lassen. Die eigenen Angriffskriege und die eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden in Nürnberg immunisiert: "Der sowjetische Verhandlungsführer Iola Nikitschenko, der später auch als Richter in Nürnberg agieren sollte, wehrte sich gegen die generelle Kriminalisierung von Angriffskriegen - besser sei es doch, nur den Angriffskrieg der europäischen Achsenmächte Deutschland und Italien zum Verbrechen zu machen. ... Die Anklagekompetenz des Gerichts sollte auf die Untaten der Achsenmächte beschränkt werden - die Russen brauchten wegen ihres heimlichen Polen-Deals mit Hitler keine weiteren Sorgen zu haben." [15]

So sah die Rechtsstaatlichkeit von Nürnberg also aus. Schuld interessierte nicht, die Befriedigung niedrigster Blutgelüste sollten mit Deutschen am Galgen befriedigt werden. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, kein deutsches Vorbild fürwahr, dafür eine umso glaubwürdigere Quelle zum Beweis der verbrecherischen Justiz von Nürnberg. Der junge von Weizsäcker verteidigte damals vor dem Terror-Tribunal der Sieger in Nürnberg seinen angeklagten Vater, Ernst von Weizsäcker. Viel später erst redete er offen über die moralische Verwahrlosung der Nürnberger Sieger-Juristen: "Das Urteil war weder historisch noch moralisch menschlich gerecht." [16]

Die deutschen Angeklagten durften sich nicht verteidigen. Alles, was ihnen von den über sie Gericht haltenden Kriegsverbrechern vorgeworfen wurde, musste gemäß den eigens für dieses Terror-Tribunal geschaffenen Londoner-Statuten als "offenkundige Tatsachen" hingenommen werden. Der sogenannte Angriffskrieg wurde zum größten Menschheitsverbrechen aller Zeiten hochstilisiert. Aber nur gegen Deutschland wurde eine solche Anklage jemals erhoben. Amerika führte in seiner blutigen Geschichte immer nur Angriffskriege. Stalin fiel in Polen ein, mordete annähernd 30.000 polnische Soldaten und Offiziere in Katyn, und saß dennoch als Sieger mit am Richtertisch über die Opfer.

Schlimmste Folter und Gewaltexzesse gegenüber den deutschen Gefangenen, wie z.B. Gesichter und Hoden zerschlagen sowie vitaminhaltige Nahrung verweigern, um die Denkfähigkeit zu drosseln, waren Routine in Nürnberg. Erst mehr als 60 Jahre später gab zum ersten Mal ein System-Medium einen Teil der Folterwahrheit zu: "Schlafen nur auf dem Rücken. Hände auf die Bettdecke. Morgens Zelle fegen und putzen. Im Promi-Flügel der Haftanstalt hinterm Justizpalast verloren Staatsmänner sehr schnell an Gewicht und Umfang." [17]

Der wegen publizistischer Tätigkeit in Nürnberg angeklagte Julius Streicher machte mehrere, laut Gericht "höchst unanständige" Bemerkungen, die deshalb aus dem Protokoll gestrichen wurden, und für die er mit dem Einverständnis seines Rechtsanwalts, Dr. Marx, vom Gericht verwarnt wurde. Einige dieser "unmoralischen" Bemerkungen Streichers sind im amerikanischen Protokoll erhalten geblieben, nicht im deutschen. Eine davon lautete: "Meine Herren, ich wurde festgenommen, und während meiner Inhaftierung habe ich Dinge erlebt, deren man uns, die Gestapo, hier anklagt." [18] Dabei wissen die meisten nicht, dass das Gericht den Inhalt von Streichers Artikeln als wahr bezeichnete. Der Strick um Streichers Hals wurde allein damit begründet, dass die wohl wahren Inhalte seiner Publikation zum sogenannten Holocaust, eine weitere Erfindung der Nürnberger Ankläger, geführt hätten.

Der Gerechtigkeitsschänder Robert H. Jackson wurde während seines Kreuzverhörs mit Hermann Göring, dem "Löwen von Nürnberg", richtiggehend vorgeführt. Jackson fragte z.B.: "Und der Krieg? War das auch nur konsequent, Verträge und humanitäre Konventionen zu verletzen?" Göring lächelte geradezu mitleidsvoll: "Ach wissen Sie, zu diesem Vorwurf kann ich einen unserer größten, wichtigsten und stärksten Gegner zitieren, den britischen Premierminister Winston Churchill, der sagte: 'Wenn es um Leben und Tod geht, kommt es auf Legalität nicht mehr an.'" [19]

