Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 09/05/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Die deutsche Jeanne d’Arc erneut zu 39 Monaten Wahrheitskerker verurteilt

8. Verhandlungstag gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz
Landgericht Mannheim, 30. April 2009
Prozeßbericht von Günter Deckert (leicht gekürzt)

Neuauflage Stolz-Prozeß

 

"Ich gehe ins Gefängnis, das ist mir die Wahrheit wert, und das ist mir das deutsche Volk wert. Sie wollen mit einer Strafe meine Überzeugungen ändern, aber das können Sie nicht."

 

spiegel.de, 9.5.2009

 

Um 9.12 Uhr erteilt der Vorsitzende Richter, Olaf Rinio, RA L. Bock das Wort. Bock beginnt mit einem FAZ-Artikel zum Thema DACHAU, in welchem DACHAU als "Sinnbild des organisierten Massenmordes" bezeichnet werde. Er weist darauf hin, daß gefangene Deutsche auf Weisung der Amerikaner die DACHAU-Gaskammer hätten nachträglich einbauen müssen. ... Bei der Ardennen-Offensive habe man von gefangenen SS-Soldaten Geständnisse für Verbrechen erpreßt, die nie stattgefunden hätten – angebliche Erschießung von gefangenen US-Soldaten.

Rechtsanwalt Bock erwähnt die Bücher von Dr. W. Stäglich (AUSCHWITZ-Mythos) und G. Rudolf (Vorlesungen über den Holocaust); das erstere verboten, das letztere indiziert.

Das Gericht habe diese Bücher, die den Wandel der Angeklagten von der an den HOLO.... Glaubenden zu der am offiziellen HOLO.....-Geschichtsbild Zweifelnden ausgelöst hätten, nicht lesen wollen.

Der Kammerbeschluß zu diesem Antrag: "Für Schuldfrage ohne Bedeutung!" Das sei zumindest strafmildernd einzuordnen. Im "Abendland" sei logisches Denken noch nicht verboten! Frau Stolz sei als Anwältin zudem ein "Organ der Rechtspflege". Er verweist in diesem Zusammenhang auf Juristen, die trotz Systemtreue im 3. Reich auch nach 1945 Karriere gemacht hätten. So u. a. der Mannheimer Sonderrichter Dr. Woll, der es bis zum Generalstaatsanwalt in Karlsruhe gebracht habe. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn habe die StA Stuttgart eingestellt. Hier werde eine doppelzüngige Moral deutlich, so Bock.

Natürlich durfte der Hinweis auf die Richter Dr. Müller (SPD), Dr. Orlet (Ex-CDU) und Frau Folkerts nicht fehlen, die in ihrem Urteilt (DECKERT-Urteil) festschrieben, daß dieser eine "charakterstarke Persönlichkeit" ist. Die Folge dieses Urteils: Dr. Müller und Dr. Orlet hätten zuerst umgehend krank werden müssen. Dr. Orlet mußte später auch in die verfrühte Pensionierung gehen. Beide Richter seien nur knapp einer Richteranklage entgangen. Der Grund: Das Urteil gegen Günter Deckert habe der medialen wie politischen "Öffentlichkeit" nicht gefallen: weltweites Aufheulen. Im "Jahre 15 nach Orlet", so RA Bock, sei natürlich diese Kammer nicht daran interessiert, das gleiche Schicksal zu erleiden. Um sich als systemtreu zu beweisen, müßte die Kammer sogar eine höhere Strafe aussprechen. Damit entgehe man der Kritik der Volksvertreter, der Schelte der Medien, man vermeide Mahnwachen vor dem Gericht wie vor der Wohnung, man werde nicht in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet. Die Übelkeit, die möglicherweise bei den Kammermitgliedern auftrete, hänge von der persönlichen Grundhaltung ab. Natürlich dürfe auch der Haftbefehl nicht aufgehoben, obwohl auf Grund der U-Haft keine Fluchtgefahr gegeben sei. (1) Der § 130 sei ein rechtlicher Anachronismus (sei überholt). Es handle sich um ein Würgeeisen, denn der "Bestand der Bundesrepublik" sei durch die Revisionisten nie gefährdet gewesen. Dieses Staat nenne sich freiheitlich.... Eine Freiheit auch für den Andersdenkenden gäbe es nicht. Er endet um 9.29 Uhr mit einem Schiller-Zitat "Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen......!"(2)

