Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 25/07/2010 - Quelle: NJ-Autoren

20. Juli-Prozess gegen Honsik

Honsik vor dem Ketzer-Tribunal am 20. Juli 2010

Unschuldig vor dem Ketzer-Tribunal, 20. Juli 2010!

Der 20 Juli 2010 war ein Prozess-Datum gegen Gerd Honsik, das wieder einmal nichts Gutes erwarten ließ. Erinnern wir uns an den Schand- und Schauprozess von 2009, dessen Beginn auf den 20. April gelegt wurde. Er endete schließlich mit weiteren fünf Jahren Gefängnishaft für den Dichter und Buchautor.

Was wollte uns die Israelitische Kultusgemeinde Österreichs mit diesem Datum, 20. Juli, sagen? Ariel Muzikant scheint mit diesen historischen Daten als Prozess-Auftakte seinen Triumph über jene Forscher und Menschenrechtsaktivisten zum Ausdruck bringen zu wollen, die sich den Lügen der Lobby entgegenstellen.

Die erneute Anklage stand wieder einmal überdeutlich im Gegensatz zu rechtsstaatlichen Normen. Zwei Honsik-Bücher lieferten die fadenscheinige Begründung, einen Prozess wegen §3g (Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne) zu führen. Es handelte sich um die Bücher "Schelm und Scheusal: Meineid, Macht und Mord auf Wizenthals Wegen" und "Rassismus legal? Der Juden drittes Reich?".

Das Buch über Szymon Wizenthal (später schrieb er sich Simon Wiesenthal) dokumentiert unwiderlegbar Wizenthals Lügen und Verbrechen, gestützt auf amtliche Quellen. Das Buch ist also im rechtsstaatlichen Sinne nicht anklagbar, da amtlich belegt. Genauso verhält es sich mit "Rassismus legal?" Wegen dieser unangreifbaren Dokumentenlage der beiden Bücher entschied sich das System wohl für eine Anklage nach dem Zauberparagraph 3g. Eine 3g-Anklage erlaubt nämlich Angeklagten nicht, sich mit Beweisen zu verteidigen, was nach internationalen Menschenrechtsnormen eindeutig ein Rechtsbruch darstellt. Mehr noch, jeder Ansatz von Verteidigung bei 3g-Prozessen zieht eine erneute Verurteilung nach sich, so wie es in der BRD bei Paragraph-130-Anklagen geschieht.

In Österreich sehen Verurteilungen nach §3g einen Strafrahmen von 20 Jahren Gefängnis vor, mehr also als bei Mord. Wohlgemerkt, für reine Meinungsäußerungen und für publizierte historische Tatsachen. Fazit: Wenn Tatsachen in Verbindung mit jüdischen Verbrechen und Lügen publiziert werden, wird die Wahrheit mit lebenslänglich, ohne das Recht zu haben, die eigene Unschuld mit den Rechtsgütern der forensischen und dokumentarischen Verteidigung beweisen zu dürfen, geahndet. Diese Praxis überträfe sogar die berüchtigten stalinistischen Schauprozesse, meinten internationale Prozessbeobachter. "Derartige Zustände verdienten eigentlich eine Kriegserklärung der Vereinten Nationen. Solch eine Justizverrohung habe ich noch nicht erlebt," sagte ein Beobachter aus Norwegen.

Wenn man bedenkt, dass die beiden Bücher bereits Teil der Anklage im vorangegangenen Prozess (April 2009) waren, kann es einem nur noch schaudern. Richter Andreas Böhm wusste 2009, dass die Geschworenen überfordert gewesen wären, Honsik unschuldig für mehr als fünf Jahre hinter Gitter zu schicken. Böhm glaubte wohl, das kleine Restgewissen seiner kooperativen Geschworenen würde sich bei einem Strafmaß von sieben bis zehn Jahren melden und eine Verurteilung bestreiken. So wurde Staatsanwalt Stefan Apostol offenbar angewiesen, die beiden inkriminierten Bücher aus der Anklage herauszunehmen, um sie für einen späteren Prozess mit zusätzlichem Urteil aufzusparen. "Nach Ansicht der Anklagebehörde erfüllen die inkriminierten Werke 'Schelm und Scheusal' und 'Der Juden Drittes Reich' eindeutig den Tatbestand des § 3g Verbotsgesetzes. Sie waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden." (diepresse.at, 09.07.2010)

