Politische Verfolgungen 2008

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 23/07/2008 - Quelle: NJ-Autoren

Ex-Verfassungsrichter prangern BRD-Verfolgungsmaschinerie an

Koryphäe der Rechtswissenschaft, Ex-Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem

Die Verfolgung von Holocaust-Aufklärern ist menschenrechtswidrig

Prof. Dr. Winfried Hassemer, Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfolgung von Holocaust-Aufklärern ist menschenrechtswidrig

Gemäß Paragraph 130 StGB wird das "Leugnen bzw. das Verharmlosen des Völkermordes an den Juden" in der BRD mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Bevor man aber etwas verharmlosen kann, muss man wissen, was geschehen ist. Solange sich die offiziellen Auschwitz-Zahlen zwischen 8 Millionen und 66 Tausend bewegen, bleibt es unergründlich, bei welcher Zahl man "den Völkermord verharmlosen" und dafür fünf Jahre in einem BRD-Kerker enden soll.

Im Jahr 2007 gab es in der BRD 14407 Fälle von politischer Verfolgung. 11935 entfielen auf das Zeigen "verfassungswidriger Symbole" und das "Verbreiten von verfassungswidriger Propaganda". 2472 Fälle betrafen die "Straftat", Fragen zum Holocaust gestellt bzw. amtlichen Verlautbarungen dazu widersprochen zu haben.

Wenn man bedenkt, daß das "Verbreiten verfassungswidriger Propaganda" in irgendeinem Land der Welt später in der BRD für Ausländer die klassische Berechtigung des politischen Asyls begründet, dann erschließt sich einem der ganze Abgrund von Menschenverachtung des Systems gegenüber den eigenen Deutschen.

Welche Menschenrechtsverletzungen in der BRD Alltag sind, beschreibt der Mossad- und BND-Agent Gernot Modery (alias Anton Maegerle) in einem Beitrag der berüchtigten Verfolgungspostille BNR (Blick nach Rechts, intern "Bundes Nachrichten Redaktion" genannt)

Maegerle schreibt: "Der 1952 in Halle geborene, bislang in Erlangen lebende Theologe war im Juni 2007 vom Amtsgericht Erlangen wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. In einer Flugschrift mit dem Titel 'War Jesus Christus ein Volksverhetzer?', die Lerle auch im Internet verbreitetete, hatte er unter anderem verkündet: 'Könnte es nicht eventuell sein, dass wir die Historizität der Gaskammern deshalb nicht anzweifeln, weil uns allen durch die grundgesetzwidrige Zensur die Sachargumente der Holocaust-Leugner verborgen sind? Könnte es nicht eventuell sein, dass wir aufgrund dieser Verdummung nicht auf den Gedanken kommen, dass wir lediglich Bestandteil einer von 'jüdischen' Meinungs-machern bewegten Volksmasse sein könnten?'."

Kein rechtschaffener und zurechnungsfähiger Mensch käme auf die perverse Idee, einen Menschen wegen obiger Aussagen ins Gefängnis zu stecken. Aber "Maegerle" findet, daß ein Jahr Gefängnis für eine solche Äußerung eine viel zu milde Strafe sei.

Die Holocaust-Geschichte wird in vielen westlichen Ländern vom Strafrecht zum Glaubenszwang gemacht, denn es geht um sehr viel dabei. Die Erzählung ist gut für die Juden, aber katastrophal für die Deutschen. Die Existenz des Staates Israel, der durch Terror entstand und noch heute Terror gegen ein unschuldiges Volk verübt, hängt von dieser Geschichte ab. Nicht nur als Rechtfertigung dafür, einem anderen Volk den Lebensraum genommen zu haben, sondern auch als Finanzierungsquelle des Staates und der jüdischen Organisationen. Deshalb nannte der jüdische Professor Norman Finkelstein die Holocaust-Politik Israels "Holocaust-Industrie".

Die BRD-Gerichte halten sich weder an die menschenrechtlichen Vorgaben der Vereinten Nationen, noch an die Vorgaben des eigenen Grundgesetzes (genannt Verfassung), wonach die Meinungsfreiheit ein Menschenrecht ist. Ein Holocaust-Zweifler darf vor einem BRD-Gericht noch nicht einmal die Wahrheit und damit seine Unschuld beweisen.

