Politische Verfolgungen 2008

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"Wovor haben Sie Angst, Herr Richter? Sie machen sich doch zum Affen!"

Der Kampf der deutschen Jeanne d’Arc

Wir danken Günter Deckert für seine unsagbar wertvollen Gerichts-Berich-te über die einzelnen Verhandlungs-tage gegen Sylvia Stolz. Dank dieser Berichte konnten wir diesen Beitrag erstellen. Günter Deckert, der Märty-rer für Deutschland, der selbst fünf Jahre Kerkerhaft für die Wahrheit auf sich genommen hatte, erwarb sich für seine Berichterstattungen wieder ein-mal außerordentliche Verdienste. Er berichtete schon über die Prozesse gegen Ernst Zündel und Germar Rudolf. Seine sachkundigen und akkuraten Berichterstattungen aus den Ketzer-Gerichtssälen werden weltweit in viele Sprachen übersetzt.

Die Erzählung vom sogenannten Holocaust ist eine jüdische "Religionsgeschichte", die nicht von freien Historikern ermittelt, sondern von einer jüdischen Holocaust-Priesterkaste zusammengebastelt wurde. Holocaust-Oberpriester Elie Wiesel formuliert dies so: "Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt." [1]

Daß dies so ist,  leuchtet jedem unvoreingenommenen Beobachter ein, sobald er an einem der berüchtigten BRD-Ketzerprozesse gegen Holocaust-Protestanten teilgenommen hat. Vor solchen Ketzergerichten wird alleine das Glaubensdiktat geschützt, die Ermittlung der Wahrheit über den angeklagten Sachverhalt wird nicht zugelassen. Jeder Sach- bzw. Dokumentenbeweis ist vor diesen Tribunalen verboten.

Nur religiöse Erzählungen werden in Theokratien mit Gewalt durchgesetzt. Wirkliche Geschichtsereignisse haben zur Glaubhaftmachung noch nie die Hilfe des Strafrechts benötigt.

Um den Weltmachtsanspruch der Israellobby total, also politisch, finanzpolitisch und usraelisch-militärpolitisch abzusichern, sollte die Holocaust-Erzählung zunächst zu einer israelischen staatsbürgerlichen Religion gemacht werden. Der israelische Historiker "Tom Segev glaubt, die in Israel erkennbare Tendenz, aus dem Holocaust eine staatsbürgerliche Religion zu machen, sei eine Reaktion auf den säkularen Zionismus." [2] Aber eine israelische staatsbürgerliche Holocaust-Religion reichte dem machthungrigen Lobby-Monster nicht. Die Holo-Erzählung sollte gewaltsam als neue Weltreligion über die Völker gebracht werden. Und so wurde In Schweden am 27. Januar 2000 von 45 Staatschefs tatsächlich eine neue Holocaust-Weltreligion, die sogenannte "Zivilreligion" begründet. "Man wohnte der Feier einer neuen Zivilreligion bei." [3]

Der Holocaust als neue Zivilreligion, die Juden als Erscheinung Gottes, die keine anderen Götter neben sich dulden und damit über alle Völker der Welt herrschen? Diese neue theokratische Weltordnung wurde also durch die 45 wichtigsten Staatschefs der Welt am 27. Januar 2000 in Stockholm aus der Taufe gehoben: "Es war die Epiphanie [Gotteserscheinung] eines Seelenbündnisses ... Denn der Holocaust wird in dieser Stilisierung nicht als geschichtliches Ereignis kenntlich, das Vor- und Nachgeschichte hat, sondern er wird zu einem von aller Geschichte abgesonderten Urereignis. Man hat es nicht zu erklären, sondern man muss sich vor ihm erklären ... Und dieser appelative Gebrauch steht für die Verabschiedung historischen Denkens im Namen der." [4]

Die deutsche Heldin der Moderne, zu recht auch als "die deutsche Jeanne d’Arc" verehrt, hat sich dieser Welten-Ketzerei mutig entgegengestellt und soll deshalb mit einer Serie von Schauprozessen fertig gemacht werden. Wer diesen Prozessen beiwohnt, wie z.B. dem Großen Mannheimer Stolz-Prozess (begonnen am 15 November 2007), ist erschüttert. Auch dem gutgläubigsten Zeitgenossen wird klar, dass die jüdische Märtyrer-Religion ohne die menschenrechtswidrige Beweisabwehr durch die BRD-Gerichte mit Getöse zusammenkrachen würde.

