Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 22/01/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Horst Mahlers Beweisantrag:

Die Ladung von Weihbischof Richard Williamson als Zeuge im Holocaust-Prozess

"Das Oberhaupt der katholischen Kirche macht die Exkommunikation von Bischof Richard Williamson rückgängig"

tagesanzeiger.ch, 22.01.2009

Bischof Williamson

Weihbischof Williamson, der gerade von Benedikt XVI. rehabilitiert wurde, erklärte in einem Fernseh-Interview, daß seinen Studien zufolge 200 bis 300 tausend Juden in Konzentrationslagern ums Leben kamen, aber nicht ein einziger davon sei in einer Gaskammer getötet worden. Gaskammern, so Monsignore Williamson, habe es nicht gegeben. Was man heute den Touristen in Auschwitz zeige, sei ein technisches Ding der Unmöglichkeit. Im Landshuter Holocaust-Verfahren gegen den Aufklärer Horst Mahler hat der Angeklagte jetzt beantragt, den hohen katholischen Würdenträger als Zeuge zu hören. Wie lange will das System sich noch gegen die Wahrheit wehren, wenn schon die höchsten Bischöfe im Fernsehen erklären, daß es ihren Forschungen zufolge keine Gaskammern gegeben habe. Wann öffnet der Vatikan endlich die Archive mit den Berichten von über 1000 Seelsorgern, die in Auschwitz tätig waren. Wann erlauben sie endlich die Wahrheit?

Betreff: Beweisanträge von Horst Mahler im Verfahren LG Landshut v. 22.01.09

In dem Scheingerichtsverfahren gegen mich vor dem Landgericht Landshut wegen Volksverhetzung und Beleidigung Aktenzeichen des AG Erding 2 Ds 2 Js 36110/07

überreiche ich ein Exemplar des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Nr. 4 vom 19. Januar 2009 mit dem Antrag,

1. den darin enthaltenen Bericht auf den Seiten 32 und 33 "Problem für den Papst" im Urkundenbeweis zu verlesen;

2. den Bischof der Pius-Bruderschaft, Williamson, als Zeugen zu hören. Die ladungsfähige Anschrift des Zeugen ist bei der Deutschen Bischofskonferenz zu erfragen.

Die Beweisaufnahme

wird die Tatsache beweisen, daß berichtet wird, der Zeuge habe in einem Fernsehinterview geäußert,

er glaube nicht, daß 6 Millionen Juden in Gaskammern vergast worden seien;

er glaube, daß es keine Gaskammern gegeben habe,

daß er sich den Revisionisten anschließe, die glaubten, daß zwei- bis dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umgekommen seien, aber keiner von ihnen durch Gas in einer Gaskammer.

Der Zeuge wird bestätigen, daß er diese Äußerungen getan habe und diese seiner durch sorgfältiges Studium der geschichtsrevisionistischen Werke, insbesondere des Werkes von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust", erlangten Überzeugung entsprechen.

Der Zeuge wird ferner bekunden, daß es sich dabei nicht um eine private Meinungskundgabe gehandelt habe, sondern um die "diplomatisch" verpackte Verlautbarung der Auffassung der Pius-Bruderschaft, die darauf abziele, Papst Pius XII ("Der Stellvertreter") zur Ermöglichung seiner Heiligsprechung von dem Verdacht zu reinigen, er habe von der behaupteten Vernichtung der Juden in Gaskammern gewußt und dazu geschwiegen.

Begründung:

Die zu beweisenden Tatsachen beenden den Versuch der Holocaustinquisition, Bestreiter der Holocaust-These als "kleinen Kreis von politischen Extremisten" auszugeben, die "aus offensichtlicher Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit" bestreiten, daß Millionen Juden unter der NS-Regierung "in den Vernichtungslagern der SS im Kriege umgebracht worden sind." (so das Handbuch von Alsberg/Nüse/Meyer „Der Beweisantrag im Strafprozeß“, 5. Aufl., München 1983, S. 541).

Landshut, am 22. Januar 2009