Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 28/04/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Der Dichter niedergeurteilt

Gerd Honsik zu weiteren fünf Jahren verurteilt

Der völlig unschuldige Freiheitsdichter und Autor Gerd Honsik wurde vom Inqusitions-Tribunal zu fünf Jahren Kerker verurteilt. Weitere Verfahren sollen kommen. Alle Beweise wurden ihm verwehrt.

Es ist sprachlich nicht mehr auszudrücken, was in unseren Landen geschieht. Kein Schreckensbericht kann die passenden Worte finden, wie die Anständigsten vernichtet werden. Nur der Vergleich mit unheilvollen Geschichtsperioden kann uns die Dimension der Menschenverachtung unserer Zeit verständlicher machen.

Gerd Honsik wurde am 27. April 2009 durch den Schuldspruch der Geschworenen (einstimmig) zu fünf weiteren Jahren Kerker verurteilt. Um die Geschworenen nicht mit einem 20-Jahresurteil zu überfordern, wurden Teile der Anklage herausgenommen und für ein neues Verfahren reserviert. Es sind neue Verfahren geplant, mit neuen Geschworenen, um Honsik im Kerker sterben zu sehen.

Der Freiheitsdichter durfte sich, wie üblich bei diesen Inquisitions-Prozessen, nicht verteidigen. Er durfte keinen Beweis einbringen, der die ihm vorgeworfenen Aussagen als wahr bewiesen hätte.

Honsik wurde der "nationalsozialistischen Wiederbetätigung" angeklagt, weil er z.B. die Waffen-SS als kämpfende Truppe in seinen Publikationen beschrieb. Inquisitionsrichter Andreas Böhm verweigerte die Beweisanträge zur Feststellung, daß die Waffen-SS keine Mörderbande war, als "wirres Zeug". Honsik wollte Dokumente vorlegen, die den wahrscheinlich ermordeten Kärnter-Landeshauptmann Jörg Haider wie folgt vor Veteranen der Waffen-SS zitieren: "Es ist gut, dass es in dieser Welt noch anständige Menschen gibt [Veteranen der Waffen-SS], die einen Charakter haben, die auch bei größtem Gegenwind zu ihrer Überzeugung stehen und ihrer Überzeugung bis heute treu geblieben sind."

Nicht nur das, der angeklagte Dichter wollte die Protokolle des Deutschen Bundestages vorlegen, in denen der erste Kanzler der BRD, Dr. Konrad Adenauer, die Waffen-SS ehrte. Mit folgenden Worten z.B.: "Sehr geehrter Herr Generaloberst! Einer Anregung nachkommend, teile ich mit, daß die von mir in meiner Rede von 3. Dezember 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Ehrenerklärung für die Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfaßt, sowie sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich ihr Adenauer". (Brief an den Senior der Waffen-SS, Generaloberst Paul Hausser, Ende 1952, Adolph Auffenberg-Komarow, Die besten Soldaten der Welt, München 1994, S 24 u. 31)

Selbstverständlich könnte man endlos weitere Zitate, besonders von hochrangigen österreichischen Systempolitikern, anführen, die die Waffen-SS als Heldentruppe gepriesen haben. Weder Haider noch die anderen Systempolitiker wurden jemals angeklagt. Aber Honsik, der leicht hätte mit Dokumenten beweisen können, dass er nichts anderes sagte, was quasi jeder österreichische Politiker bei Wahlkampfveranstaltungen sagt, und was wahr ist, muß dafür fünf Jahre in den Bau.

Inquisitionsrichter Böhm wies auch den Beweisantrag Honsik als "wirr" zurück, der belegen sollte, dass sich die Österreicher bis in die 1950-er Jahre nicht "befreit gefühlt" haben. "Zur Eskalation kam es, als der Vorsitzende Honsiks These, dass sich die Bevölkerung in Österreich 1945 großteils nicht befreit gefühlt habe, ebenfalls nicht zuließ." (diepresse.com, 27.4.2009) Honsik bezog sich bei seiner Feststellung, dass sich die Österreicher nach 1945 nicht "befreit fühlten", auf das österreichische Fernsehen: "Viele Menschen in Ostösterreich haben die Maitage des Jahres 1945 nicht als Befreiung empfunden (...) Österreich war zwischen 38 und 55 nicht frei." (Volksanwalt Ewald Stadler im ORF-Report. "Ich seh’s gelassener", Salzburger Nachrichten, 4. Juli 2002)