Um 9.30 Uhr beginnt Frau Stolz mit ihrem Schlußwort mit Ausführungen zu einer immer wiederkehrenden Bildfälschung über Erschießungen in der Ukraine während des 2. WK, im SPIEGEL erstmals in 51/1966 veröffentlicht. Im Zusammenhang mit einer Besprechung des Romans "Die Wohlgesinnten" des geboren US-Juden J. Littell mit jetzigem französischen Paß, Der Spiegel 7/2008 sei die Bildfälschung wieder aufgetaucht. Erneut verweist sie auf die Walendy-Arbeit "Bild–Dokumente für die Geschichtsschreibung", Vlotho/Weser, 1. Auflage 1973. Im Nürnberger Prozeß habe ein jüdischer Zeuge ausgesagt, man habe viele Fotos aus der NS-Zeit gefunden, aber keine von der Juden-Vernichtung.

Sie zitiert dann einen Aussage, die dem US-Juden Walter Lippmann (1889 – 1974) zugeschrieben wird. Lippmanns Eltern kamen aus Deutschland. Er war ein bekannter Journalist mit besten Beziehungen zur großen Politik (u. a. Wilson-Ära). "Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat, und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, dann erst kann die UMERZIEHUNG als wirklich gelungen angesehen werden." Es gehe dabei um das Einpflanzen der moralischen Kategorien der Sieger. Immer wieder betont sie, daß es reichlich Anhaltspunkte gibt, die offizielle HOLO....-Darstellung anzuzweifeln. Auch wenn die Gerichte behaupten, der HOLO..... sei offenkundig, so sei das nicht der Fall. Eine offenkundige Tatsache benötige keinen Schutz durch Strafgerichte.

Über den HOLO.... werde ein obskures Geschichtsbild vermittelt, das die Siegersicht in die Geschichtsbücher und in die Medien transportiere. Es gehe um die Verewigung der Deutschen als Verbrechervolk. Die Kammer habe eine Stelle aus dem Urteil der 1. Instanz in das Verfahren eingeführt. Sie wolle sich wohl bei der Urteilsbegründung darauf berufen, um sich so vor eigenen Feststellungen drücken und eine Nichtschuld nicht feststellen zu müssen.

Ihre Beweggründe für ihr Zweifeln an der gängigen Holo-Geschichtsschreibung habe sie zig-fach zum Ausdruck gebracht. Ihre diesbezüglichen Anträge habe die Kammer immer mit der Begründung abgelehnt, sie seien ohne Bedeutung und hätten keinen Sachbezug. Das Glenz-Urteil (1. Instanz) habe jedoch keine Feststellung zur SACHE getroffen. Zum Beispiel: Welche Kenntnisse vom HOLO.... habe sie haben können/müssen. Daher seien neue Feststellungen aufgrund der Prozessordnung erforderlich. Sie habe nie wider besseres Wissen gehandelt. Sie habe auch keine Straftaten eingeräumt und nie ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt, wie das im Glenz-Urteil behauptet werde. Das Gericht habe die Wahrheit herauszufinden, um zum Recht zu finden. Andernfalls sei eine anständige Rechtssprechung nicht möglich. Es werde aber mit Taschenspielertricks gearbeitet, um erforderliche Beweiserhebungen zu vermeiden und zu verhindern. So sei der wichtige Antrag auf Erörterung der Grundlagen, auf denen nach Auffassung des Gerichts die HOLO-OFFENKUNDIGKEIT beruhe, abgelehnt worden. Ein Hinweis auf das Frankfurter AUSCHWITZ-Urteil (1969) reiche da nicht.

