Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 03/03/2010 - Quelle: NJ-Autoren und Käther-Bericht

Ernst Zündel nach sieben Jahren Kerker entlassen

Honsik-Urteil: Vier Jahre rechtskräftig

Am Montag den 1. März 2010 öffneten sich nach sieben Jahren Kerker die Gefängnistore für Ernst Zündel in Mannheim.

Günter Deckert überreicht Ernst Zündel ein Exemplar seines Buches "Die Mannheimer Ketzerprozesse"

Ernst Zündel ist für das System die Symbolfigur des ewigen Kampfes für alles, was gut und aufrichtig ist, dementsprechend stellt er für das System den Erzfeind dar. Man wollte ihn brechen, und vor allem Rache an ihm nehmen für die Wegbereitung des jetzt in aller Welt siegreichen Revisionismus. Ohne Zündel hätte es kein Leuchter-Gutachten gegeben, ohne Leuchter-Gutachten kein Rudolf-Gutachten. Und ohne diese beiden naturwissenschaftlichen Pionierarbeiten wäre die islamische Welt heute vielleicht nicht auf siegreichem Aufklärungskurs.

Der Durchbruch, dass sich Syrien jetzt der iranischen Aufklärung angeschlossen hat, wäre wahrscheinlich ohne diese Meilensteine der Forschung nicht geschehen. Es war Ernst Zündel, der diesen Krieg um die Aufklärung begonnen hatte, gegen eine Welt von Teufel.

Die Rache, die sie an ihm nahmen war grausam. Und ohne Helden wie Dr. Faurisson, Zündel, Deckert, Rudolf, Graf, Stolz, Honsik, Kögel, Rami usw. hätte es wahrscheinlich keinen Revisionisten Horst Mahler, keinen Kämpfer Kevin Käther, keinen Widerständler Dirk Zimmermann, um nur ein paar ganz Wenige der kämpfenden Heroen namentlich zu nennen, gegeben. Das Unrecht, das diesen Menschen geschah und noch geschieht, wie auch den vielen hier aus Platzmangel nicht genannten Freiheitskämpfern und Aufklärern, schreit hinauf zum schwarzen Himmel über einem eingekerkerten und geschändeten menschlichen Geist.

Zum Zeitpunkt der Entlassung von Ernst Zündel in Mannheim wurde das Urteil gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik vom Wiener Bezirksgericht von fünf Jahren auf vier reduziert. Richter Dostal riet dem Freiheitsdichter, wie er die Segnungen der Lobby-Demokratie in vollen Zügen publizistisch in Anspruch nehmen könne: "Schreiben Sie Tagebücher. Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht,"  rät Richter Christian Dostal dem Verurteilten. (standard.at, 01. März 2010) Der Richter wollte mit dieser Offenheit auf die menschenfeindliche Zustände in Österreich hinweisen. Und er forderte Gerd Honsik indirekt auf, jetzt schon alles aufzuschreiben für die Zeit nach der Wende, der kommenden Anklagen wegen.

Man darf nicht vergessen, dass Honsik sich im Prozess (April 2009) nicht verteidigen durfte, keine Beweise wurden zugelassen. Er wurde jetzt also für unumstößliche Tatsachen, mittlerweile offiziell anerkannt, doch noch mit vier Jahren bestraft. Mit den bereits verbüßten 20 Monaten für das von ihm 1985 veröffentlichte Buch, "Freispruch für Hitler?", wird Gerd Honsik annähernd sechs Jahre im Kerker zubringen.

Rufen wir uns das Unrecht noch einmal in Erinnerung. Sechs lange Jahre dauerten die Ermittlungen damals für "Freispruch …". Das Gericht, und das war bis jetzt einmalig in der Geschichte der Holo-Verfolgung, beauftragte den Geschichtsprofessor Dr. Gerhard Jagschitz mit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der Existenz von Vernichtungsgaskammern. Jagschitz recherchierte über fünf Jahre lang in vielen Ländern der Welt, auch in Israel. In seinem Zwischenbericht nach fast fünf Jahren schrieb er, dass ein dokumentarischer Beweis für die Existenz von Gaskammern nicht zu erbringen ist und der Straftatbestand der sogenannten Holocaust-Leugnung aufgehoben werden sollte.

Einige Monate später wurde der Prozess gegen Honsik dennoch eröffnet. Jetzt plötzlich schwörte der Gutachter, dass es wohl keinen dokumentarischen Beweis für die Judenvergasung gäbe, aber "das Wort Sonderbehandlung war das Code-Wort für Vergasungen". Diese Aussage erfolgte unter Eid. Es war ein Meineid für den Holocaust, denn 1977 hatte Jagschitz er in einem Zeitungsinterview (nochmals zitiert in Format, Nr.  21, 2001) erklärt, dass "Sonderbehandlung" tatsächlich bessere Behandlung bedeutete, keinesfalls ein Mordbefehl darstellte. Jagschitz wörtlich: "Sonderbehandlung' bedeutete eine bessere Behandlung und nicht Tötung."

