Politische Verfolgungen 2013

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 05/10/2013 - Quelle: NJ-Autoren

Der NSU-Wahnsinn geht weiter … und alle machen mit

Beate Zschäpe am 1. Oktober 2013 im Gerichtssaal mit Verteidiger
Beate Zschäpe jedoch wird ihr Schweigen "lebenslänglich" in Erinnerung bleiben.
Eines zeichnet sich schon seit geraumer Zeit ab, die Angeklagte Beate Zschäpe dürfte von ihren drei Verteidigern gewaltig verladen werden. Die drei werden als national orientiert dargestellt und dahingehend im Rahmen eines wohlorganisierten Theaters sogar beschimpft, damit Beate Zschäpe sich in Sicherheit wägen soll, von systemunabhängigen Anwälten vertreten zu sein. Somit befolgt sie in treuherzig, was ihr von den Dreien angeraten wird.

Die größte Falle dürfte Zschäpe gestellt worden sein, und sie tappte hinein, als ihr angeraten wurde, nicht auszusagen. Sie, die nie an einem Tatort war, die im Laufe des Verfahrens sogar von den vom System aufgebauten Kronzeugen entlastet wurde, redet weiterhin kein Wort.

Doch wer kein Wort vor Gericht sagt, die Aussage verweigert, der macht sich nach dem Empfinden des Bürgers verdächtig. Und dabei könnte sie reden. Sie könnte auspacken, dass sie vom System verladen werden soll, denn sie war an keinem Tatort und ihre beiden ermordeten Freunde waren laut DNA-Analysen auch an keinem der Tatorte. Sie könnte vor den Fernsehkameras der Welt erklären, dass im Gegensatz zur ihr und ihren toten Freunden aber die Systembediensteten, die Agenten, jedes Mal zu Hauf an den Tatorten vertreten waren. Andreas Temme, der nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern als "Zeuge" seine Schau vor Gericht abziehen darf, war "pünktlich" an sechs Tatorten zugegen. Sie könnte darauf hinweisen, dass die Phantombilder von Verdächtigen an den jeweiligen Tatorten, die nach Augenzeugenberichten angefertigt wurden, keinerlei Ähnlichkeiten mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos haben. Sie könnte aussagen, dass der Kollege der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, Martin A., sechs Wochen nach dem Mord im Krankenhaus aussagte, einen Mann in dunkler Jeans und kariertem Hemd gesehen zu haben, der sich dem Streifenwagen näherte. Weder Mundlos noch Böhnhardt soll dieser Mann geähnelt haben, der auf dem im Anschluss an die Befragung hergestellten Phantombild zu sehen war. Der ehemalige Leiter der Sonderkommission, Axel Mögelin, sprach vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags davon, dass bei der Bewertung aller glaubwürdigen Zeugenaussagen von insgesamt vier bis sechs Tätern in Heilbronn ausgegangen werden könne. Zschäpe könnte weiter aussagen, dass gemäß des US-Geheimdienstberichts DIA die Polizistin Kiesewetter von dem BKA-Agenten Mevlüt Kar erschossen wurde. Das alles könnte sie aussagen, ohne sich zu belasten, denn ihre Anwälte tun es nicht.

Das Compact-Magazin wird in der Ausgabe 11/2013 berichten, dass "sich vor kurzem ein Zeuge in seinem Auto verbrannte, der sich zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter (25. April 2007) in Heilbronn äußern wollte – kurz vor einer neuerlichen Einvernahme durch die Strafverfolger. Die Polizei spricht von Suizid wegen Liebeskummer. Seltsam nur, dass das Auto zuerst explodierte und dann ausbrannte." Übrigens drohte der ehemalige Verfassungsschutz-Mann "Gronbach" dem Herausgeber des Compact-Magazins, Jürgen Elsässer, er würde bei fortgesetzten Enthüllungen über die NSU-Hintergründe "richtig Theater kriegen" und fragt: "Ist das angekommen?" Und falls die Drohung bei Elsässer "nicht angekommen" sein sollte, dann "ist das aber nicht eure NSU, das ist dann ne ASU!", so "Gronbach". Was bedeutet ASU?

