Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 03/10/2010 - Quelle: NJ-Autoren

An der Verfolgungs-Hysterie erkennt man das angeschlagene System

Ursula Haverbeck, die Grosse Dame des deutschen Freiheitskampfes

Ursula Haverbeck, die Große Dame des deutschen Freiheitskampfes.

Gerade im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigungsfeiern im Oktober 2010 hört man bis zum Erbrechen die Lobby-Politiker der BRD quasseln, dem DDR-Teil Deutschlands sei mit der Wiedervereinigung die Meinungsfreiheit geschenkt worden. Wenn man bedenkt, dass man in der BRD für falsche Meinungen bzw. für die Wahrheit bis zu lebenslänglich hinter Gitter kommen kann, wird einem schlecht bei diesen Lügen.

Ein Wort dazu aus der Systempresse: "In einer offenen Gesellschaft wie Deutschland wirken natürlich nicht die plumpen Methoden der Diktaturen. Doch wenn es um die Stellung von Mächtigen, Prominenten und auch Regierungen geht, gibt es auch in Demokratien rechtlich weitläufige Methoden, die nicht zwingend als Zensur erkennbar sind, aber doch zur Folge haben, dass wichtige Informationen niemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken." (Die Welt, 23.09.2010, S. 1)

Die Deutschen leben in einer Orwell-Dikatur, nur merken es die meisten nicht, da sie nichts Wichtiges zu sagen haben. Diese Leute verwechseln Meinungsfreiheit mit Narrenfreiheit und freuen sich, sogar Politiker beschimpfen zu dürfen. Derartiges nimmt man vom System gerne hin, da man damit dem Lobby-Demokraten den "Beweis für das Funktionieren der Meinungsfreiheit liefert".

Aber da, wo die Wahrheit dem System weh tut, wie bei der Nennung der Hintergründe des Verbrechens Multikultur, bei der Öffentlichmachung der Finanzverbrechen, bei der Aufarbeitung der Wahrheit über Hitler, Juden und das Dritte Reich, da herrscht in der BRD ein Orwell-System, das seine Gedankenpolizei brachial gegen unschuldige Menschen einsetzt.

Bei sogenannten Holocaust-Leugnungsprozessen werden den Angeklagten keine Beweise erlaubt, die ihre Sicht der Dinge belegen. Aber ist es nicht das Urprinzip einer Gerichtsverhandlung, dass der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen mit Beweisen widerlegen darf? Ansonsten macht doch ein Prozess keinen Sinn. In der BRD herrscht aber dahingehend orwellisches Gesetz, es wütet die Gedankenpolizei. Beweise werden deshalb nicht nur nicht erlaubt, sondern bei dem Vorbringen von Unschuldsbeweisen wird der Angeklagte erneut bestraft.

Der junge Freiheitskämpfer Kevin Käther (wir berichteten mehrfach darüber), wie unzählige andere auch (Horst Mahler erhielt dafür 13 Jahre Haft aufgebrummt), verlangte in seinem Verfahren, dass die Öffentlichkeit während der Vorbringung seiner Beweisanträge ausgeschlossen wird. Ohne Öffentlichkeit ist nämlich das sogenannte "Leugnen" nicht strafbar. Dieser Antrag wurde abgelehnt, damit der junge Mann wegen seines in Anspruch genommenen Menschenrechts der Verteidigung erneut verurteilt werden kann. Die richterliche Begründung lautete: "Die Anwesenheit der Öffentlichkeit in Strafprozessen ist eines der wesentlichsten Merkmale rechtsstaatlicher Strafprozesse. Ihr Ausschluss ist nur ausnahmsweise auch nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Im Falle zulässigen Verteidigungsvorbringens ist weder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung noch die Gefahr einer weiteren Strafverfolgung gegen den Angeklagten gegeben." Das "zulässige Verteidigungsvorbringen" heißt gemäß BRD-Holo-Justiz, der Angeklagte darf sich nicht mit Beweisen verteidigen, da diese Beweise unzulässig sind. So ist die BRD.

Ursula Haverbeck wurde am 4. Oktober 2010 wegen "Volksverhetzung" (§130) vom Landgericht München in einem Schauprozess zu sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Die Große Dame des deutschen Freiheitskampfes stand wegen eines literarischen Bühnenstücks vor Gericht. Ursula Haverbeck schrieb diese fiktive Geschichte, in der die Hauptperson, Amalia Hinterwälderin, einen dieser Prozesse mit Verteidigungsverbot durchlebt. Nach Artikel 5,3 des BRD-Grundgesetzes ist insbesondere die Kunst frei. Das sah der mit dem Verfahren betraute Orwell-Staatsanwalt anders. In der Anklageschrift hieß es: "Es liegt eine besondere Bedeutung des Falles vor. Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt."