Das alles interessierte das Gericht nicht, Honsik wurde 1992 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ging nach Spanien ins Exil. 2007 wurde er an Österreich ausgeliefert und verbüßt seither die Erst- und jetzt auch die Zweitstrafe. Im Prozess vom April 2009 wurde er u. a. verurteilt, weil er publizierte, dass im KL-Dachau niemand vergast wurde, was eine offizielle Tatsache ist.

Und wie es in der Lobby-Demokratie üblich ist, soll auch Honsiks Anwalt, der 87-jährige Dr. Herbert Schaller, ins Gefängnis gesteckt werden, weil er für seinen Angeklagten das Menschenrecht einforderte, Beweise vorbringen zu dürfen. "Schon davor hatte Schaller Richter Böhm aufgefordert, er möge Honsik erlauben 'nachzuweisen' , dass 1945 'dem deutschen Volk keine Befreiung zuteil wurde, sondern ihm ein Völkermord zuteil wurde'." (standard.at, 01. März 2010)

 

Beugte sich Ariel, Barbara Rosenkranz.

 

Gleichzeitig überraschte die bis dahin als mutige Präsidentschaftskandidatin der FPÖ geltende Barbara Rosenkranz in Wien mit der Aussage, im Fall ihrer Wahl werde sie das Verfolgungsgesetz abschaffen. "FPÖ-Präsidentschafts-kandidatin Barbara Rosenkranz forderte im Ö1-Morgenjournal erneut die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes. Für sie stünden Versammlungs- und Meinungsfreiheit an oberster Stelle." (Kurier.at, 03.03.2010)

Der Hass, der Frau Rosenkranz dann von der menschenfeindlichen Schickeria Österreichs entgegenschlug ist beispiellos. "SPÖ-Landesparteisekretär Christian Deutsch sprach von einer 'grauslichen Gesinnung' und 'zutiefst widerlichen Parolen'. Rosenkranz’ Antreten sei 'eine Zumutung für das Land und die Menschen'." (wienerzeitung.at, 03.03.2010)

Mit einem Interview wollten die Handlanger Muzikants Frau Rosenkranz hereinlegen, um ihr einen Prozess mit der Aussicht auf 10 Jahre Knast aufzudrücken, doch sie parierte geschickt: "Ob die Existenz von Gaskammern für sie außer Zweifel stehe, beantwortete Rosenkranz nicht eindeutig: Sie habe das Wissen, das man zwischen 1964 und 1976 in der Schule vermittelt bekam." (wienerzeitung.at, 03.03.2010)

Nach dem Aufruf der "Israelitischen Kultusgemeinde", die Messer gegen Frau Rosenkranz zu wetzen, kam prompt die Strafanzeige eines juristischen Gefolgsmannes: "Wiederbetätigung: Rosenkranz angezeigt. Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die FPÖ- Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz eingebracht." (Nachrichten.at, 04.03.2010)

Es dauerte nicht lange, bis Barbara Rosenkranz sich am 8. März 2010 in einem öffentlichen Ritual den Menschenfeinden und der Lüge unterworfen hatte. Sie erklärte unter Eid, dass sie selbstverständlich die Verfolgung von Wissenschaftlern und Publizisten gemäß § 3g (Verbotsgesetz) "nicht in Frage stellen" werde.

Frau Rosenkranz hätte nach dem Angriff der Israelitischen Kultusgemeinde die Kraft aufbringen und ihren Rücktritt von der Präsidentschaftskandidatur verkünden müssen. Sie hätte zeigen sollen, dass ein anständig gebliebener Mensch in einer solchen Meinungsterror-Republik nicht für das höchste Staatsamt kandidieren kann.

Barbara Rosenkranz findet es ab sofort richtig, dass sich nach dem 3g-Paragraph angeklagte Menschen vor Gericht nicht mit Beweisen verteidigen dürfen. Wie kann sie nur damit leben?

Sie präsentierte sich am Ende nur als "Neue" im "alten Club". Da denkt der Bürger, besser bei denen bleiben, die man schon kennt. Bei Rosenkranz müsste man im Fall der Wahl damit rechnen, dass sie die Verfolgungsgesetze noch verschärfen würde, nur um Herrn Muzikant besonders zu gefallen. Sie könnte Österreich auch an die Ausländerinvasionen verraten, wenn es Ariel verlangt.

Sie hätte bedenken sollen, dass dieses System ohnehin nicht überleben wird.