Ausführlich befasst sie sich erneut mit der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema OFFENKUNDIGKEIT. Das Strafgericht habe alle wesentlichen Sachverhalte selbst zu erforschen. Die Annahme der OFFENKUNDIGKEIT schränke die Verteidigung völlig ein. Das Gericht müsse die Grundlagen der HOLO-OFFENKUNDIGKEIT erörtern, damit der Angeklagte dazu Stellung nehmen könne. Die Gerichte, auch der BGH, würden dieser Grundsatzfrage immer wieder ausweichen. Damit es wohl auch die beiden Schöffinnen verstehen – diese haben noch kein einziges Mal eine Frage gestellt! – weist sie wiederholend darauf hin, daß auch diese Kammer gehalten ist, die Grundlagen, d.h. sachliche Feststellungen wie Ort, Tatzeit, Anzahl, Täter, Tatwaffe usw. selbst zu erforschen. Das Glenz-Urteil stehe im luftleeren Raum, denn die strafbewehrten HOLO-Aussagen würden nicht genannt, eine Tatsache, die im Strafrecht im Grunde genommen undenkbar sei. Es bedeute offene Willkür und damit auch Rechtsbruch. Es gehe nicht um Recht, sondern um talmudische Logik. Sie verweist auf den Beweisantrag vom 11. Dez. 2007 im Erstverfahren. ...

Sie fährt nach einer Unterbrechung fort und erklärt, das Verhalten der Kammer deute auf Parteilichkeit hin. Es werde mit Einschüchterung gearbeitet. Das Urteil scheine wohl bereits festzustehen. Sie wiederholt sie bereits früher Ausgeführtes nach dem Grundsatz "Hämmern, hämmern, bis der Nagel sitzt!", wohl in der Hoffnung, daß es vor allem die beiden Schöffinnen auch begreifen.

1) Die HOLO-OFFENKUNDIGKEIT beruhe nicht (!) auf forensischen Gutachten, sondern auf fragwürdigen Zeugenaussagen – siehe auch das Graf-Buch; bereits genannt.

2) Das Merkel-Zitat im israelischen Parlament (Knesset) vom 19.3.2008: "Israels Sicherheit ist ein Teil der Staatsräson der Bundesrepublik!" Das erinnert an die Aussage des SOZI Struck, die Sicherheit der brddr werde am Hindukusch verteidigt!

3) Die Merkel-Einmischung im Fall des englischen Bischofs Williamson. Die Einmischung, so Merkel, sei erforderlich, weil es sich bei der Leugnung des HOLO um eine "Grundsatzfrage" handle.

4) Eine Vertretung deutscher Interessen finde seit 1945 nicht mehr statt. In diesem Zusammenhang sehr ausführlich zum Problem brd, Grundgesetz und OMF (SPD-MdB Prof. Carlo (früher Karl) Schmid, 2 + 4 Verträge usw. Das DEUTSCHE REICH bestehe nach wie vor fort. Das ergebe sich aus dem KPD-Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1956.

5) Der HOLO als die moralische und politische Grundlage der brd versperre den Blick auf die weltpolitischen Zusammenhänge, die wahre weltpolitische Rolle der Judenheit – Greenspan / US-Notenbank, keine Staats-, sondern eine Privatbank; Weltfinanzkrise, ausgelöst in Amerika / Wallstreet, und die Auswirkungen. Antisemitismus-Vorwurf erfolge immer dann, wenn die Judenheit kritisiert werde. Der HOLO sei die Schutzpolitik für eine brutale Machtpolitik Israels (ua. jüngster Gaza-Krieg).

6) Das Gericht sei nicht an der Wahrheit und am Recht orientiert, sondern am "Erfolg". Zudem gelte es abzuschrecken. Sie verweist dabei auf das Münchener Urteil gegen Horst Mahler. Strafverschärfung als Abschreckung für mögliche Nachahmer. Es dränge sich der Verdacht auf, daß Richter für HOLO-Verfahren besonders geschult werden, wie das in Frankreich im Fall eines Prozesses gegen Prof. R. Faurisson nachgewiesen werden konnte. Der Vorsitzende Richter habe an einem Seminar des Wiesenthal-Zentrums teilgenommen.

