Politische Verfolgungen 2008

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Ketzer-Richter verteidigt Bruch der Menschenrechte sowie das BRD-Beweisverbot

Wir danken Günter Deckert für seine sachkundigen und mutigen Prozeßschilderungen. Durch sei-ne mitgeschriebenen Gerichts-Protokolle sind die berüchtigten BRD-Unrechts-Prozesse, Ketzer-Tribunale gegen ehrenwerte und vollkommen unschuldige Men-schen international erst bekannt geworden.

Deckert-Vitae

Prozeßbericht von Günter Deckert

Die "große Stunde" der 4. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim

der Herren Berufsrichter Glenz (Kammervorsitzender), Dr. Bock und Lindenthal

Stolz-Prozeß, letzter Tag, 14. Januar 2008

"Im Namen des Volkes" * wurde

Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft mit fünfjährigem vorläufigen Berufsverbot verurteilt und noch im Gerichtssaal nach Verlesung des 7seitigen Haftbefehls festgenommen.

Vorbemerkung:
Auch jetzt noch, Stunden später, kann ich es noch immer nicht richtig begreifen, was ich heute mittag zwischen 13 und 14 Uhr miterleben mußte. Ich bin zweifelsohne hart im Nehmen. Doch das, was diese 3 brddr-(Berufs-) Richter mit Frau Stolz gemacht haben, hätte ich mir nie träumen lassen.

Die Anzahl der Polizeifahrzeuge (3 Mannschaftswagen) vor dem Gerichtsgebäude gegenüber dem Mannheimer kurfürstlichen Schloß, heute Universität und Amtsgericht, erklärte ich mir mit dem größeren Andrang an Zuhörern wie Medienvertretern, denn es wurde ja das Urteil erwartet. Der Hauptgrund für den Polizeiaufmarsch war jedoch die geplante Verhaftung von Frau Stolz nach der Urteilsverkündung.

Kontrolle mit allem Drum und Dran begann aufgrund des Andranges frühzeitig und geschah, so weit ich es mitbekam, ohne besondere Schikanen.

Der große Saal 1 war bis auf den letzten Zuhörerplatz besetzt – darunter natürlich Horst Mahler, Andreas aus Berlin, recht viele auch von weiter angereist wie Claude V. aus Paris; einige mußten sogar draußen bleiben. – Gut ein Dutzend Medienvertreter, darunter auch das Rhein-Neckar-Fernsehen. Die meisten Gesichter unbekannt. Bekannt nur der "BILD-"Gorilla", die dpa-Blondine, MM-Mack sowie ein gewisser Willenberg, freier (?) Journalist, der letzte Woche bei jeder Verhandlung war.

Sechs (!) Mann von der politischen Polizei ("staschu"), 3 Gerichtsdiener (bewaffnet) sowie 8 Uniformierte (bewaffnet) im Saal. Auch einige Gerichtsanfänger(innen), d.h. Juristen in der Vorbereitungszeit für das 2. Staatsexamen, saßen im Bereich der Medienvertreter.

Frau Stolz und die beiden Verteidiger. – StA Grossmann. – Offizieller Beginn 13 Uhr. Um 13.04 Uhr zog das Gericht in der bekannten Besetzung ein, und Glenz fing sofort mit "Im Namen des Volkes" an. Frau Stolz protestierte und versuchte, noch einen Antrag einzubringen. Glenz natürlich NEIN! Frau Stolz protestierte noch eine kurze Zeit, während Glenz ebenfalls sprach und mit Saalverweis drohte. Das geplante letzte Wort von RA Bock entfiel wohl absprachegemäß. 

Nachdem alle stehend den Urteilsspruch, die Strafe wie auch die Kurzbegründung (4 x § 130 (1), Nötigung, Beleidigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Organe, verbotene Beschäftigung Mahlers) vernommen hatten, setzte sich das Gericht hin, und auch die Zuhörer durften sich hinsetzen.

Ketzer-Richter Glenz schwafelte in seiner Urteilsbegründung davon, der "Holocaust" sei "geschichtlich gesi-chert". Dabei bezog er sich alleine auf die strafrechtlich befohlene Ge-schichtsschreibung, die sich auf kei-nerlei verwertbare Dokumentenbewei-se und forensische Gutachten stützen kann. Welch ein Hohn, wenn diese politischen Richter von "geschichtlich gesichert" stammeln: Prof. Raul Hil-berg, der verstorbene jüdische Holo-caust-Papst,  sagte, nur 20 Prozent des "Holocaust" seien erforscht. Wür-den Richter Glenz und Konsorten die Beweisanträge der Revisionisten nicht menschrechtswidrig verbieten, bräche ihr Ketzer-Kartenhaus sofort in sich zusammen. Die freie Holocaust-Ge-schichtsforschung stützt sich nämlich auf Dokumente, forensische Gutach-ten, Offizial-Widersprüche sowie amtli-che Lügen und kommt zu dem ein-deutigen Schluß, daß es weder einen Plan zur Ausrottung der Juden, noch die berüchtigten Gaskammern gege-ben habe. Doch die freie Holocaust-Forschung ist vor BRD-Ketzergerich-ten bekanntlich verboten.

