Politische Verfolgungen 2012

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 12/09/2012 - Quelle: NJ-Autoren

Werden die BRDler mit der Holocaust-Wahrheit erpresst?

Menschenrechts-Verbrecher-Staat BRD

Organisierte Verbrecher, im Volksmund Mafia genannt, führen neue Bandenmitglieder in der Regel so in die Organisation ein, dass der Neuling zu einem Verbrechen hinzugezogen wird. Von diesem Moment an ist er erpressbar, denn er ist Mittäter geworden. Dieses Beispiel vorausgeschickt, wenn auch nicht zwingend vergleichbar, wird vielleicht die folgende Analyse etwas verständlicher machen.

Am 10. März 1996 erregte sich der damalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig in der Fernsehsendung "Bei Ruge" [1] in nicht gekannter Weise über eine Rüge aus den USA wegen der Strafverfolgung von freien Holocaust-Forschern in der Bundesrepublik. Der US-Kongress drohte sogar, die Bundesrepublik wegen der Unterdrückung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung von den Vereinten Nationen als Täter-Staat der Menschenrechtsverbrechen abmahnen zu lassen. Als Schmidt-Jortzig in der Sendung darauf angesprochen wurde, antwortete er erzürnt und mit rotem Kopf: "Unsere Sicht von Meinungsfreiheit ist in der Tat anders als in den USA, das wissen Sie ja auch und haben vorhin schon darauf hingewiesen. Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend - binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine förmliche, hm, na, nicht 'ne Anklage, eine förmliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art und Weise Meinungsfreiheit einschränken."

Es kam dann doch zu keiner Abmahnung, die Menschenrechtsverbrechen der BRD durften trotz dieser Drohungen aus damals unerfindlichen Gründen sogar noch gesteigert werden. Warum, was war geschehen?

Hintergrund:

Im Jahr 1996 wurden an die BRD gewaltige Forderungen gestellt. Zunächst starteten die jüdischen Organisationen eine neue Abzocke, sie wollten die sogenannte "Entschädigung von Zwangsarbeitern" erreichen, wogegen sich die damals schon hoch verschuldete BRD wehrte. 1995 erhielt der amerikanische Konzern Dow-Chemical das Chemie-Kombinat Buna zum symbolischen Preis von einer Mark übereignet. Das war den Beglückten aber noch nicht genug, sie verlangten zusätzlich 10 Milliarden Mark in bar, Steuerbefreiung auf Jahrzehnte, kostenlose Nutzung des Stromnetzes und die Genehmigung, von 18.000 Beschäftigten 16.000 entlassen zu dürfen. Das damalige Bundesfinanzministerium wehrt sich zunächst nach Kräften, den Buna-Raub auch noch mit 9,5 Milliarden Mark Zugabe zu belohnen. Das war aber noch nicht alles, was die jüdischen Machtzentren verlangten. Sie wollten auch die endgültige Weichenstellung für das Euro-Projekt, wozu enorme Finanzmittel für die formale Erfüllung der Maastricht-Kriterien benötigt wurden. Aber dagegen taten sich im Jahr 1996 Schwierigkeiten auf. Der damalige Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer attackierte Kohls Euro-Projekt mit einem vielversprechenden Feldzug. Die BRD war für die Masstricht-Kriterien schon damals viel zu hoch verschuldet, und auch die Wirtschaftsleistung war zu schwach, um die Euro-Kriterien zu erfüllen. Tietmeyer und sein Chefökonom Otmar Issing wollten den "faulen Weg" nach Maastricht, wie von der FED und der Wall-Street verlangt, nicht mitgehen. Kohl schien einer Niederlage zuzusteuern, weshalb die Park Avenue hinter den Kulissen die Daumenschrauben ansetzte, denn das Euro-Projekt galt für die jüdische Machtelite als das größte Tribut-Programm seit Babylon, das es durchzusetzen galt.

Die Abläufe:

Die dann folgenden Abläufe waren offenbar dafür verantwortlich, dass die Anklagen aus Übersee, die BRD sei ein Staat, der die Menschenrechte missachte und die freie Meinungsäußerung mit dem Strafgesetz verfolge, wie der "Volksverhetzungsparagraph" zeige, klammheimlich wieder zurückgenommen wurde.