Es muß schon sehr schlimm sein in der BRD, wenn hochrangige Verfassungsrichter öffentlich sagen, daß die sogenannte Holocaust-Leugnung nicht verfolgt werden dürfte.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg. "Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: 'Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen'." (Tagesspiegel, 10.7.2008)

Gleichzeitig ließ Professor Hoffmann-Riem durchblicken, daß die Richterschaft in der BRD von der Politik gezwungen wird, politische Urteile über vollkommen unschuldige Menschen zu fällen. Er gab an, daß er sich schwer getan hätte, der politischen Aufforderung zur Verurteilung nachzukommen: "Ich hätte mich schwer getan," sagte er. (Tagesspiegel, 10.7.2008) Hoffmann-Riem klagte dann das gesamte BRD-System an, weil sich das Bundesverfassungsgericht nur um die politischen Vorgaben kümmere, aber sich nicht der Rechtsgrundlage der sogenannten Holocaust-Leugnung annehme. "Das Bundesverfassungsgericht habe sich bislang 'nicht sehr eingehend' mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst," sagte er. (Tagesspiegel, 10.7.2008)

Auf welch heikles Terrain sich der Ex-Verfassungsrichter begeben hat, zeigte die Reaktion der Judenführung in der BRD. "Es ist unverantwortlich, dass sich eine Koryphäe der Rechtswissenschaft beim Thema Holocaust-Leugnung solche Kapriolen leistet", geiferte Stephan J. Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats. (Tagesspiegel, 10.7.2008)

Kramer zeigte dann, was Chuzpe in Vollendung ist. Der Höchstrichter hätte "damit der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen". Im Klartext: Wenn Meinungen durch brachiale Gefängnisstrafen unterdrückt werden, was der Verfassungsrichter anklagte, dann ist das im Sinne des Zentralrats echte Meinungsfreiheit.

Kramer weiß natürlich, daß die Holo-Geschichte in der BRD zusammenbrechen würde, wenn es keine menschenrechtswidrigen Verfolgungen gegenüber der freien Forschung sowie der freien Meinungsäußerung geben würde. Er sagte: "Ich möchte nicht wissen, wie schlimm es in Deutschland aussähe, wenn die Leugnung des Holocausts nicht strafbar wäre." (Tagesspiegel, 10.7.2008)

Aber Professor Hoffmann-Riem ist nicht der erste ehemalige Verfassungsrichter, der die Verfolgungspraxis des BRD-Systems recht deutlich als menschenfeindlich anprangerte. Vor ihm klagte bereits Prof. Dr. Winfried Hassemer, Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, die schreckliche Menschenverfolgung des Systems an: "Ich bin beispielsweise kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung. … es wäre mir recht, wenn wir dieses Sonderproblem nicht mehr hätten. … ich bin kein Freund solcher Tatbestände, die falsche Meinungen unter Strafe stellen. … Der Gesetzgeber sollte im Strafverfahrensrecht ansetzen und bürgerliche Freiräume besser sichern. Er sollte die Verbindung zwischen Geheimdiensten und Polizei nicht herstellen." (SZ, 11.6.2008)

Daß es nicht darum geht, ein sogenanntes Rechtsgut der Juden zu schützen (was immer man darunter zu verstehen hat) bzw. den "öffentlichen Frieden" zu sichern, musste die Süddeutsche offen zugeben: "Die Leugnungstätigkeit ist aber in Form der sogenannten einfachen Leugnung eines geschichtlichen Vorgangs nur schwer als Aussage mit Agitationscharakter zu qualifizieren. Das Rechtsgut des 'öffentlichen Friedens' ist in der Strafrechtsdogmatik ebenfalls umstritten." Also, die sogenannte Holocaust-Leugnung dürfte in einem Rechtsstaat nicht verfolgt werden, bestätigt die SZ. Um was geht es dann? Hier die Antwort: "Letztlich geht es um die Verhinderung des Wiedererstarkens national-sozialistischer Bestrebungen." (SZ, 14.7.2008)

Also, da haben wir es. Es handelt sich um lupenreine politische Verfolgungen, um die Ausschaltung der politischen Opposition und nicht um die "Leugnung" eines geschichtlichen Ereignisses. Politische Verfolgung und Ausschaltung der politischen Opposition stellen gemäß der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen Menschenrechtsverbrechen dar. Wegen solcher Verbrechen wurde angeblich der Irak-Krieg geführt.

Wir wollen der NS-Betätigung bestimmt nicht das Wort reden, dennoch muß festgestellt werden, daß die Verfolgung von "nationalsozialistischer Betätigung" das BRD-Grundgesetz nach Sinn und Wortlaut verletzt, denn "die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich," heißt es in Artikel 4, 1-3)

An dieser Stelle werden die Gutmenschen aufheulen und einwenden, die Weltanschauung des Nationalsozialismus sei schließlich eine verbrecherische Weltanschauung, die natürlich nicht geduldet werden dürfe. Die Weltanschauung des NS ist im Parteiprogramm der NSDAP festgeschrieben, und dort findet sich noch nicht einmal eine Silbe einer verbrecherischen Weltanschauung. Die NS-Weltanschauung wird heute von der von den Siegern verordneten Geschichtsschreibung interpretiert, und das ist unzulässig in einem Rechtsstaat.