7) In einem Scheinprozeß nach Nürnberger Vorbild sei es stets schwierig, gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Sie appelliert an das Berufsethos der Richter. Sollten sie nur an ihrer Verurteilung interessiert sein, dann offenbarten sie damit verbrecherische Verhaltsweisen. Dann kommt sie auf einen sehr aufschlußreichen Justizfall zu sprechen. Es ging um die Verurteilung einer ddr-Richterin, die einen Systemgegner wegen staatsfeindlicher Hetze zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Das BVerfG habe eine langjährige Haftstrafe bei Meinungsdelikten zwecks Sicherung der bestehenden politischen Machtstrukturen als Unrecht und schwerste kriminelle Rechtsbeugung eingestuft. Diese höchstrichterliche Auffassung lasse sich problemlos auf die HOLO-Strafverfahren übertragen. Bei der HOLO-Verfolgung gehe es um die Bestrafung einer den Machthabern unangenehmen Meinung. Die heutige brd(dr) befinde sich im Zustand der Ex-DDR vor 20 Jahren. "Beamte können sich nicht immer mit Anordnungen herausreden", sagte sie. Die Richter, auch die Schöffen, stünden in der persönlichen Verantwortung, seien sich aber ihrer Rolle wohl nicht bewusst. Der Wind, so Frau Stolz, werde sich eines Tages drehen. Dieser Hinweis, so Frau Stolz, sei weder eine Beleidigung noch eine Drohung, sondern wohlmeinende Hinweise auf die Verantwortung der Kammer gegenüber der Erforschung der Wahrheit und gegenüber dem DEUTSCHEN Volk.

Um 12.04 Uhr beantragt sie eine weitere Unterbrechung. Der Vorsitzende nimmt das zum Anlaß, die Mittagspause bis 13.30 Uhr zu verkünden; weiter geht es um 13.35 Uhr

Für die Staatsanwaltschaft ist jetzt Grossmann anwesend. Zum Auftakt übergibt Frau Stolz eine Verfassungs-Beschwerde sowie zwei weitere Beweisanträge – einmal zum Vorgang Gilad Atzmon, Musiker und Schriftsteller, Israel-Jude, der in London im Exil lebt, hier sein Vortrag mit Diskussion in Bochum (WAZ-Bericht); u. a. behauptete er, die Geschichte des 2. Weltkriegs sei von den US-Amerikanern und den Zionisten gefälscht worden. Auch bezweifelte er die Zahl der HOLO-Opfer und erklärte, es gäbe keine forensischen Beweise für den Holocaust. (Ich habe damals wegen "Verharmlosung" Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Das Verfahren wurde eingestellt, da angeblich außer dem Journalisten diese Aussagen niemand gehört haben wollte). Der 2. Beweisantrag beinhaltete die Ladung eines Sachverständigen für Zeitgeschichte, also 3. Reich / HOLO...., der der Kammer darlegen werde, daß beim objektiven Beobachter Zweifel an der HOLO....-Darstellung aufkommen müssen.

Das Einsperren von Meinungsabweichlern sei Ausfluß reiner Machtwillkür. Ihre Beweggründe, so Frau Stolz, seien weder bösartig noch rechtswidrig, sondern zielten auf Objektivität und Wahrheit. Die Suche nach der Wahrheit werde mit juristischen Floskeln abgeblockt. Man wolle die Wahrheit nicht erforschen, weil dadurch die politischen Machtstrukturen gefährdet werden könnten.

Nur die Wahrheit mache frei. ... Zudem habe man Angst, daß durch das Aufdecken der HOLO-Lüge zu einer Ehrenrettung des Nationalsozialismus (NS) führen könnte. Der NS, so Frau Stolz, hatte weder die Absicht die Juden zu vernichten noch hat er diese Taten ausgeführt. Der NS habe die Befreiung der Deutschen von der jüdischen Bevormundung verwirklicht.

Zum Schlußwort von StA Skopp, der ausgeführt habe, die Neuauflage des Prozesses habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, sie habe keine Abstriche an ihrer Haltung gemacht, sie sei nicht umgekehrt, sie halte an allen Aussagen fest und somit bestehe keine Veranlassung für eine Strafminderung, erklärte sie. Man habe also eine Meinungsänderung von ihr erwartet? Seitens der Staatsanwaltschaft wie des Gerichts seien keine neuen Hinweise auf Sachfeststellungen ergangen, nicht einmal ansatzweise. Sie habe keine Aufklärung darüber erhalten, woran sie denn zu glauben habe. Es habe immer nur Hinweise auf die Strafbarkeit von Beweisanträgen und von Stellungnahmen gegeben.