Glenz verlas dann die Begründung, wobei er mit dem vorläufigen Berufsverbot für 5 Jahre begann. Daß für regelmäßige Prozeßbesucher nichts Neues dabei war, was nicht bereits aus der Ablehnung der zahlreichen Anträge bekannt war, versteht sich von selbst. Da ist die Rede vom "geschichtlich gesicherten, staatlich organisierten Massenmord an den Juden". Das unhaltbare und falsche Geschichts- wie Menschenbild der Revisionisten wird angeprangert, die verdecken, auslassen oder schlicht und einfach nur lügen, den Holo...(hier unter Hinweis auf § 130, 3) als Lüge der Juden(heit) bezeichnen. – Das verquere Menschenbild führe schließlich zur Ablehnung der Rechtsordnung der "brddr". Sie, die REVISIONISTEN, seien nicht bereit, die OFFENKUNDIGKEIT, die begründet sei, hinzunehmen und anzuerkennen. Dann bringt Glenz einen Vergleich zwischen Auschwitz und Dresden heute – man sehe auch keine zerbombten Häuser und Trümmer mehr, die Frauenkirche stehe wieder .... – doch wird unklar, was er damit in Bezug auf "Auschwitz heute" sagen will....  Glenz macht auch klar und deutlich, daß er und somit auch die Kammer BEWEISVERBOTE, hier der forensische Nachweis = Sachbeweis (!), befürworten!!!!! – Da Frau Stolz als Verteidigerin bewußt zerstörerisch gehandelt habe und handle, den Holo... ablehne, bestehe Wiederholungsgefahr und der könne nur mit einem vorläufigen Berufsverbot begegnet werden. --- Er kommt dann auf die Begründung für das Urteil in der Hauptsache zu sprechen. Einige Anklagepunkte fielen nicht unter § 130. So die Mitwirkung von Horst Mahler als Assistent, die Beleidigung von staatlichen Organen (Scheinprozeß, Inquisitionsprozeß, Prozeß vergleichbar dem IMT zuwa Nürnberg) oder Nötigung, hier die Ermahnung der Kammer in Bezug auf die weitere Gültigkeit von REICHSgesetzen, hier "Feindbegünstigung", angeblich 90 a oder b – Was das Einstellen der Beschwerdeschrift (Ausschluß aus dem Zündel-Prozeß), betreffe, sei sie freizusprechen, da der Täternachweis nicht habe erbracht werden können. Auch hier, wie bei den Ablehnungen der Anträge im Hauptverfahren zuvor, nichts, was nicht bereits bekannt war. Die Kammer, so Glenz, habe auch den Hinweis auf mangelnde strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit (Fremdsteuerung durch Horst Mahler) geprüft.  Die Angeklagte zeige zwar ein typisches Sektiererverhalten, sei jedoch keine Wahnkranke, denn sie sei in der Lage, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern.

Bei der Strafzumessung habe man berücksichtigt, daß sie nicht vorbestraft sei. Doch sei sie uneinsichtig und hätte die vom BGH festgesetzten Grenzen der Verteidigung (EZ-Prozeß, Reinecke-Prozeß, AG Potsdam)) bewußt und weit überschritten. – Die Gesamtstrafe ergebe sich aus einer 2jährigen Grundstrafe + einzelnen Geldstrafen, so daß es zu einem Strafzusammenzug von insgesamt 3, 5 Jahren komme. 

Glenz verkündet dann die üblichen rechtlichen Belehrungen: Revision – KEINE Neuverhandlung, sondern NUR Überprüfung auf Verfahrensfehler! -  beim BGH möglich; muß innerhalb einer Woche eingereicht werden. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils ein Monat Zeit für die Revisionsbegründung.

WAS dann kam überraschte und schockte zugleich. Glenz verlas einen Haftbefehl, der die sofortige U(unter-suchungs) – Haft  (2) zur Folge hatte. Jetzt war jedem klar, warum heute so viel uniformierte wie zivile Polizei vorhanden war.

Die Begründung in etwa wie folgt:

1) Das vorläufige Berufsverbot mache sie erwerbslos! (3)

2) Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht, d.h. sie mache weiter wie bisher, was sie auch erklärt habe.

3) Es bestehe Fluchtgefahr, weil kaum feste familiäre Bindungen bestehen würden (Mahler nur Lebensgefährte, der zudem auch bald wieder ins Gefängnis müsste (Urteil des AG Cottbus: 6 Monate für den HITLER-Gruß). Zudem gäbe es im Ausland andere gesetzliche Voraussetzungen, so daß sie im revisionistischen Netzwerk weiter machen können  - genannt wurden Frau Zündel, USA, sowie Dr. Töben, Australien.