Aber sie hält weiterhin an ihrer Aussageverweigerung fest, und so wird planmäßig ein Klima geschaffen, das einen Verurteilungsdruck erzeugt und die Richter für das zu erwartende Urteil in den Augen der Bevölkerung auch noch entlastet. Unter den desinformierten Menschen im Lande schindet die Aussageverweigerung von Zschäpe erwartungsgemäß keinen Eindruck, denn nach allgemeiner Auffassung sagen nur solche Angeklagte nicht aus, die sich nicht belasten oder jemanden in Schutz nehmen wollen. Letzteres kann bei Zschäpe ohnehin nicht der Fall sein.

Letztlich geht es bei diesem überdimensionalen Schauprozess nur darum, ein öffentliches Klima gegen Zschäpe zu erzeugen, das für allgemeine Hochstimmung für das zu erwartende lebenslängliche Urteil sorgen soll, obwohl die Frau keine der ihr angelasteten Taten begangen oder daran mitgewirkt hat. Dieser Prozess dient allein der politischen Erziehung der Deutschen, sie sollen nicht aufwachen, sondern die Lügen über die deutsche Geschichte weiterhin glauben. Der NSU-Prozess dient dazu, die Geschichtslügen "beispielhaft zu belegen" versuchen nach dem Motto: "So sind Nazis".

Am 30. September und am 1. Oktober 2013 sagte Andreas Temme als "Zeuge" aus. Temme war damals Beamter des BRD-Geheimdienstes "Verfassungsschutz", und also solcher befand er sich am 6. April 2006 zur Tatzeit im Internetcafé des Mordopfers Halit Yozgat. Temme gibt an, er sei zur Tatzeit nicht in den Räumen des Mordopfers gewesen, wobei sein sich selbst gegebenes Tatzeit-Alibi nur aus maximal 40 Sekunden besteht. Er behauptet, der Mord müsse in diesen 40 Sekunden, das von den Kriminalbehörden errechnete Zeitfenster, geschehen sein.

Im Klartext bedeutet das, dass Temme, wie er aussagte, nicht bemerkt haben will, dass Halit Yozgat das Internetcafé verließ, dass er niemanden hereinkommen sah, dass er nichts Verdächtiges hörte. Als er von seinem Computerplatz aufstand und gehen wollte, habe er das Opfer aber nicht mehr gesehen. Er legte gemäß seiner Aussage 50 Cent auf den Schreibtisch und ging. Nimmt man seine Einlassung vor Gericht ernst, dann müsste der junge Türke innerhalb von 40 Sekunden von draußen in den Laden gekommen sein, danach hätten die beschuldigten Mundlos und Böhnhardt erscheinen und den jungen Mann mit zwei Schüssen in den Kopf niederstrecken und wieder flüchten müssen. Das alles in 40 Sekunden, ohne dass jemand etwas bemerkt haben will, und ohne dass die Täter draußen irgendwem über den Weg gelaufen sind.

Temmes Aussage besitzt die Qualität der Holocaust-Aussage von Moshe Peer, der in Bergen Belsen als Kind sechs Zyklon-B-Vergasungsdurchgänge überlebte, ungeachtet der Tatsache, dass es in Bergen Belsen niemals Gaskammern gegeben hat.

Die Schutzbehauptung des Temme schindet gerademal 40 Sekunden Zeit heraus, die er sich selbst als Alibi gewährt. Und Derartiges wird von den Behörden auch noch akzeptiert, das schreit doch zum Himmel. Überdies hatte Temme, damals Tatverdächtiger, Schmauchspuren der Tatwaffe an seiner Kleidung. Schmauchspuren hat nach den Gesetzen der Forensik immer nur der Täter an Körper oder Kleidung.