Aber diese Dokumente durfte Honsik nicht vorlegen. Das Opfer des "Malleus Holoficarum" beantragte darüber hinaus die Einvernahme des Systemhistorikers Professor Dr. Gerhard Jagschitz. Jagschitz war 1987 im Verfahren gegen Honsik vom Wiener Bezirksgericht als Gutachter bestellt worden, um zu klären, ob es Beweise für die Existenz von Massenvernichtungs-Gaskammern gab. Nach fünf Jahren weltweiter Forschungen erklärte Jagschitz in einem Gutachten gegenüber dem Gericht, dass er keinen einzigen Dokumentenbeweis gefunden habe und eine Verurteilung von Zweiflern nicht mehr der Menschenrechtslage entspräche. Jagschitz durfte selbstverständlich nicht aussagen. Selbst der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, sowie Auftragshistoriker vom Schlage einer Weinzierl wurden dem Verfolgten als Zeugen verwehrt: "Der Verteidiger von Gerd Honsik, Herbert Schaller, hat in der Verhandlung erwartungsgemäß zahlreiche Beweisanträge eingebracht. Unter anderem beantragte er die Einvernahme der Historiker Erika Weinzierl und Gerhard Jagschitz, der wissenschaftlichen Leiterin des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes, Brigitte Beiler-Galanda, Hugo Portisch sowie den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant. Der Schwursenat wies alle Beweisanträge ab." (diepresse.com, 27.4.2009)

Es ist, als würde über dem System wie ein Kartenhaus einstürzen, wenn sich die Politik den geforderten Beweisanträgen stellen müsste.

Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass die Anklagepunkte gegen Honsik aus den 1980-er Jahren stammen, also nach jeder rechtsstaatlichen Ordnung verjährt wären. Die jetzt Honsik zur Last gelegten Aussagen wurden aber im Prozeß vor dem Wiener Bezirksgericht 1992 als nicht strafwürdig angesehen.

Es geht also um die Vernichtung einer angenommenen Gesinnung. Die Deutungs-Weltmacht muß um jeden Preis verhindern, dass sich eine neue Gesinnung der Freiheit, frei von Lüge, Finanzdiebstählen, Korruption, Multikulturvernichtung durchsetzt. Gerd Honsik wurde von Israel als führende Persönlichkeit einer neuen freiheitlichen Gesinnung eingestuft, der sich die Jugend zuwendet. Das machte ihn gefährlich. Darüber hinaus hat er mit seinem Buch "Wiezenthal, Schelm und Scheusal" eine Holocaust-Ikone zertrümmert, was diesen Prozeß auch zum Rachefeldzug Israels werden ließ.

Israel nahm diesen Prozeß so wichtig, dass die Regierung Prozessbeobachter schickte. Die israelische Tageszeitung "Ha’aretz" jubilierte dann auch ob der Verurteilung des Freiheitsdichters. In der englischsprachigen Netzausgabe von 27.4.2009 titelte die Zeitung "Austrian Holocaust denier sentenced to five years in jail" (Österreichischer Holocaust-Leugner zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt). Ha’aretz zitierte selbstverständlich den mit Israel zusammenarbeitenden Staatsanwalt Stefan Apostol, woraus hervorgeht, um was es Israel bei diesem Inquisitions-Prozeß wirklich ging: "Honsik ist einer der ideologischen Führer der Neonazi-Szene."

Es ging also in erster Linie darum, eine Persönlichkeit, zu der eine anständige Jugend aufschaut, zu vernichten. Als Unrechtsrechtfertigung gilt immer das Hetz-Prädikat "Nazi".

Um die menschenfeindliche Dimension dieser Prozesse zu verstehen, muß man sich die Geschichte der Inquisition vergegenwärtigen. Auch der Katholischen Kirche ging es seinerzeit darum, zur Machterhaltung ihre Dogmen mit Folter und Mord durchzusetzen. Johannes Hus, der aus naturwissenschaftlichen Gründen nicht an die "Unbefleckte Empfängnis", an die "Abendmallehre" (wonach der Wein zum Blute und das Brot zum Fleische Jesu wird) sowie an den Sündenverkauf durch "Ablaß" glauben konnte, wurde deshalb im Anschluß an das Ketzer-Tribunal von Konstanz dem Scheiterhaufen übergeben. Auf die Frage der Inquisitoren Causius und Paletsch im Gerichtssaal von Konstanz, "glaubst du an die Abendmahllehre und an die Kraft des Ablasses", antwortete Hus: "Ich will wissen." Damit wies er sich in den Augen des Gerichts als uneinsichtiger Ketzer aus, wurde am selben Tage, dem 6. Juli 1415, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und vor den Toren der Stadt verbrannt.