Die BRD-Justiz wird mittlerweile von vielen ausländischen Beobachtern als "krank" bezeichnet. Wie "krank" sie ist, zeigte sich bereits im Februar 2004, als linksorientierte Jugendliche vor dem Münchner Rathaus zusammenkamen, um den anglo-amerikanischen Terrorangriff auf Dresden zu feiern. "Bomber-Harris, mach es wieder!" war auf einem ihrer Transparente zu lesen. Selbst abgebrühte Beobachter schauderte es bei dieser Opferverhöhnung. Bei der Staatsanwaltschaft München I waren Strafanzeigen (auch aus den Reihen der Polizei) gegen die Verantwortlichen gestellt worden. Jeder normale Mensch hätte wohl angenommen, dass der Straftatbestand geahndet wird. Doch weit gefehlt. Oberstaatsanwalt August Stern, von der gleichen Staatsanwaltschaft, die jetzt die hohe Dame der Meinungsfreiheit – Ursula Haverbeck – auf die Anklagebank zwingt, verfügte am 3. Mai 2004 die Einstellung des Verfahrens. (Az 115 Js 10379/04)

Übrigens, auch in Dresden wurde ein Verfahren gleichen Tatbestandes "Bomber-Harris, do it again!" von OStA Jürgen Schär am 19.4.2005 eingestellt. (Az 200 AR 836/0)

Das Wort Holocaust-Leugner ist zudem eine schreckliche Diffamierung anständiger Wissenschaftler (Revisionisten) und aufrechter Bürger. Niemand dieser verunglimpften Personen "leugnet" (abgeleitet von lügen) einen geschichtlichen Vorgang. Die Revisionisten "widersprechen, argumentieren und widerlegen" ihrer Überzeugung nach, aber sie wehren sich dagegen, "leugnen" zu wollen. Übrigens kann man nur "leugnen", was man aus eigener Anschauung kennt. Wer aber in Auschwitz nicht dabei war, kann bestenfalls "nicht glauben". Die Holocaust-Wahrheitsbewegung ist von ihren Forschungsergebnissen überzeugt. Alleine schon deshalb, weil sie noch vor keinem Gericht widerlegt wurden.

Meistens werden die Urteile im Rahmen der Gedankenverbrechen auch noch damit begründet, es sei eine "Verherrlichung" Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus erkennbar gewesen.

Selbstverständlich gibt es Menschen, die sich dem Nationalsozialismus zugetan fühlen. Diese Leute wollen aber keine Juden töten. Vielmehr sind sie davon überzeugt, dass es keine Judenvernichtung gab. Jede uns bekannte Person, die mit dem NS sympathisiert, freut sich darüber, dass z.B. in Auschwitz 90 Prozent der Totgeglaubten in Wirklichkeit lebten, während das BRD-System unbegreiflicherweise auf möglichst vielen Millionen toten Juden beharrt. Kein mental gesunder Mensch würde sich einer Weltanschauung anschließen, die Völkermord als politisches Ziel vertritt bzw. Völkermord bereits verübt hat.

Juristisch theoretisch betrachtet, müsste, selbst wenn alles wahr wäre, was heute über Adolf Hitler und den NS per Strafgesetz-Geschichtsschreibung verbreitet wird, eine politische Partei nach dem Wort- und Sinngehalt des NSDAP-Parteiprogramms erlaubt sein. Die Geschichten vom Holocaust haben nichts mit dem NSDAP-Parteiprogramm und der NS-Weltanschauung zu tun. Wenn die alliierte Geschichtsschreibung richtig wäre, dann hätten Hitler und seine Vertrauten die NS-Idee und das Parteigramm der NSDAP missbraucht, aber nicht befolgt. Wenn der BRD-Gesetzgeber dennoch eine solche Brücke bzw. Krücke baut, müsste er auch die christlichen Kirchen verbieten, deren Führungen, vornehmlich der "Heilige Stuhl", mehr Menschen ermorden ließen, als man Adolf Hitler geflissentlich anlastet. Niemand bleibt der christlichen Kirche angeschlossen, weil die Kirchenführungen etwa hunderttausend unschuldige Frauen als Hexen verbrennen und vielleicht mehrere Millionen Indianer ausrotten ließen, sondern weil ihnen die Evangelien Richtschnur für ihre Weltanschauung sind.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

Nach der BRD-Verbotslogik wäre auch die DKP zu verbieten. Schließlich handelte es sich bei dem Sowjet-Kommunismus um die tatsächlich größte Mordpolitik aller Zeiten. Auch müsste die US-Demokratie, die den Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg übergestülpt wurde, einer Verbotsprüfung unterzogen werden. Immerhin verantwortet diese "Demokratie" zwei Weltkriege mit etwa 70 Millionen Toten, Atombombenabwürfe auf Japan zu reinen Testzwecken und unzählige Kriege, Kriegsverbrechen und Folter wie zuletzt im Irak und Afghanistan.

Offenbar geht es aber nur darum, die Interessen der Lobby-Oberen vor Kritik zu schützen. Würden diese Leute nicht mehr als Holo-Götter verehrt, wären sie nicht länger unantastbar, so dass ihre Heuschrecken-Taten aufgedeckt würden. Deshalb die Verfolgung von aufrechten und wahrheitsliebenden Menschen? Und die BRD-Politik möchte unter allen Umständen verhindern, dass die Früchte ihrer Politik wie Ausländerkriminalität, völkischer Niedergang, Volksarmut, Ausbeutung zugunsten der Heuschrecken usw. mit Adolf Hitlers "Volksstaat" und "Wohlfühldiktatur" verglichen werden dürfen.