Temme sagte vor Gericht aus, als er den Tatort verließ, also in den 40 Sekunden seines selbstgezimmerten Alibis, hätte er den Ermordeten nirgendwo gesehen. Nochmals, es ist nach menschlichen Ermessen nicht möglich, dass das Opfer innerhalb von 40 Sekunden von irgendwo draußen nach drinnen kommt, danach die Täter erscheinen, den Mord ausführen und immer noch innerhalb der 40 Sekunden wieder unerkannt flüchten können. Dazu sagte am 30. September 2013 ein mit dem Mordfall betrauter Beamter der Kriminalpolizei Kassel vor Gericht wie folgt aus:

"Um 17.01 Uhr wurde Temmes Sitzung am Computer beendet, gegen 17.05 wurde Halit Yozgat von seinem Vater gefunden. Sollte er noch gelebt und nur nicht am Schreibtisch gesessen haben, dann hätten die Mörder ungefähr 40 Sekunden gehabt, ihn zu töten, da um 17.05 Uhr oder kurz davor sein Vater ihn gefunden hatte. 'Vierzig Sekunden, das ist ziemlich knapp', sagte der Beamte. 'Demnach besteht noch die Möglichkeit, dass Halit Yozgat schon tot hinter seinem Schreibtisch lag, als T. das Geld daraufgelegt haben will. Allerdings hätte er dann, zumal mit seiner Größe von 1,90 Meter, das Opfer auf dem Boden liegen sehen müssen. Ich bin der Meinung, dass er ihn gesehen haben muss, wenn er dort schon gelegen hat'." [1] Und die Tagesschau vom 1. Oktober 2013 bemerkt dazu: "Rekonstruiert man die zeitlichen Abläufe, müsste Andreas T. geradezu über den Sterbenden gestolpert sein. Doch er will nichts bemerkt haben."

Dass das System nicht ans Tageslicht lassen kommen könnte, wenn die Mordserie an Ausländern von eigenen und ausländischen Geheimdiensten, für gewisse politische Ziele, verübt wurde, müsste jedermann einleuchten. Tag und Nacht hört man deshalb Politiker aufdringlich versichern, dass es eine unglaubliche "Behördenschlamperei" gewesen sei, dass diese schlimmen "NSU-Morde" nicht früher aufgedeckt worden seien. Sebastian Edathy (SPD) als Vorsitzender des Bundestagsausschusses zum NSU hast dazu einen Standard-Satz auswendig gelernt, den er immer wieder aufsagt: "Wir haben es mit einem beispiellosen Behördenversagen zu tun. Die 36 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern haben zu wenig zusammengearbeitet." Demnach haben 100 Prozent aller Kriminalbeamten, 100 Prozent aller Geheimdienstler, 100 Prozent aller mutmaßlichen Tatzeugen, 100 Prozent aller Staatsanwaltschaften, 100 Prozent aller mit der Mordserie betrauten Untersuchungsrichter immer zu 100 Prozent alles falsch gemacht, denn "bis zum heutigen Tage gilt Verfassungsschützer Andreas Temme als einziger Verdächtiger, der an sechs Tatorten pünktlich zur jeweiligen Tatzeit zugegen war. Und auch bezüglich der Tatwaffe der damals noch sogenannten 'Dönermordserie' tappten die Ermittler jahrelang im Dunkeln. … Doch wie hoch ist die statistische Wahrscheinlichkeit dafür, dass in einer Tausende von Köpfen zählenden Sicherheitsapparatur 'alle alles falsch machen'?" [2] Merkt denn niemand, was hier vor sich geht?

Temmes Lügen wurden im sogenannten Bundestags-Untersuchungsausschuss von den Abgeordneten geschützt. Wie die Tagesschau am 1. Oktober 2013 berichtete, wurde Temme regelrecht in Schutz genommen: "Im Bundestags-Untersuchungsausschuss wurde es T. von den Abgeordneten sehr viel leichter gemacht also vor Gericht, auf seiner Version der Ereignisse zu beharren."