Es klappte schließlich auch, die Geschworenen verhängten über den unschuldigen Honsik "nur" eine fünfjährige Gefängnisstrafe, nachdem er bereits eineinhalb Jahre für sein berühmtestes Buch "Freispruch für Hitler?" verbüßt hatte.

Somit ist die Absicht von seinerzeit, durch einen erneuten Prozess für dieselbe Anklage ein insgesamt höheres Urteil zu erzielen, offen zutage getreten. Im 20.Juli-Prozess wurden also die Bücher separat (noch einmal) angeklagt, mit neuen Geschworenen, um eine zusätzliche Gefängnishaft gegen Gerd Honsik herauszuholen.

Am 20. Juli 2010 war jedoch ein anderes Prozessgeschehen zu beobachten. Honsik hatte nichts mehr zu verlieren, er griff frontal an. Honsik zu Prozessbeginn: "Nicht ich, sondern Wiesenthal ist der Leugner, Lügner und Münchhausen. Es hat auf großdeutschem Boden keine einzige Gaskammer gegeben, dabei bleibe ich. Hiermit endet die 65-jährige Lüge von den Gaskammern in Mauthausen und Dachau. Sechs Millionen ermordete Deutsche werden uns unterschlagen und ich werde als Lügenonkel dargestellt."

Holo-Lügenbaron Wiesenthal liess Ziereis nackt aufhängen und beschmieren

Der bestialisch ermordete Ziereis wurde nackt am Lagerzaun aufgehängt und sein geschundener Körper zur Freude von Wiesenthal mit Hassparolen beschmiert.

Wizenthal schreibt in seinem Buch "KZ Mauthausen" (Ibis-Verlag, Linz 1946), der ermordete Lagerkommandant von Mauthausen, Franz Ziereis, habe ihm auf dem Sterbebett gestanden, im Lager Mauthausen seien vier Millionen Menschen vergast worden: "Zusammen mit den wirklich Geisteskranken wurden durch die anderthalb Jahre nach meiner Schätzung (in Hartheim/Mauthausen), da ich die Aktenstapel im Keller gesehen habe, ungefähr vier Millionen durch Kohlenoxyd vergast." Dabei bleibt festzuhalten, dass die "Befreier" dem wehrlosen Ziereis drei Mal in den Bauchraum schossen, um ihn langsam verbluten zu lassen. Ziereis bat um den Gnadenschuss, der ihm aber verweigert wurde. Sie verabreichten ihm mit einer Kanüle sogar eine Infusion seines eigenen Blutes, um ihn möglichst lange leiden zu lassen. Erst als er "gestand", in Mauthausen seien vier Millionen Menschen vergast worden, ließen sie in verrecken. Anschließend, und darauf war Simon Wiesenthal zeitlebens stolz, wurde der bestialisch ermordete Ziereis nackt am Lagerzaun aufgehängt und sein geschundener Körper mit Hassparolen beschmiert.

Am 4. Februar 2006 berichteten die "Österreichischen Nachrichten" auf Seite 3: "Bis Ende April 1945 wurden darin [Mauthausen] mehr als 4000 Menschen ermordet." Wichtig: Nicht durch "vergasen" und das Wort "ermordet" dürfte wohl für einen Terminus zu Ehren des Holo-Lügenbarons stehen. Wiesenthal hat sich also 3.996.000 Tote zu viel von Ziereis notiert. Und mit dem Kohlenoxyd hatte er sich offenbar auch "verhört", der Holocaust-Münchhausen. Vom Lügenbaron Wiesenthal stammen auch die Geschichten von den zu Seife verarbeiteten Juden. Alle diese Lügen gelten in Österreich immer noch als amtliche Wahrheiten, und Aufklärer wie Gerd Honsik werden von Staatsanwälten mit Verbindung zur Israelitischen-Kultusgemeinde, wie Stefan Apostol, als Schwerverbrecher diffamiert und menschenrechtswidrig angeklagt.

