Politische Verfolgungen 2008

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"Es ist natürlich ein Unterschied, ob wir für sechs Millionen zahlen oder für 340.000"

Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt äußerte sich vor "iranischen" Fernseh-journalisten über die jüdische Holocaust-Erzählung, wofür er jetzt verfolgt und eingesperrt werden soll. Es war ein Komplott der BRD-Lobby-Medien mit irani-schen Juden, die sich als Fernsehjournalisten aus Teheran ausgaben. Udo Voigt sollte aufs Kreuz gelegt werden. Die Dämme werden bersten, die Wahrheit können sie mit noch so drakonischen Strafen und brutalen Verfolgungen auf Dauer nicht unterdrücken.

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=2921668/luaev4/index.html

Udo Voigt, NPD-Vorsitzender

10.12.2007

Innenausschussvorsitzender zeigt NPD-Chef Udo Voigt wegen Holocaustleugnung an

Mainz. Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag hat Udo Voigt, den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD angezeigt. Die Strafanzeige, die Sebastian Edathy heute bei der Polizeidienststelle des Bundestags erstattete, veröffentlicht das ARD Politikmagazin REPORT MAINZ auf seiner Homepage.

Der Vorsitzende des Innenausschusses reagierte damit auf ein Interview mit Udo Voigt, das REPORT MAINZ gestern Abend ausgestrahlt hatte. Darin sagte der NPD Chef wörtlich:

"Sechs Millionen kann nicht stimmen. Es können maximal 340.000 in Auschwitz umgekommen sein. Dann sagen zwar die Juden immer: Auch wenn nur ein Jude umgekommen ist, weil er Jude ist, ist das ein Verbrechen. Aber es ist natürlich ein Unterschied, ob wir für sechs Millionen zahlen oder für 340.000. Das sage ich da entsprechend dagegen. Und dann ist auch irgendwann die Einmaligkeit dieses großen Verbrechens – oder angeblich großen Verbrechens – weg."

Damit sei, so Sebastian Edathy, "der Tatbestand der Volksverhetzung in der Handlungsalternative des Verharmlosens des Holocaust erfüllt." (§ 130 Abs. 3 StGB).

Udo Voigt hatte im Interview außerdem angekündigt, im Deutschen Bundestag über den Holocaust zu reden, falls er dort bei der Bundestagswahl 2009 einen Sitz erhält. Wörtlich sagte Voigt:

"Es wird keiner mich daran hindern, wenn ich im nächsten deutschen Bundestag sitzen werde, was ich dort in einer freien Rede als Abgeordneter sage. Ich kann dafür noch nicht mal bestraft werden."

Volksverhetzung wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeordnete des Deutschen Bundestags genießen allerdings Immunität und können für Aussagen, die sie im Parlament in freier Rede vortragen, nicht juristisch belangt werden.