Für die Tatbeteiligung der beiden posthum verdächtigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos spricht nur der auf sie gelenkte Verdacht der sogenannten Tatwaffe, die offenbar von dem Auftragskiller den beiden in den Wohnwagen gelegt wurde, nachdem er sie erschossen hatte. Zahlreiche Augenzeugen, die diesen Unbekannten zur Tatzeit aus dem Wohnwagen haben flüchten sehen, dürfen im Münchener Prozess nicht aussagen.

Und was bleibt von dem Indiz der angeblichen Tatwaffe, die bei 9 der 10 Morde benutzt worden sein soll übrig, wenn man die Ceska forensisch untersucht? Vergessen wir bitte nicht, dass gemäß forensischen Untersuchungen der Kriminalbehörden bereits Enver Simsek am 9. September 2000 in Nürnberg von acht Kugeln aus zwei verschiedenen Waffen durchsiebt wurde.

Carsten Schultze, der frühere Tatverdächtige, wurde vom System als Kronzeuge aufgebaut und befindet sich auf freiem Fuß. Er soll die Tatwaffe besorgt haben. Schultze gab im Februar 2012 bei der Polizei an, dass die Ceska, die man ihm angeblich aus der Zwickauer Wohnung vorlegte, mit der Waffe übereinstimme, die er damals dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben übergeben haben will. Schultze behauptete gegenüber der Polizei hartnäckig, dass er die Tatwaffe eindeutig gesehen haben will, als Wohlleben einen Schalldämpfer aufgeschraubt hätte. Das kann nicht stimmen, da die Ceska einen Klickverschluss hat. Aber bei seiner zweiten Aussage will Schultze die Ceska nur "wahrscheinlich erkannt" haben. In seinen Aussagen danach will er die Waffe dann nur noch durch einen Jutebeutel hindurch "gefühlt" haben.

"Die Tatwaffe der neun Morde", so Hüls, "kann den Taten nur auf Indizienebene zugeordnet werden. Die gefundene Waffe musste zurückgebaut werden, damit sie beschossen werden konnte. Das Beschussgutachten ist streng geheim. In den Akten wird es nur referiert'. … Tatsache bleibt: Stichhaltige Beweise insbesondere gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen derzeit nicht vor. Die Anklage beruht im Wesentlichen auf Aussagen eines unglaubwürdigen Zeugen. 'Man kann dem Trio gar nichts nachweisen. Weder bei den zahlreichen Banküberfällen noch bei den Morden', sagt Hüls. Sein Resümee fällt dennoch trübe aus: 'Man sollte sich nicht einbilden, etwas gegen die gestaffelte Maschinerie der NATO-Sicherheitsapparate und des deutschen Staates ausrichten zu können. Der ganze Prozess macht mich einfach nur noch traurig. Dort wird jetzt eine Wahrheit installiert, an der man nicht mehr wird rütteln können'." [3]

Aufgrund der fehlenden objektiven Beweise gegen Beate Zschäpe wurde plötzlich die Augenzeugin Veronika von A. (63) angekarrt, die am 30. September 2013 vor Gericht behauptete, Anfang April 2006  Beate Zschäpe mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf dem Nachbargrundstück gesehen haben will. Die "Zeugin" bringt ihre angebliche Beobachtung in den Zusammenhang mit dem Mord an dem dortigen Kioskbetreiber Mehmet Kubasik vom 4. April 2006. Die Zeugin, die wie aus dem Nichts aufgetaucht ist, will also sieben Jahre später die Angeklagte Zschäpe der Mittäterschaft überführen. Sie habe die drei im Nachhinein erkannt, behauptete sie vor Gericht.

Veronika von A., die als freie Journalistin arbeitet, früher im DKP-Vorstand war und später aus der Partei ausgeschlossen wurde, weil sie viele Mitglieder wahllos verschiedener Delikte beschuldigte, trägt ihre Erinnerungen vor, als habe sie keine Zweifel. Umso erstaunlicher ist es, dass sich die im Radio als geübte Märchenerzählerin tätig gewesene Dame nicht schon viel früher gemeldet hatte.