Ganz Deutschland lachte und jubelte, denn das Kreuzverhör mit Göring wurde im Radio übertragen. Die Mörder von Nürnberg glaubten, sie hätten Idioten vor sich und könnten den deutschen Überlebenden zeigen, wie dumm und kriminell ihre Führung gewesen sei. Doch sie wurden von Göring deklassiert. Nach Görings Hinweis auf den Kriegsverbrecher Churchill geriet Jackson in Panik: "Punkt für Göring, aufgeregtes Telefonieren der englischen Ankläger hinter den Kulissen. Wann zum Teufel hat Churchill das gesagt? Antwort aus London: So ähnlich hat er das tatsächlich gesagt, in einer Rede 1940." [20]

Hermann Göring war dem intellektuell schlicht ausgestatteten Jackson turmhoch überlegen. Jeder erkannte das im Gerichtssaal und die Drahtzieher des Terror-Tribunals verfluchten während des Schlagabtausches Jacksons Idee, Göring ins Kreuzverhör genommen zu haben. Jackson, mittlerweile völlig entnervt, fragte:

"Sie sind sich vielleicht darüber im Klaren, dass Sie der einzige lebende Mensch sind, der uns die wahren Ziele der Nationalsozialistischen Partei und das Funktionieren seiner Führerschaft erklären kann." Darauf Göring: "Darüber bin ich mir im Klaren." Sein sanftes Lächeln hätte man fast als Mitleid mit seinem Inquisitor deuten können.

Jackson: "Haben Sie die Nürnberger Gesetze proklamiert?"

Göring: "Jawohl." [21]

"Die Nürnberger Gesetze" als Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet wurde, anzuklagen, spricht jedem Gerechtigkeitssinn Hohn. Israel hat sogar die Nürnberger Gesetze übernommen, weil darin das Judentum ethnisch definiert wird. "Die Nürnberger Gesetze" haben heute in Israel tatsächlich Gültigkeit, aber die Deutschen wurden dafür gehenkt. "Das israelische 'Gesetz zur Rückkehr nach Israel' basiert tatsächlich auf den Nürnberger Rassegesetzen Adolf Hitlers, die klar darlegten, wer Jude ist." [22] Nach dem jüdischen Gesetz dürfen sich Juden nicht mit Nicht-Juden vermischen. Jude ist man weniger dem Glauben, sondern in erster Linie dem Blut nach. Nur wer eine jüdische Mutter hat, ist Jude. Wer noch nie in der Synagoge war, noch nie im Talmud gelesen hat, aber von einer jüdischen Mutter abstammt, der ist Jude. Eine klare Sache von Rasse also, nicht von Glauben.

Die Reichsregierung unter Adolf Hitler wollte mit den Nürnberger Gesetzen sicherstellen, dass auch die Deutschen einen solchen Schutz ihrer völkischen Unversehrtheit in Anspruch nehmen können. Dazu sagte Wilhelm Frick, ehemaliger Reichsinnenminister, vor dem Tribunal: "Mein Gesetz von 1935 hieß nicht Gesetz zur Unterdrückung des jüdischen Volkes, sondern lediglich Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes. Es ging darum, die besondere Qualität der Rasse zu erhalten, denn es ist eine durchaus wissenschaftlich begründete Wahrheit, dass das Produkt einer Mischehe gewisse Mängel aufweist, es hat mit Selbstschutz des Volkes zu tun." [23]

Graf Coudehove-Calergi, der im Auftrag der Weltlobby die Vermischung der weißen Rasse propagierte, bezeichnete schon 1923 rassisch vermischte Menschen als "schwache, willenlose" Geschöpfe. Von den Juden, die sich nach ihrem Gesetz nicht vermischen dürfen, redete der Graf als "reingebliebene Adelsrasse", die über die "Vermischten" herrschen solle.

Jackson liest im Prozess stotternd einen Erlass von Göring vor, indem dieser angeordnet haben soll, "alle notwendigen Vorbereitungen bezüglich Organisierung und Finanzierung zum Zweck einer Endlösung der jüdischen Frage" zu treffen. Doch Göring stellt richtig: "Für eine Gesamtlösung. Nicht für eine Endlösung!" [24]

Jackson wollte den Begriff "Endlösung", der von dem jüdischen Aktivisten Theodore N. Kaufman erfunden wurde, den Deutschen als kriminelle Absicht unterschieben. Doch Göring ließ Jackson auflaufen, er stellte klar: "Wir wollten die Juden aus ihren Stellungen in der Wirtschaft und Regierung entfernen, vielleicht auch woanders hinbringen - von umbringen hat nie jemand gesprochen." [25]

Im heutigen Russland wurden die Juden auch aus ihren Stellungen in Wirtschaft und Regierung entfernt. Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat diese Politik Putins sogar ausdrücklich als "echte Demokratie" gelobt ("Putin ist ein lupenreiner Demokrat." [26]).