Leider wählte Honsik einen unpassenden Vergleich, als er sein Verfolgungsschicksal mit dem von Nelson Mandela gleichsetzte: "Ich wurde 25 Jahre lang unschuldig verfolgt wie Nelson Mandela." Mandela war schließlich ein Mörder, er wurde nicht unschuldig verfolgt wie Honsik. Am 20. April 1964 erklärte Nelson Mandela vor Gericht, dass er und seine Genossen einen Umsturz alleine durch Gewalt und Sabotage (zahlreiche Morde pflasterten seinen Weg) angestrebt hatten. Gewaltfreier Widerstand, so Mandela auf der Anklagebank, wäre auf eine bedingungslose Kapitulation des ANC hinausgelaufen. Im Gegensatz zu Mandela ist er, Honsik, aber ein Mann des Geistes, nicht der Gewalt.

Im Zusammenhang mit Honsiks Gaskammer-Erklärung werden manche wohl sagen, dass es ohnehin offiziell eingestanden ist, dass es in Dachau und Mauthausen keine Vernichtungsgaskammern gab, Honsiks Feststellung also keine Neuigkeit vor Gericht darstelle. Das mag auf andere Länder zutreffen, aber in Österreich herrschen die "freiheitlichsten" Zustände überhaupt. Dort gilt immer noch die Weltlüge als Tatsache, dass in Mauthausen und Dachau massenweise Menschen vergast worden seien. Schließlich wurde Honsik vor einem Jahr genau wegen der publizistischen Anprangerung dieser Lügen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Und tatsächlich titelten sämtliche österreichische Lügenmedien: "Honsik leugnet vor Gericht Existenz von Gaskammern." Honsik "leugnete" aber nicht die "Existenz von Gaskammern", sondern prangerte explizit die Lüge von den Gaskammern von Dachau und Mauthausen an, was von staatlicher Seite bestätigt ist. "Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß Vergasungen im ehemaligen Konzentrationslager Dachau nicht stattgefunden haben ..." (Stadt Dachau, AZ: 4.2/Ra/Sa, 14.11.1988)

Honsik entschied sich dafür, die Linie von Ex-Spiegel-Chefredakteur Fritjof Meyer einzuschlagen und "Gaskammern" in "zwei Bauernhäusern" auf dem Birkenau-Gelände von Auschwitz einzuräumen. Selbstverständlich gibt es für diese Bauernhäuser keinerlei Nachweise, was sogar Anfang der 1990-er Jahre durch ein Gutachten von HANSA-Luftbild bestätigt wurde. Doch durch die "juristische" Akzeptanz der "Bauernhäuser" konnten Richter Andreas Böhm und Staatsanwalt Stefan Apostol Honsik nicht unterstellen, er würde gegen das Strafrecht verstoßen indem er "die Gaskammern leugne".

Die in Diensten der Lüge operierenden Journalisten haben also einmal mehr gegen den unschuldigen Dichter Hass- und Hetztiraden losgelassen, denn es gab nun mal keine Gaskammern in Dachau und Mauthausen, weshalb Honsik diese Erfindung nicht "leugnen", sondern nur widerlegen kann. Dennoch werden heute regelmäßig Schulklassen um Schulklassen durch die Lügenkomplexe Dachau und Mauthausen geschleust. Mit zweideutigen Aussagen erweckt das System bei den Schülern den Eindruck, als sei dort trotzdem "vergast" worden. Jetzt ist man sogar dazu übergangen, die jungen Moslems aus den Grundschulen in diese Lügenschutzgebiete zu treiben und auch ihre Seelen zu vergiften.