Zunächst wurde das sogenannte "Zwangsarbeiter-Entschädigungsgesetz" für 11 Milliarden Mark auf den Weg gebracht, dann überwies das Bundesfinanzministerium 9,5 Milliarden Mark nach Brüssel, von wo aus derselbe Betrag an Dow-Chemical (Buna) als sogenannte "Starthilfe-Aufbau-Ost" weitergeleitet wurde. Dow durfte obendrein 16.000 Beschäftigte auf die Straße setzen und erhält seither sämtliche Energielieferungen umsonst. Aber das allerwichtigste war, dass Kohl es schaffte, mit Betrug die Maastricht-Kriterien auszuhebeln und seinen Widersacher, Bundesbankpräsident Tietmeyer, kaltzustellen. Mit der sogenannten "Goldoperation" überrumpelte Kohl die Bundesbank, obwohl es sich um eine Provokation ohne Beispiel handelte. Theodor Waigel, der damalige Finanzminister Kohls, ließ die Goldreserven der Bundesbank (die ohnehin bei der FED in USA gelagert sind) nicht nur höher bewerten, sondern auch noch den künstlich erzeugten Buchgewinn, dem keine realen Einnahmen gegenüberstanden, von Frankfurt nach Bonn überweisen - ein Akt der Geldschöpfung, wie sie damals nirgendwo in Europa praktiziert wurde.

Das Geld für den Milliardentransfer zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien stammte frisch aus der Notenpresse. Um ja noch 1997 an die Milliarden zu kommen, schickte sich Waigel sogar an, auch die Bilanzrichtlinien für die Bundesbank zu ändern. Sie sollte nicht mehr nach den für alle deutschen Banken geltenden Regeln bilanzieren, sondern mitten im Geschäftsjahr eine außerordentliche Bilanz aufstellen und die Milliarden ausschütten. Das Versprechen der Kohl-Regierung ("Der Euro wird so stark wie die Mark") war mit derartigen Finanztricks nach Auffassung fast aller namhaften Ökonomen nicht zu halten. Aber die FED in Übersee war mit Kohls Maßnahmen zufrieden, der Euro-Tribut war auf den Weg gebracht.

Fortan wurde die Verfolgung der Holocaust-Aufklärung nicht mehr kritisiert, die Menschenverfolgungen durften sich sogar in epidemische Ausmaße steigern.

Erst 15 Jahre später beschlossen die Vereinten Nationen erneut, dass die Verfolgung von Holocaust-Aufklärern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen beschloss auf ihrer 102. Sitzung im Juli 2011 in Genf, den alten General-Kommentar Nummer 10 mit einem neuen, dem General-Kommentar 34, zu ersetzen. Wichtig in diesem Generalkommentar ist der Paragraph 49, der die deutsche Verfolgung von Holocaust-Aufklärern gemäß Paragraph 130 StGB ("Volksverhetzung") glasklar als ein Verbrechen gegen die Menschenlichkeit anprangert.

Die Lobby-Demokratie

"Die Demokratie besteht aus einer Regierung von Narren, für Narren und durch Narren. … Die Demokratie ersetzt Wahlen durch die inkompetente Masse, um ein paar Korrupte an die Macht zu bringen."

George Bernard Shaw, Nobelpreis für Literatur 1925

Die BRD informierte ihre Bevölkerung natürlich nicht darüber, in welch einem Staat sie lebt. Denn gemäß den Resolutionen und Artikeln der Vereinten Nationen, denen sich die BRD unterworfen hat, leben die Deutschen in einem brutalen Verfolgerstaat. Ihnen wird das international verbriefte Recht genommen, gegen die Holocaust-Lügen öffentlich aufzutreten. Anstatt, dass die Deutschen ihr internationales Recht in Anspruch nehmen können, werden sie bis zu lebenslänglich in die Kerker des Systems geworfen.

Natürlich fragen sich jetzt wieder sehr viele der informierten Zeitgenossen, ob der noch eindeutigere Beschluß der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 wieder eine der üblichen Erpressungen der Machtjuden sein könnte, die BRD mit der Holocaust-Wahrheit zu bedrohen, damit sie die Tributforderungen aus Übersee erfülle. Immerhin hat die geheime Weltregierung den Druck auf die BRD erhöht, indem sie gezielte Veröffentlichungen dieser UN-Resolution erlaubte. Damit setzte sie die Bundesregierung unter gewaltigen Druck.