Und wahrlich findet man weder im Parteiprogramm der NSDAP noch in irgendwelchen anderen offiziellen Verordnungen und Gesetzen des NS-Systems einen Hinweis darauf, daß Juden bzw. andere Völker ausgerottet werden sollen.

Das Wort Holocaust-Leugner ist zudem eine schreckliche Diffamierung anständiger Wissenschaftler (Revisionisten) und aufrechter Bürger. Niemand dieser verunglimpften Personen "leugnet" (abgeleitet von lügen) einen geschichtlichen Vorgang. Die Revisionisten "widersprechen, argumentieren und widerlegen" ihrer Überzeugung nach, aber wehren sich dagegen, "leugnen" zu wollen. Sie sind von ihren Forschungsergebnissen überzeugt. Alleine schon deshalb, weil sie noch vor keinem Gericht widerlegt wurden.

Selbstverständlich gibt es Menschen, die sich dem Nationalsozialismus zugetan fühlen. Diese Leute wollen aber keine Juden töten. Vielmehr sind sie davon überzeugt, daß es keine Judenvernichtung gab. Jede uns bekannte Person, die mit dem NS sympathisiert, freut sich darüber, daß z.B. in Auschwitz 90 Prozent der Totgeglaubten in Wirklichkeit lebten, während das BRD-System unbegreiflicherweise auf möglichst vielen Millionen toten Juden beharrt. Kein mental gesunder Mensch würde sich einer Weltanschauung anschließen, die Völkermord als politisches Ziel vertritt bzw. Völkermord bereits verübt hat.

Juristisch theoretisch betrachtet, müsste, selbst wenn alles wahr wäre, was heute über Adolf Hitler und den NS per Strafgesetz-Geschichtsschreibung verbreitet wird, eine politische Partei nach dem Wort- und Sinngehalt des NSDAP-Parteiprogramms erlaubt sein. Die Geschichten vom Holocaust haben nichts mit dem NSDAP-Parteiprogramm und der NS-Weltanschauung zu tun. Wenn die alliierte Geschichtsschreibung richtig wäre, dann hätten Hitler und seine Vertrauten die NS-Idee und das Parteigramm der NSDAP mißbraucht, aber nicht befolgt. Wenn der BRD-Gesetzgeber dennoch eine solche Brücke bzw. Krücke baut, müsste er auch die christlichen Kirchen verbieten, deren Führungen, vornehmlich der "Heilige Stuhl", mehr Menschen ermorden ließen, als man Adolf Hitler geflissentlich anlastet. Niemand bleibt der christlichen Kirche angeschlossen, weil die Kirchenführungen etwa hunderttausend unschuldige Frauen als Hexen verbrennen und vielleicht mehrere Millionen Indianer ausrotten ließen, sondern weil ihnen die Evangelien Richtschnur für ihre Weltanschauung sind.

Nach der BRD-Verbotslogik wäre auch die DKP zu verbieten. Schließlich handelte es sich bei dem Sowjet-Kommunismus um die größte Mordpolitik aller Zeiten. Auch müßte die US-Demokratie, die den Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg übergestülpt wurde, einer Verbotsprüfung unterzogen werden. Schließlich verantwortet diese "Demokratie" zwei Weltkriege mit etwa 70 Millionen Toten, Atombombenabwürfe auf Japan zu reinen Testzwecken und unzählige Kriege, Kriegsverbrechen und Folter wie zuletzt im Irak und Afghanistan.

Offenbar geht es nur darum, die Interessen der Lobby-Oberen vor Kritik zu schützen. Würden diese Leute nicht mehr als Holo-Götter verehrt, wären sie nicht länger unantastbar, so daß ihre Heuschrecken-Taten aufgedeckt würden. Deshalb die Verfolgung von aufrechten und wahrheitsfürchtigen Menschen? Und die BRD-Politik möchte unter allen Umständen verhindern, daß die Früchte ihrer Politik wie Ausländerkriminalität, völkischer Niedergang, Volksarmut, Ausbeutung zugunsten der Heuschrecken usw. mit Adolf Hitlers "Volksstaat" und "Wohlfühldiktatur" verglichen werden dürfen.

Welches "Recht" in der BRD herrscht, beschrieb der ehemalige Richt Frank Fahsel in einem Leserbrief wie folgt: "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.....In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'." (Frank Fahsel, Fellbach, SZ, 9.4.2008)

Es graut einem!