Wir wissen nicht genau, was Gerd Honsik im Gerichtssaal wirklich gesagt hat, denn den Lobby-Medien kann man nicht glauben. So zitierten alle Zeitungen Honsik mit folgenden Worten: "Ich leugne die in der Öffentlichkeit verübten Verbrechen, die durch den Staat (das Dritte Reich) nicht gedeckt waren."

Diese Aussage ergibt doch überhaupt keinen Sinn, zumal Honsik nie das Wort "ich leugne" gebraucht, hätte. Leugnen kommt von lügen. Honsik hätte vor Gericht gesagt, "ich widerlege" aber nicht "ich leugne". Die Lobby-Medien haben also das Wichtigste und das Meiste verdreht, wie immer.

Auf jeden Fall ließ sich der Angeklagte von diesem Richter nicht mehr einschüchtern. Äußerst nervös warnte Richter Böhm immer wieder: "'Sie bewegen sich auf dünnem Eis'. Honsik ließ sich davon aber nicht beeindrucken und ritt wilde Attacken gegen Simon Wiesenthal." (oe24.at, 20. 07. 2010)

Wie "demokratisch" es im Gerichtssaal zuging, bezeugt die Tatsache, dass der immer nervöser werdende Richter Honsiks beide Rechtsanwälte daran hinderte, ihr Verteidigungsmandat auszuüben. So versuchte er Dr. Schaller reinzulegen, indem er diesen zu einer Antwort im Sinne der wissenschaftlichen Forschung in Sachen Gaskammern verleiten wollte: "Auf die wiederholte Frage, ob er, Schaller, selbst behaupte, es hätte keine Gaskammern gegeben, wich der Strafverteidiger immer wieder aus." (oe24.at, 20.07.2010)

An diesem Beispiel zeigt sich das ganze "Rechtsempfinden" dieses Holo-Systems. Selbstverständlich muss der Anwalt das Recht haben, der freien Forschung, den unwiderlegbaren Fakten zu glauben und diese Überzeugung vor Gericht im Sinne seines Mandanten auch vertreten dürfen. Hätte Dr. Schaller mit wissenschaftlichen Tatsachen geantwortet, wäre er wahrscheinlich noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Diese Leute schämen sich nicht, in Anbetracht dieser Zustände immer wieder von Demokratie und Rechtsstaat zu schwafeln.

Nun hat aber Honsik dem System einige Schläge versetzt, von denen es sich vielleicht nicht so rasch erholen wird. Er brachte 65 Beweisanträge ein (alles offizielle staatliche Dokumente), die die Lügen von den Mauthausener und Dachauer Gaskammern widerlegen. Darüber hinaus beinhalten seine Beweisanträge Passagen aus Wiezentals Schriften und Büchern, die er in seinem Wizenthal-Buch als Beweis seiner Enthüllungen angeführt hatte. Gleichzeitig kann man ihm durch die Akzeptanz der sogenannten Gaskammern der Bauernhäuser in Auschwitz-Birkenau und Belzec keine "Leugnung" nach §3g mehr anlasten.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

Stürzen also durch Honsiks Beweisanträge die Lügen von Mauthausen und Dachau ein, muss das Urteil von fünf Jahren vom April 2009 aufgehoben werden, da er explizit auch wegen dieser richtigen Aussagen verurteilt wurde. Dadurch würden Lügen im Mark getroffen werden. Fällt eine Lügenwand ein, werden unweigerlich irgendwann die Säulen dieses Tempels einstürzen. Erstaunlich ist, dass Richter Böhm es diesmal nicht wagte, die 65 Beweisanträge innerhalb von 10 Minuten abzulehnen, wie er es noch im April 2009 getan hatte. Er vertagte vielmehr das Prozessgeschehen auf den 9. September, ausdrücklich wegen der Einbringung dieser Beweisanträge.

Selbstverständlich kann Böhm dann immer noch sämtliche Beweisanträge ablehnen. Aber wird sich das alles noch durchhalten lassen, da die Dokumente der Museumsverwaltungen von Mauthausen wie von Dachau Honsik uneingeschränkt recht geben? Nicht mehr lange. Diese Lügen hauchen ihr menschenfeindliches Eigenleben aus.