Als Gerd Honsik alle Beweisanträge abgelehnt wurden, rief er dem Inquistionsgericht zu: "Ich will mich verteidigen dürfen." Aber er durfte sich natürlich nicht verteidigen. Sein Rechtsanwalt, Dr. Herbert Schaller, bestätigte diese Tatsache gegenüber den Medien: "Er darf sich nicht verteidigen." (diepresse.com, 27.4.2009)

Selbstverständlich beinhaltete die Anklage auch die "Leugnung der Massenvergasungen" von Dachau, obgleich Honsik dafür bereits 1988 vor dem Bezirkgericht Wien freigesprochen wurde. Im jetzigen Verfahren wollte Honsik den Brief der Museumsverwaltung Dachau vorlegen in dem es heißt: "Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß Vergasungen im ehemaligen Konzentrationslager Dachau nicht stattgefunden haben ..." (Stadt Dachau, AZ: 4.2/Ra/Sa, 14.11.1988) Diesen Beweis seiner Unschuld sowie den Gerichtsakt, daß er für diese Veröffentlichung bereits freigesprochen worden war, durfte Honsik nicht einbringen. Mehr noch, der Dichter wurde in diesem Ketzer-Prozeß für die historisch-faktische Feststellung, daß der Massenmord von Katyn von den Sowjets verübt wurde, erneut verurteilt. Honsiks Veröffentlichung über "die wandernden Gaskammern" von Mauthausen 1988, die der Ingenieur Emil Lachout ausfindig machte, wurde ebenfalls verurteilt. Lachout fand heraus, daß die sogenannte Gaskammer von Mauthausen in den Offizialdarstellungen des Holo-Systems immer an anderen Orten des Lagerkomplexes auftaucht und stetig die Form und Größe wechselt. Ingenieur Lachout, der seinerzeit ebenfalls angeklagt war, aber ein Verfahren gegen ihn nie eröffnet wurde, mußte durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für diese Falschanklage vom österreichischen Staat mit einem hohen Schmerzensgeld entschädigt werden. Ketzer-Richter Böhm gab in der Verhandlung vom 24. April 2009 zu, daß in Mauthausen niemand vergast wurde, entgegen der Offiziallehre, ließ aber keinen Unschuldsbeweis zu, da Honsik die Formulierung gebrauchte: "... Mauthausen und anderswo." Böhm deutete "anderswo" so, als hätte der Angeklagte die Konzentrationslager geleugnet.

In der Tat erinnerte Böhms Justiz-Terror gegenüber dem unschuldigen Inquisitionsopfer Honsik sehr an den Großinquisitor von Kastilien, Tomás de Torquemada. Wobei man nicht vergessen darf, daß der Ursprung der "Heiligen Inquisition" laut Kirchengeschichte und Professor Robert Prantner gegen die den Juden von der Kirche angelasteten "Blutrituale", wie z.B. das Schächten von arischen Kindern (s. Anderl von Rinn) gerichtet war. Daher stammt übrigens der Begriff "Hexensabbat". Aber es dauerte nicht lange, bis die damalige "Hochfinanz" die Inquisition in die andere Richtung lenkte und mit diesem Instrument die arischen Aufklärer vernichten ließ.

1216 auf dem 4. Laterankonzil ließ Papst Innozenz III. beschließen, dass jeder Kleriker dem Papst zu gehorchen hat, auch wenn dieser Böses befielt. Heute muß jeder Richter dem Holocaust-System gehorchen, auch wenn das System Böses befielt. 1484 erließ Papst Innozenz VIII. zum ersten Mal eine offizielle Hexenbulle, womit die Existenz von Hexen beglaubigt wurde. Das reichte noch nicht. Zwei Jahre später erließ derselbe Papst den Hexenhammer (Malleus Maleficarum). Er diente als Handbuch zum aufspüren und bestrafen von Hexen.