Sylvia Stolz wurde vor dem Mannheimer Landgericht nach dem Gummiparagraph "Volksverhetzung" (130 StGB) angeklagt, weil sie als Verteidigerin des Holocaust-Protestanten Ernst Zündel im Jahre 2006 Beweisanträge zugunsten ihres Mandanten gestellt hatte. Ihre Beweisanträge, wie auch die aller anderen Zündel-Anwälte, wurden damals von Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen menschenrechtswidrig abgewehrt. Gleichzeitig wurden Ermittlungsverfahren gegen die Rechtsanwälte wegen dieser eingebrachten Beweisanträge eingeleitet, obwohl das Stellen von Beweisanträgen die Pflicht eines jeden Verteidigers ist.

Sylvia Stolz war die erste der Zündel-Anwälte, die sich vor dem Mannheimer Holo-Gericht wegen Beweisanmeldungen verantworten mußte.

Im diesem Prozeß handelte der Vorsitzende Richter Rolf Glenz nach altbewährter Beweisverbotsmethode. Selbst die beantragte Ladung des Holocaust-Historikers, Professor Gerhard Jagschitz aus Wien, wurde abgewehrt, was letztlich nicht verwundern konnte. Schließlich leistete der feine Herr Professor 1992 im Ketzer-Prozeß von Wien gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik einen Meineid für den Holocaust. Dieser peinlichen Tatsache wollte sich das Holocaust-System jetzt in Mannheim nicht aussetzen.

Darüber hinaus wurde auch die beantragte Verlesung der Texte des weltbekannten jüdischen Philosophen Martin Buber abgelehnt. Es sollte nicht in die Gerichtsakten gelangen, was Martin Buber der Menschheit als Aufklärung über das Judentum hinterlassen hat: "Das Judentum fordert [prätendiert]*, das Absolute zu leben, aber faktisch lehrt es nur das Nein zum Leben der Völker, vielmehr ist es dieses Nein und nichts mehr. Darum ist es den Völkern ein Grauen geworden." [5]

Zu Beginn der Verhandlung am 19. Dezember 2007 beantragte Rechtsanwalt Bock die Einführung des Kapitel 7 des Rudolf-Gutachtens in das Verfahren sowie die Hinzuziehung eines Chemikers als Gutachter, ob das Gutachten fachlich richtig ist. Wegen der zu beachtenden Neutralität und Objektivität möge dieser Chemiker aus Israel kommen, so Rechtsanwalt Bock. Alternativ forderte Rechtsanwalt Bock, solle der Doktorvater von Germar Rudolf [Prof. Dr. H.G. von Schnering] am Max-Planck-Institut Zeugnis über die Richtigkeit des Rudolf Gutachtens ablegen: RA Bock zu den Richtern am 20. Dezember 2007: "Zur Erläuterung teile ich mit, daß der 'Doktorvater' des früheren Doktoranden Germar Rudolf mir auf fernmündliche Anfrage bestätigt hat, daß das 'Rudolf-Gutachten' fachlich fehlerfrei ist." Dazu merkt der Berichterstatter Deckert an: "Bestätigte er das als geladener Zeuge und Gutacher vor diesem Gericht, müsste er – wie Germar Rudolf selbst – mit strafrechtlicher Verfolgung wegen des Verdachts der Volksverhetzung rechnen."