Auf die Frage, ob er auch für den "Holocaust" verantwortlich sei, beeidete Hermann Göring, die Gerichts-Farce zu Gunsten einer späteren Geschichtsschreibung noch ernst nehmend: "Ich versichere Ihnen, wir hatten so etwas nie im Sinn." [27]

Göring wusste, dass das Terror-Tribunal in Nürnberg nur dazu diente, eine großjuristische Rechtfertigung zur Schaffung einer neuen Weltordnung zu begründen. Seinen außergewöhnlichen Intellekt und Scharfsinn bemerkte der britische Richter Norman Birkitt und machte Notizen darüber: "Göring erweist sich als ein sehr fähiger Mann, der die Intention jeder Frage fast sofort erkennt, nachdem sie formuliert worden ist. Er verfügt über beträchtliches Wissen und hat in dieser Hinsicht der Anklagebehörde einiges voraus." Dazu bemerkt der SPIEGEL: "Es läuft alles furchtbar schief." [28]

Als Jackson, wie ein Kind mit dem Fuß auf den Boden stampfend, hilflos stotterte: "Aber es ist doch geschehen," spottete der Reichsmarschall über die Hauptakteure der Schauveranstaltung mit einem Lächeln nur noch wirkungsvoller: "Wissen Sie, das ist doch unsportlich, Kinder umzubringen, das ist nicht die Art eines Gentleman." [29]

Die besiegten Menschen in ihrem dem Erdboden gleichgemachten Land jubelten über den letzten großen Kampf des "Löwen von Nürnberg" vor dem Schau-Tribunal der Sieger. Als Jackson nicht mehr weiter wusste, ließ er den berühmten "Schrumpfkopf" anschleppen, um den Angeklagten die "KZ-Bestialität" vor Augen zu führen. "Schrumpfköpfe", "Seife aus Judenfett", sind heute als Holocaust-Lügen sogar offiziell eingestanden.

Amerika und Großbritannien sind zudem verantwortlich für den Bombenholocaust, den sie über die zivilen deutschen Städte brachten. Es war der britische Diplomat und Publizist Sir Harold Nicolson, der z.B. die Vernichtung Dresdens bereits 1963 als "the greatest single holocaust by war" bezeichnete. Und der von jüdischen Einwanderern aus Schweden abstammende US-General D. Eisenhower ließ etwa zwei Millionen gefangene deutsche Soldaten auf den offenen Rheinwiesen nach der Kapitulation 1945 durch Lebensmittel- und Medizinentzug grausam töten.

Zur Erinnerung: Es waren England und Frankreich, die Deutschland im Ersten und Zweiten Weltkrieg den Krieg erklärten, nicht umgekehrt. Und im Zuge der Pearl-Harbor-Untersuchung stellte sich einwandfrei heraus, dass Roosevelt gemäß der Doktrin von Staatssekretär Stimson versuchte, "Krieg mit Deutschland über Japan" zu erreichen. Es handelte sich somit um unübertrefflichen Zynismus, dass diese Mächte des Bösen über die Besiegten zu Gericht saßen und die unterlegenen Feinde wegen eines von ihnen erfundenen "Verbrechens" zum Tode verurteilten. Ein "Verbrechen", das originär von ihnen selbst hundertfach begangen wurde. Sie hätten nach ihren eigenen Statuten auf die Anklagebank und an den Galgen gehört, doch sie richteten über die ihnen ausgelieferten Besiegten.

Es stand übrigens schon vor Prozessbeginn fest, dass gegen zwölf der Besiegten (symbolisch jeweils ein Racheopfer für jeden einzelnen Stamm der zwölf Stämme Israel?) Todesurteile verhängt und tatsächlich elf davon gehenkt würden (elf, eine der wichtigsten kabbalistischen Zahlen, angelehnt an die Hinrichtung Hamans und seiner zehn Söhne in Persien unter Esther). "Sir Thomas Barnes, Rechtsreferent des britischen Schatzamts, sagte, was alle dachten: Es könne doch 'keinen Zweifel geben, dass diese Männer hingerichtet werden'." [30]

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Dass es sich beim Nürnberger Tribunal um einzigartiges Unrecht, um ein infernales Menschheitsverbrechen handelt, wurde damals deutlich und ist es auch heute noch: Das amerikanische "TIME"-Magazin schrieb im November 1945: "Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung 'ex post facto' von den Juristen verdammt worden". [31] Dieses vom TIME-Magazin vorgebrachte Menschenrechts-Argument wurde vom Sieger-Militärgerichtshof zynisch zurückgewiesen, obwohl auch die Haager Landkriegsordnung keine strafrechtlichen Bestimmungen des angeklagten "Angriffskriegs" enthielt. Der gesamte Prozess bestand aus einer einzigen Verletzung des Rückwirkungsverbotes, was heute von vielen Völkerstrafrechtlern angeprangert wird.