Eine überzeugende Widerlegung sei gar nicht erst versucht worden. Im Gegenteil! Die Suche nach der Wahrheit sei untersagt worden. Verliert der Inhalt verbotener Bücher an Aussagekraft? Wolle man mit Gewalt und Zwang Einfluß auf Glaube und Meinung ausüben, wie das sehr anschaulich im Roman "1984" von George Orwell beschrieben werde. Wer nicht an den HOLO.... glaube, werde existenziell vernichtet, seiner Freiheit beraubt. Wolle man so Zurückhaltung bei Aussagen und Abschwören vom Revisionismus, dessen Argumente überzeugend seien, erreichen?

Die Verbote und Bestrafungen würden die Haltung der Abweichler nur stärken. Die Bestätigung der Strafe erfolge deswegen, weil sie nicht dumm genug sei zu glauben, weil sie nicht zu feige sei zu glauben, weil sie nicht so bösartig sei zu glauben, weil sie weiterhin glaube, daß ihr Volk an dieser Lüge zugrunde gehe, daß sie undankbar sei für die über 60jährige Freiheit der Deutschen. Es sei eine seltsame Art von Freiheit, wenn Menschen, die das Gegenteil behaupten, ins Gefängnis gehen müssen.

Jeder einzelne müsse sich persönlich entscheiden. Wer nichts tut, hat sich auch entschieden, nämlich für geistige Sklaverei. Dies stehe im Zusammenhang mit einer weltweit erforderlichen Änderung von Grundhaltungen (Finanz- und Wirtschaftskrise). Einen leichten Weg gebe es indes nicht. Wer die Augen vor der Wahrheit verschließt oder schweigt, obwohl er es besser weiß, macht sich mitschuldig. Nur der dümmste Sklave meint, er sei frei. Wer für die Wahrheit und die Freiheit ins Gefängnis geht, ist innerlich frei. In diesem Fall ist Gefängnis keine Schande, sondern eine Ehre.

Um 14.05 Uhr wird eine weitere Pause gewährt; weiter um 14.29 Uhr

Die Ketzergerichte der BRD haben Beweisverbote verhängt, um das Holo-System über die Runden retten zu können

"Als die Kammer um den Vorsitzenden Richter Olaf Rinio zum wiederholten Male Anträge von ihr abschmetterte, warf sie dem Gericht vor, man wolle sie mit krimi-nellen Methoden mundtot machen. Kur-zerhand wurde ihr das Mikrofon abge-dreht und die Sitzung unterbrochen."

spiegel.de, 9.5.2009

Frau Stolz führte aus, daß sie die Schwierigkeiten kennt, denen sich das Gericht, dessen vorgefaßte Meinung sie nicht habe ändern können, gegenübersieht. Das Gericht würde in ihr einen bösen Menschen sehen, der, da sie sich zum NS, "dem Bösen, dem Verderbten" bekenne, bekämpft werden müsse. Die Möglichkeit, die Wahrheit zu erforschen, habe man ausgelassen, obwohl das vorgelegte Material zeige, daß es einen sachlichen Hintergrund für ihre Auffassung gebe, den man nicht so einfach abtun könne. Die Berufsrichter wie die Schöffinnen hätten einige Seiten der Beweisanträge durchgeblättert. In ihrer Meinungsfindung seien die Schöffinnen schlechter dran als die Berufsrichter, von denen sie abhängig seien. Eine eigene Meinungsbildung sei daher fast unmöglich. Sie stehe zu ihrer Entscheidung, so gehandelt zu habe, wie sie gehandelt habe und trage auch die Folgen. Jedes HOLO-Verfahren habe einen größeren Hintergrund. Es gehe nicht nur um sie. Es gehen um alle Deutschen. Die Auswirkungen seien weltweit.

Sie habe auch versucht, sich in die Richter hineinzuversetzen. Was bringe sie dazu, so und nicht anders zu handeln, d.h. alle Anträge abzulehnen? Was hätte sie an deren Stelle getan? Sie wäre der SACHE auf den Grund gegangen. Ein normaler Rechtsanwalt könnte routinemäßig handeln. Er könnte sich durch eine Ablehnung aus der SACHE heraushalten. Das Gericht könne das nicht. Ihr Verfahren sei dieser Kammer zugeteilt worden. Hätte das Gericht ihre Beweisanträge zugelassen, hätte es sicherlich große Probleme bekommen. Das Mindeste wäre ein Karriereknick auf Zeit gewesen.