Veronika von A. erzählt von verdächtigen Grabungen auf dem Grundstück ihres damaligen Nachbarn, den sie als "Skinhead" bezeichnet und der die "NSU-Terroristen" 2006 empfangen haben soll. Angeblich war die Frau, die Zschäpe gewesen sein soll, auch dabei. Veronika von A. will das von einem Dachfenster aus mit einem Fernglas beobachtet haben. Die Gruppe habe einen finsteren Eindruck gemacht, das Trio sei schwarz gekleidet gewesen. In den Tagen davor will die Zeugin ein Wohnmobil gesehen haben, denn sie hatte später gelesen, dass Mundlos und Böhnhardt oft mit Wohnmobilen unterwegs gewesen seien.

"Die Zeugin bezeichnet ihre Befürchtungen zum Teil selbst als 'Fantasien'. Sie habe den Eindruck gehabt, dass Neonazis etwas verstecken wollten. Belege habe sie keine gehabt - dafür die Sorge, dass die Polizei alles als Nachbarschaftsstreit abtun würde. Richter Manfred Götzl hinterfragt immer wieder, warum Veronika von A. nicht viel früher etwas mitgeteilt hat. In ihren Antworten fällt plötzlich der Satz: 'Ich habe etwas beobachtet, und nur in meinem Kopf hat etwas stattgefunden'. Da hat sich die eloquente Frau ausnahmsweise ungeschickt ausgedrückt - oder allzu treffend." [4]

Dieser Lügenirrsinn dürfte das Gericht jedoch nicht davon abhalten, die Zeugenaussage der Veronika von A. als glaubwürdig einzustufen, um zu einer Verurteilung der Angeklagten zu gelangen. Schließlich galten die Zeugenaussagen in den mittelalterlichen Hexenprozessen und die Lügenexzesse in den NS-Prozessen auch als glaubwürdig.

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Die Mutter des ermordeten Halit Yozgat appellierte am 2. Oktober 2013 an Beate Zschäpe, endlich auszupacken. Die Yozgats glaubten bislang nicht an die offizielle Gerichtsgeschichte, dass Mundlos und Böhnhardt ihren Sohn getötet hätten, sie nahmen eher an, dass es der Systembedienstete Temme war. Frau Ayse Yozgat am 2. Oktober 2013 wörtlich zu Beate Zschäpe: "Aufklärung ist jetzt notwendig, bitte reden Sie. Nicht, dass Sie die Sünden von anderen übernehmen. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären." [5] Aber auch die Yoszgats dürften sich letzten Endes für Zschäpe als Mitplanerin des Mordes an ihrem Sohn entscheiden, gewisse Pfründe werden schon die Überzeugung beflügeln, dass es Temme mit seinem 40-Sekunden-Alibi "unmöglich gewesen sein konnte".

Allerdings dürfte das System Frau Yozgats Wunsch, Zschäpe solle aussagen und aufklären helfen, nicht als sehr hilfreich betrachten. Das Letzte, was sich das System von Beate Zschäpe wünscht, dürfte sein, dass sie aussagt. Und so schweigt sie brav weiter, auf Anraten ihrer Anwälte. Und alle sind zufrieden. Der "Verfassungsschutz", die Regierung, das Bundeskriminalamt und nicht zuletzt die Richter in München. Beate Zschäpe jedoch wird ihr Schweigen "lebenslänglich" in Erinnerung bleiben.


1) FAZ, 02.10.2013, S. 4
2) ef-Magazin, Aug/Sep. 2013, S. 18
3) ef-Magazin, Aug/Sep. 2013, S. 12,18
4) Süddeutsche Zeitung, 01.10.2013, S. 6
5) Sueddeutsche.de, 02.10.2013