Selbstverständlich wehrte Richter Glenz auch diese zielführenden und holocausterhellenden Beweisanträge nach üblichem Ritual ab. "Kein Bezug zur Sache". Weder israelische Experten auf dem Gebiet der Chemie, noch Rudolfs Doktorvater konnte das Gericht als Sachverständige zuzulassen, ohne ihr Holocaust-Kartenhaus in den eigenen Ketzerhallen einstürzen zu sehen. Man muß wissen, daß sich die Holocaust-Erzählung nicht auf ein einziges forensisches Gutachten der "Tatwaffe Gaskammern" stützen kann. Was bei jedem "kleinen" Mord eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich die kriminaltechnische Untersuchung der Tatwaffe, wird "beim größten Massenmord Menschheitsgeschichte" verboten. Nur die Revisionisten, die Holocaust-Protestanten, haben die "Tatwaffe" naturwissenschaftlich untersucht. Die Rechtsanwälte, die das unwiderlegte Gutachten der Richterbank vorlegen, werden wegen "Volksverhetzung" angeklagt, wie mit Sylvia Stolz geschehen.

Die deutsche Jeanne d'Arc

 
 

So wie sich einst Jeanne d'Arc Besatzungstruppen und -Lügen entgegenstellte, um ihr Vaterland aus größter Not zu befreien, so kämpft heute Sylvia Stolz Schlacht um Schlacht vor den von den Besatzern installierten BRD-Ketzergerichten.

 

Nach einer Serie rechtswidriger Ablehnung von Beweisanträgen, ergriff die Angeklagte das Wort. In ihrer Erwiderung wies Frau Stolz darauf hin, daß das Gericht die Problematik zwar erkannt habe, an der Sachaufklärung indes nicht interessiert sei. Die OFFENKUNDIGKEIT sei keine heilige Kuh. Der Kammerbeschluß habe mit RECHT nichts mehr zu tun, denn eine an der Sache ausgerichtete Verteidigung werde als Mißbrauch abgestempelt, obwohl alle Anträge der Verteidigung durch und durch sachbezogen seien. Das Kammerverhalten zeuge von einer Portion Unverschämtheit und Kaltschnäuzigkeit und verhindere gezielt die Sachaufklärung. Das Gericht handle unsinnig und begehe offensichtlichen Rechtsbruch.

Glenz, in dessen Gesicht es schon die ganze Zeit arbeitete, wurde zunehmend unruhiger. Die OFFENKUNDIGKEIT, so Frau Stolz, werde immer unhaltbarer und könne nur gewaltsam aufrecht erhalten werden. Die Wahrheit brauche keine Unterdrückung. Die unschuldig angeklagte Frau machte deutlich, daß sie ein Rechtssystem, das diesen Namen verdient, nicht ablehne. Sie lehne jedoch Unrecht ab. Das Gericht nehme die Beweiserhebung vorweg, das Vorgehen der Kammer sei mit Recht und Gesetz nicht mehr vereinbar. Das zeige sich deutlich daran, daß man das Verlangen nach Beweisen als Mißbrauch einstufe und somit jede Verteidigung unmöglich mache.

Frau Stolz erklärte, die Beweiserhebung und Sachaufklärung des Gerichtes bestehe darin, die Personalien festzustellen, den Lebenslauf abzugleichen, zu prüfen, ob das Gesagte / Geschriebene auch so gesagt und geschrieben worden sei. Das reiche für ein Urteil "Ab in den Knast!" Das erinnere an GULAG-Methoden. Da könne man Holo-Verfahren auch gleich stark vereinfachen, indem man ein vorgefertigtes Formular nehme und die persönlichen Daten sowie das Urteil reinschreibe.