Ihre Beweisanträge hätten deutlich aufgezeigt, daß sich die offizielle Darstellung des HOLO.... durch neuere Forschungsergebnisse wie Zeitablauf geändert habe. Selbst wenn das Gericht die Meinung vertrete, sie sei eine Geschichtsfälscherin, so habe es nicht versucht, die der Fälschung und Lüge zu überführen. Wer unbefangen die eingereichten Unterlagen gelesen habe, müsse einräumen, daß Zweifel an der offiziellen HOLO-Darstellung gerechtfertigt sind. Wer als Richter abblockt, handelt willkürlich.

Ein solches Verhalten wirft ein bezeichnendes Licht auf sein Selbstverständnis, auf seinen Hintergrund, der sich logischerweise bei einem richtigen Deutschen anders auswirkt als bei einem Nicht-Deutschen. Handelt es sich gar um einen jüdischen Richter, dann wird dessen Bewußtseinsproblematik verstärkt. Sie wisse, so Frau Stolz, daß die Berufsrichter unter einem ungeheuren öffentlichen Druck stünden. Um ihre "Ruhe zu behalten", müßten sie ein systemkonformes Urteil fällen.

Sie redete der Kammer eindringlich ins Gewissen. Es gehe um die Erforschung dessen, was damals wirklich war. Man reagiere immer nur mit Verboten, aber keinen offiziellen Widerlegungen. Die Historiker hätten immer nur Behauptungen aufgestellt, gestützt auf Zeugen, oft nur auf Zeugen vom Hörensagen, aber weder werden forensische Beweise für die Behauptungen vorgelegt noch diese in Auftrag gegeben. Die Frage nach dem WARUM, die Frage nach "Wem nutzt das Ganze?" werde ausgeklammert. All dies nutze sicherlich nicht dem DEUTSCHEN Volk.

Revisionismus sei ein Grundanliegen jeder Wissenschaft. Wissenschaft lebt nicht von Verboten, sondern von ständiger Hinterfragung, von ständiger Infragestellung bestehender Sachverhalte und sei somit die Seele jeder Wissenschaft, bei der es um den wissenschaftlichen Austausch von Behauptung und Gegenbehauptung unter Bezugnahme auf nachprüfbare Beweise, Quellen gehe. (3) Hierzulande müsse man die offizielle HOLO-Darstellung vor der wissenschaftlichen Infragestellung mittels des Strafgesetzbuches (StGB) um jeden Preis schützen. Die Losung laute abwürgen, ausgrenzen, ächten, mundtot machen, Existenzvernichtung, ins Gefängnis werfen.

Sylvia Stolz sprach dann den grinsenden Beisitzer Rackwitz an, als sie ausführte, daß Deutschbewußte, die der geschichtlichen Wahrheit verpflichtet sind, im eigenen Land wie Verbrecher behandelt werden. Haben Sie sich nie gefragt, was hinter der ganzen Verzerrung der Geschichte steht? Die offizielle HOLO-Geschichtsschreibung ist die Grundlage für richterliches Sonderverhalten.

Wenn es, wie behauptet wird, angeblich keine Zuhörer für die Revisionisten gibt, warum sperrt man diese ein, zum Teil "lebenslänglich" wie im Fall Horst Mahler? Wer hat Interesse am Mundtotmachen der Revisionisten? "Sie hätten feststellen können, was wahr ist, wenn sie gewollt hätten. Die Akten enthalten alles Wesentliche. Bedenken Sie bitte auch, daß Verbote werbewirksam sind. Nachdenkliche Menschen werden zwangsläufig mißtrauisch – der 'fruchtbare Geist des Zweifels' eben."