Im Deutschen Waffen Journal, einem Medium der Waffenlobby, der Schützenvereine und der Jäger (also ein Medium sehr wichtiger Bevölkerungskreise) wurde das Verbrechen der Verfolgung von Holocaust-Aufklärern offen angeprangert. Dort lesen wir: "Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor, woraus Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes abzuleiten sind – und zwar sofort und ohne dass Einführungsbestimmungen erforderlich wären. Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist. Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat. In diesem Zusammenhang wird es interessant sein zu verfolgen, wie zwei anhängige Revisionsverfahren (April 2012), bei denen die Beklagten den General Comment Nr. 34 an den Anfang ihrer Revisionsschrift gestellt haben, ausgehen werden. Die Entscheidungen eines OLG und des BVG stehen noch aus. Es bleibt auch noch die Frage, warum die deutschen Medien kein Wort bzw. keine Zeile über den General Comment Nr. 34 übrig haben. "Im Dienste der Wahrheit" zu stehen, würde anders aussehen." [2]

Mehr noch, der österreichische Richter Alfred Ellinger, der selbst Holocaust-Aufklärer verurteilt hatte, schreibt in einem Kommentar in der Justiz-Fachzeitschrift Die Kriminalisten über die Praxis der Meinungs- und Wissenschaftsverfolgung folgendes: "Ganz klar besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Verbotsgesetz und dem durch die Bundesverfassung garantierten Grundrecht der Meinungsfreiheit. Eingeschränkte Meinungsfreiheit. … Die Gefahr, dass die Reputation des österreichischen Rechtsstaates in der Welt leidet scheint mir viel realistischer, weil etwa in Großbritannien niemand verstehen kann, warum jemand wegen einer abweichenden Meinung zur Zeitgeschichte verhaftet wird." [3]

Waren das letztmalige Drohungen an die BRD und Österreich, die geforderten Tributleistungen widerstandslos zu erfüllen, oder die Holocaust-Wahrheit würde von der Leine gelassen? Klar, dass das BRD-System unter der Holo-Wahrheit zusammenbrechen würde. Schließlich werden seine Kriege, die Multikulturverbrechen, die Verweigerung der Menschenrechte usw., die fortgesetzten Rechtsbrüche mit dem Holocaust begründet. Fliegt diese Begründung weg, fliegt die Bundesrepublik weg. Die Juden haben wenig zu verlieren. Sie werden die Schuld an den Weltlügen ihren deutschen Vasallen zuschieben (was stimmt) und erfreuen sich der völkerrechtlich garantierten Tributleistungen aus der Weiterentwicklung des Wiedergutmachtungs-Betrugs, nämlich des Euro- und Bankenrettungsbetrugs.

Nachdem Merkel und Schäuble die Oberherrschaft von Goldman-Sachs über die BRD anerkannt haben, indem sie die Rechtsbrüche der Goldman-Sachs-EZB mittragen, könnte die Holocaust-Wahrheits-Erpressung wieder im Giftschrank der Lüge verschwinden. Möglich, dass wir nichts mehr über die Menschenrechtsverbrechen der BRD hören, denn die Park Avenue hat sozusagen alles erreicht, was sie anstrebte: Die Herrschaft der Goldman-Sachs-EZB über die BRD und die damit einhergehenden, völkerrechtlich verbindlichen Verträge für ewigen Betrugstribut in unvorstellbarer Höhe. "Es gilt als wahrscheinlich, dass die Richter [des Bundesverfassungsgerichts] die Haftung Deutschlands begrenzen. Aber solche Auflagen sind mit der mit der jüngsten EZB-Entscheidung schon Makulatur, bevor sie überhaupt erlassen werden. Die EZB steht offenbar über dem Bundesverfassungsgericht. … Wer gegen ein Gesetz verstößt, kann sich schwerlich damit herausreden, dass er sich im Rahmen des Rechts bewege. Jedenfalls wird ihm das nicht viel nützen – es sei denn, er heißt Mario Draghi und ist Präsident der Europäischen Zentralbank." [4]

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Und alle Beteiligten in der BRD wissen, dass sie mit der Unterwerfung unter die Goldman-Sachs-EZB einen ungeheuren Rechtsbruch am deutschen Volk verüben. Ja, diesen Rechtsbruch im Auftrag sogar selbst verrichten. Hochfrequenz-Lügner wie Wolfgang Schäuble, der unter Goldman-Sachs als Finanzminister der BRD agiert, ist einer der schlimmsten Täter in diesem Zusammenhang. Derselbe Schäuble gab bereits 1996 indirekt zu, dass die Strafverfolgung der Holocaust-Aufklärung gebraucht wird, um das deutsche Volk in Ketten zu halten: "Ich will zur Strafbarkeit der Auschwitzlüge ... nur folgendes sagen: Man könnte trefflich darüber streiten, daß es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsfreiheit zu verbieten ... Aber für hier und heute ist es richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter juristischen Gesichtspunkten als problematisch empfinden kann." [5]


1 3-SAT, Bei Ruge, 10 .März 1996
2 Deutsches Waffen Journal, 05.09.2012
3 diekriminalisten.at, Juni 2012
4 Der Spiegel, 37/2012, S. 24
5 FAZ, 24.04.1996, S. 41