Der Verteidiger von Generaloberst Alfred Jodl, der Völkerrechtler Hermann Jahrreiß, argumentierte zu recht, dass gemäß des "Ex-post-facto-Verbots" (keine Strafe für eine Tat ohne Gesetz zur Tatzeit) das Todesurteil gegen seinen Mandanten aufzuheben gewesen wäre. Jahrreiß sagte, sein Mandant "habe nicht wissen können, dass nach dem Krieg ein ehrgeiziger Jurist namens Jackson das seit Jahrhunderten ehrbare Kriegshandwerk zum Verbrechen stempeln würde." [32]

Dass es sich bei dem Nürnberger-Sieger-Tribunal tatsächlich um einen Terrorprozess, um einen beispiellosen Zivilisationsbruch der Menschheitsgeschichte handelte, geht schon aus der Tatsache hervor, dass selbst ein BRD-Gericht Generaloberst Alfred Jodl posthum mit Freispruch rehabilitierte und damit die Nürnberger Gerichtspraxis als einziges Unrecht bloßstellte (Spruchkammer München, Az: 31/6244 - J 109). Das Urteil wurde am 2. März 1953 rechtskräftig, wurde dann aber von der US-Besatzungsmacht rechtsstaatswidrig per Besatzungsdekret aufgehoben. Mehr noch: Gerade die von den Siegern geschaffene BRD, die immerfort ihren Jüngsten glauben zu machen versucht, in Nürnberg sei über "Verbrecher" Recht gesprochen worden, weigerte sich bis heute, das Nürnberger Urteil wegen der Ex-post-facto-Verletzung als Recht anzuerkennen. Alle bisherigen Bundesregierungen verliehen also klammheimlich diesem terroristischen Schauprozess das Prädikat "Unrecht".


1 Spiegel, 43/2006, S.162
2 Rudolf Augstein, Der Spiegel Nr. 15/1999, S. 26
3 Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 legte die Prozessführung fest. Vor allem dahingehend, dass jede Lüge, jede Erfindung gegen die Deutschen nicht hinterfragt werden durfte, sondern als von vornherein feststehende Tatsachen hingenommen werden musste. Artikel 19: Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden. Artikel 21: Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen.
4 Der Spiegel, 14/2005, S. 128
5 Die Welt, 20.9.2005, S. 32
6 Hauptankläger, Robert H. Jackson in seiner Eröffnungsrede am 21.11.1945
7 Nahum Goldmann, Das jüdische Paradox. Zionismus und Judentum nach Hitler, athenäum, Frankfurt, 1988, S. 166, 167, 168
8 Spiegel, 42/2006, S. 78
9 Spiegel, 42/2006, S. 82
10 Spiegel, 42/2006, S. 82
11 Spiegel, 42/2006, S. 82
12 Der Spiegel, 14/2005, S. 129, 131
13 DOCUMENT 054USSR
14 Der Spiegel, 14/2005, S. 129
15 Der Spiegel, 14/2005, S. 131
16 Der Spiegel, 35/2009, S. 73
17 Der Spiegel, 43/2006, S.164
18 IMT Der Zivilisationsbruch, Concept Veritas
19 Spiegel, 43/2006, S.164
20 Spiegel, 43/2006, S.164
21 Spiegel, 43/2006, S.164
22 haaretz.com, Tageszeitung Israel, 24.5.2003
23 Spiegel, 42/2006, S. 76
24 Spiegel, 43/2006, S.164
25 Spiegel, 43/2006, S.164
26 Altkanzler Gerhard Schröder sagte 2004 über Putin: "Putin ist ein lupenreiner Demokrat". Und 2012 wiederholte er diese Auffassung: ""Ich habe nichts daran abzustreichen." (tagesschau.de, 07.03.2012)
27 Spiegel 42/2006, S. 75
28 Spiegel, 43/2006, S. 166
29 Spiegel 42/2006, S. 75
30 Der Spiegel, 14/2005, S. 130
31 Werle: Völkerstrafrecht. Tübingen 2003, ISBN 3-16-148087-2, S. 463 (Rn 1154) m.w.N.; Georg Dahm/Jost Delbrück/Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht. Band I/3, 3. Aufl., De Gruyter, Berlin 2003, S. 1033.
32 Der Spiegel, 14/2005, S. 136