Eine Parallele zur Hexenbulle von 1484 stellte das Sieger-Tribunal von Nürnberg dar. Dort wurde aus Siegerfeder die Massenvernichtung der Juden beglaubigt. Aber dieses Tribunal ermittelte nicht vor Ort. Suchte nicht nach Leichen und legte keine Dokumente für den angeklagten Judenmord vor. Mehr noch. Wie in der Hexenbulle von 1484 erließen die Sieger Statute (Londoner Statute), in denen festgelegt wurde, daß alle Anklagen als wahr hingenommen werden müssen und eine Verteidigung mit Sachbeweisen nicht zugelassen wird. Selbst das System-Magazin SPIEGEL klagte diesen Terror an: "Nie in der Geschichte haben Sieger ihre besiegten Gegner so gewissenhaft beseitigt." (Der Spiegel, 14/2005, S. 128)

An diesem Tribunal orientierten sich sämtliche sogenannten NS-Prozesse der Nachkriegszeit. Aber erst als der Holocaust-Widerspruch durch Günter Deckert in der BRD virulent wurde, erließ das System durch den BGH eine Art Holo-Hammer, spitze Zungen nennen die Deckert-Entscheidung des BGH auch "Malleus Holoficarum". Diese Entscheidung dient sozusagen den Gerichten als Handbuch zur Bestrafung von Holocaust-Ketzern. Der BGH legte ohne Beweiserhebung fest, dass etwa sechs Millionen Juden in Gaskammern ausgerottet wurden. "Der Massenmord an den Juden vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern, ist eine offenkundige Tatsache." (Bundesgerichtshofurteil: 1 StR 179/93) Eine Verteidigung ist seither nicht mehr möglich. Es gibt nur noch die Möglichkeit des "Leugnens" oder des "Gestehens". Beides zieht die die Verurteilung nach sich, wie zu Zeiten der Inquisition unter dem "Malleus Maleficarum".

Unter der Herrschaft des "Malleus Maleficarum" musste man damals daran glauben, dass Maria vom Heiligen Geist befruchtet wurde, dass man das Blut Jesu trinkt und sein Fleisch ißt. Wer dem mit dem Argument widersprach, dass dies naturwissenschaftlich unmöglich sei, endete auf dem Scheiterhaufen.

Unter der Herrschaft des "Malleus Holoficarum" muß man an sechs Millionen vergaste Juden glauben. Wer diesem Glauben nicht folgen kann, weil es dafür weder die gerichtsmedizinisch ermittelten Leichen gab, noch irgendein Dokument (was sogar Professor Jagschitz bezeugte), verschwindet bis zu lebenslänglich in einem Holo-Inquisitionskerker. Wer sich noch dazu auf die Wissenschaftler Fred Leuchter und Germar Rudolf beruft und argumentiert, die in Auschwitz und andernorts ausgewiesenen Vernichtungsgaskammern seien gemäß der beiden Wissenschaftler niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen, hat quasi sein Leben verwirkt und wird das Licht der Freiheit wohl nie mehr erblicken. Jedenfalls nicht in Österreich und in der BRD.

Aber beide Gutachten sind von keinem Offizialwissenschaftler je widerlegt worden. Der Schweizer Gerichtsgutachter Dr. Ramuz lieferte am 18.5.1998 dem 3. Bezirksgericht von Châtel-St.Denis ein Gutachten ab, wonach das Rudolf-Gutachten sogar hohen wissenschaftlichen Wert besitze. Und der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung, Hans Westra, bezeichnete das Rudolf-Gutachten im belgischen Fernsehen (Panorama, 27.4.1995) als "wissenschaftlich perfekt".

Aber all das nützt einem Holo-Ketzer ebenso wenig wie es einem Kirchenketzer damals nützte, sich auf die Naturwissenschaften zu berufen, wonach Wein und Brot auf dem Abendmaltisch nicht zu Blut und Fleisch Jesu werden. Naturwissenschaftlich gesehen, ist auch eine Heilige-Geist-Befruchtung nicht möglich.

Heute ist Johannes Hus rehabilitiert. Auch Galileo Galilei, der feststellte, dass die Erde keine Scheibe ist und deshalb vor dem Inquisitionsgericht verurteilt wurde, dem Scheiterhaufen nur knapp durch Widerruf entging, ist heute rehabilitiert.

Ein Gericht, das sich schon nicht mehr wagen kann, seine eigenen Gutachter, wie z.B. Professor Jagschitz, aussagen zu lassen, ist auf die Stufe eines modernen Inquisitionsgerichts gesunken. Gehandelt wird augenscheinlich nach dem Handbuch des "Malleus Holoficarum". Wer nicht an die "6-Millionen" glaubt, ist heute so schuldig wie jene von damals, die nicht an die "Heilige-Geist-Befruchtung" glaubten. Beweise und Wahrheit spielen auch heute keine Rolle, sondern sind nur Anlaß für weitere Inquisitionsprozesse.

Gerd Honsik ist nur ein weiteres Opfer des "Malleus Holoficarum".