Aus dem Buch "Heim ins Reich – Handbuch zur Befreiung", "Europa" 2009, von Michael Berthelm, nennt sie Zitate bekannter geschichtlicher Persönlichkeiten – Ilja Ehrenburg, Kaufmann, Morgenthau, Churchill u. a., um die Ursachen für den Ausbruch des 2. Weltkriegs aufzuzeigen und die Kriegsziele der Gegner darzulegen, die, so Frau Stolz, sich nach der deutschen Niederlage nicht geändert hätten: Nach 1945 sei eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln, mit psychologischen Mitteln (UMERZIEHUNG, s. dazu auch die entsprechenden Ausgaben der HISTORISCHEN TATSACHEN, die von U. Walendy herausgegeben werden) sowie "Auf dem Stundenplan – Ersatzblatt für fehlende oder verfälschte Schulbücher", Nr. 4, A4, 4 Seiten. Urfassung Dr. Riegelmann; überarbeitete Fassung aus dem Jahr 1989 von Günter DECKERT und Dr. Rolf KOSIEK.

Um 16.10 Uhr wurde auf Wunsch von Frau Stolz eine weitere Pause von 15 Minuten verfügt. ...

StA Grossmann, der seit längerer Zeit nervös mit dem Kugelschreiber spielt, aber nicht eingenickt war, wirft ein, sie möge, statt aus dem Buch zu zitieren, doch den Judaismus-Ordner hervorholen. "Das mache ich gerne", kontert Frau Stolz umgehend. Jetzt rügt der Vorsitzende das überwiegende Zitieren, was nicht zu einem Schlußwort gehöre. Frau Stolz erwidert, sie habe all diese Textstellen nicht in Kopf, benötige sie aber, um ihre Argumente darauf zu stützen. Der Vorsitzende läßt sie weiterreden.

Frau Stolz macht deutlich, daß es ihr darum geht, die einseitige Darstellung der Geschichte zum Nachteil der Deutschen aufzuzeigen und Gegenmeinungen, die absichtlich unterdrückt werden, zum Durchbruch zu verhelfen. Sie wolle nicht tatenlos zusehen, wie ihr Volk zugrunde gerichtet werde. Der geschichtliche Zusammenhang sei für den zu behandelnden Sachverhalt von wesentlicher Bedeutung. Dies sei einer der Hauptbeweggründe für ihr Handeln. Bedauerlicherweise wirke sich die jahrzehntelange Gehirnwäsche aus, so daß man nicht bemerke, wie man sich zum Handlanger der Fremdbestimmung, der Fremdherrschaft mache. Die Gutmenschmentalität der brd-ler sei eine billige Selbsttäuschung.

Um 17.30 Uhr bat sie um Unterbrechung der Verhandlung bzw. um eine längere Pause. Es ging um 18.07 Uhr weiter.

Der Vorsitzende bittet um Stellungnahmen zu den zwei eingebrachten Beweisanträgen (Ladung von Sachverständigen) und zum Antrag, das Gericht möge seine Ausgangslage zur HOLO-Darstellung darlegen. StA Grossmann gab keine Erklärung ab; auch RA Bock nicht. Der Vorsitzende schien weiter machen zu wollen. RA Bock erklärte für Frau Stolz, daß deren "Akku" jetzt leer sei, und beantragte die Unterbrechung der Sitzung. Nach einigem Tuscheln unter den Berufsrichtern verkündet eder Vorsitzende die Unterbrechung der Sitzung und die Fortsetzung der Verhandlung für Freitag 8. Mai, 14.30 Uhr.

(1) Ich selbst hatte, wie Frau Stolz, über zwei Jahre einen sog. Überhaftbefehl, obwohl ich auch bereits im Knast war. Für die Aussetzung dieses Überhaftbefehls erhöhte nach Einspruch des "klein", StA, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Vorsitzender Richter ein CDU-ler, die Sicherheitsleistung von 10.000 DM, LG Mannheim, auf 400.000 DM!!!

(2) "Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist Unsinn; Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.... Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Der Staat muß untergehen, früh oder später, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet". – Quelle: "Demetrius" von Fr. Schiller.

(3) Das höchste spanische Verfassungsgericht in Madrid hat im Spätherbst 2007 im Fall Pedro Varela, Barcelona, entschieden, daß die "HOLO.-Leugnung zulässig ist, daß REVISIONISMUS wesentlicher Bestandteil wissenschaftlicher Auseinandersetzung ist.

Weinheim an der Bergstraße, den 6. Mai 2009