* "Im Namen wessen Volkes"? – Ich kann mir kaum vorstellen, daß selbst die brddr-Deutschen von heute im Rahmen einer Volksabstimmung Frau Stolz mehrheitlich für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken und ihr fünf Jahre lang ein Berufsverbot geben würden. – Nebenbei: Der Vorsitzende der Rudolf-Strafkammer Schwab hat am letzten Freitag einen echten Verbrecher wegen Vergewaltigung einer Siebenjährigen (in Weinheim ! vor fast 16 Jahren / überführt durch DNA-Untersuchung) zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt....

ACHTUNG! – Keiner, der diesen Bericht liest, sollte sich hinreißen lassen, der Glenz-Strafkammer "sein Herz auszuschütten". – Diese Herren haben eine sehr dünne Haut, sind sofort beleidigt und sehen überall den § 130 erfüllt.

So wird Mannheim neben dem Prozeß gegen RA Jürgen Rieger, Hamburg, - Anzeigenerstatter Dr. M..... - vor dem Landgericht Mannheim einen "kleineren Prozeß gegen einen ehemaligen Piloten erleben, der Dr. Nein alias Meinerzhagen einen umfangreichen Brief hat zukommen lassen. Dr. M... hat Anzeige erstattet. Folge 1: Strafbefehl von 5000 Euro! – Der Betroffene hat widersprochen, so daß es wohl im April / Mai zu einem Verfahren vor dem AG Mannheim (Einzelrichter?) kommen wird. In diesem Fall ist außer der REVISION auch noch die Berufung vor dem LG Mannheim möglich. Doch "Mannheim muß seit dem Deckert-Leuchter-Prozeß 1991 – 1995 seinen "guten Ruf quot; verteidigen!" ....

Weinheim an der Bergstraße (20km nördlich von Heidelberg, 20km östlich von Mannheim), den 14. Januar 2008, 23.52 Uhr

Euer Günter Deckert,

Meinen ausführlichen Lebenslauf gibt es dank Kamerad James mittlerweile auch auf Englisch.

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Der Einfachheit halber verweise ich wieder auf meine Anmerkungen / Hinweise am Ende der ersten Prozeßberichte. – Ich danke den Übersetzern James M. Damon sowie Claude Virieu für die Mühe, die sie sich gemacht und damit dafür gesorgt haben, daß die gewollte Schweigespirale bzw. die geringe Teil- und Tendenzberichterstattung durchbrochen werden konnte. Ich danke aber auch all jenen, die, jeder auf seine Art, einen Beitrag geleistet haben, indem sie die Berichte auf ihre Heimseiten gestellt oder in Zeitschriften und Zeitungen veröffentlicht haben, so daß mehr Interessierte erfahren konnten, was in Mannheim über die Bühne gegangen ist. Und nicht zuletzt danke ich all den Freunden und Förderern, die meine Arbeit spürbar unterstützt haben.

Ich persönlich kenne die Gefängnisse von Mannheim, Stuttgart, Heidelberg, Tübingen , Heimsheim bei Pforzheim, Asperg (Gefängniskrankenhaus) bei Ludwigsburg wie vor allem Bruchsal von innen. Insofern kann ich nachvollziehen und weiß zu würdigen, welchen Opfergang Frau Stolz geht. Ich spreche wohl im Namen vieler, wenn ich ihr dafür meine Hochachtung ausspreche und ihr entsprechendes Stehvermögen wünsche, denn man, d.h. das "SYSTEM", wird alles versuchen, sie einzubrechen und zu zerbrechen. Möge sie unbeschadet, d.h. gesund an Leib und Leben, in den Kreis ihrer Gesinnungsfreunde zurückkehren.

Fußnoten:
1) Ich werde James M. Damon, Texas, Claude Virieu, Paris, sowie Pedro Varela, Barcelona, den ganzen Text des § 130 zukommen lassen, damit in mehr Ländern der Inhalt dieses "ur-demokratischen Gesinnungsgesetzes" bekannt werden kann.
2) Angeblich soll sie ins Gefängnis nach Heidelberg gebracht worden sein. – Ob. Fauler Pelz (JVA), (D) 69117 Heidelberg. – Horst Mahler wird mich auf dem Laufenden halten. Die Besucherwünsche werden entweder von ihm oder von mir in Absprache mit Frau Stolz "bearbeitet". – Ich gehe auch davon aus, daß Frau Stolz auch weiterhin von RA L. Bock betreut und vertreten wird.
3) Eine "neue Art der existenziellen Grundsicherung"! – Man nimmt den Beruf, sperrt den Betreffenden dann weg, und der Steuerzahler ernährt ihn im Rahmen der "Gefängnis-Grundsicherung". – In meiner Bruchsaler Zeit vor nunmehr knapp 10 Jahren kostete ein Häftling den Steuerzahler im Monat rd. 5000 DM, also um die 2500 Euro. Dieser Betrag wird heute im Monat für 4 Einpersonenhaushalte HARZ IV gezahlt.

Hier geht es zur letzten Wortergreifung der deutschen Jeanne d'Arc