Auch der Holocaust-Richter des Zündel-Prozeß', Dr. Ulrich Meinerzhagen, war als Zeuge geladen, da die Anklage gegen Sylvia Stolz von ihm initiiert wurde. Er lastete ihr an, im Zündelprozeß versucht zu haben, Beweise, wie das Rudolf Gutachten, einzubringen. Die Angeklagte wollte Meinerzhagen darüber befragen, was er an historischen Tatsachen über den Holocaust wisse, da er sämtliche Beweisangebote der Verteidigung damals als "nicht sachdienlich" ablehnt hatte.

Jetzt war das System BRD gefordert, den Holocaust-Richter Meinerzhagen vor den Fragen der Angeklagten zu schützen, ihn sozusagen aus dem Gerichtsverkehr zu ziehen, um die Holo-Religion nicht auch noch selbst versenken zu müssen. Es war allen kundigen Prozeßbeobachtern klar, daß Meinerzhagen auf keinen Fall den Fragen der Angeklagten Stolz ausgesetzt würde. Und tatsächlich entschied der Vorsitzende Richter Glenz, mit ermahnenden Hinweisen zum Thema "missbräuchliches Verteidigungsverhalten", dass die Angeklagte und ihre Verteidigung dem als Zeuge geladenen Holocaust-Richter Meinerzhagen keine Fragen zum Holocaust stellen dürften.

Am 20. Dezember 2007 eröffnete der Kammervorsitzende Glenz die Verhandlung mit dem Kammerbeschluß, dem Zeugen dürften keine Fragen gestellt werden. Die Angeklagte wollte nämlich von ihm Auskunft haben bezüglich seines "subjektiven Empfindens, seines Kenntnisstandes in Sachen Holocaust sowie seine Wertung des sogenannten Holocaust" erfahren. Doch Glenz blieb bei seinem NEIN. "Der Zeuge Meinerzhagen darf nicht zum Holocaust befragt werden, da diese Fragen sachfremd sind. Das Gericht läßt weitere Fragen an Dr. Meinerzhagen zum Thema Holocaust nicht mehr zu."

Nachdem Richter Glenz sämtliche zielführenden Beweisanträge abgelehnt hatte, rief ihm Sylvia Stolz im Gerichtssaal am 20. Dezember 2007 zu: "Wovor haben Sie Angst? Sie machen sich doch zum Affen!" Glenz bekam einen hochroten Kopf und verlangte von seinen Schreibern, diese Aussage im Protokoll festzuschreiben. Gleichzeitig wollte er der Heldin das Wort im Gerichtssaal entziehen. Doch die deutsche Jeanne d'Arc ließ sich nicht einschüchtern.

Frau Stolz erwähnte zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung eine Untersuchung der UNI Münster zum Thema "Mythos" (im Netz nachzulesen, u.a. auch bei Wikipedia). Ein Volk, so Frau Stolz, "verehre sich als Abschaum, als Verbrechervolk." Und im eigenen Volk gäbe es willige Vollstrecker beim Mord am deutschen Volk. Sie verlas längere Stellen aus dem Beitrag eines Milocz Matuschek in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Holocaust-Leugnung und Holocaust als "Gründungsmythos der EU".

Am 26. November 2007 trat die Angeklagte unerschrocken, wie einst Jeanne d’Arc, der Richterbank der Macht entgegen. Sie beschuldigte die Robenträger der Wahrheitsverhinderung und sprach das Unwohlsein der Richterbank bei der Verhinderung der Wahrheit an. Die Richter, die kein "Forum für den REVISIONISMUS" zulassen wollten, seien der personifizierte Beweis dafür, daß man nicht nach der Wahrheit suche und keine Sachbeweise erlaube. Denn die REVISIONISTEN seinen Wahrheitssucher, seien Menschen, die sich lange und ausführlich mit der Holocaust-Frage befaßt hätten. Die Richterbank sei dabei, den "Rubikon der öffentlichen Schande" zu überschreiten. Das DEUTSCHE Recht gehe von der Redlichkeitsvermutung aus, von der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit. "Wie steht es mit dem Gewissen der tatbeteiligten Juristen? Wollen Sie nur Ihre Ruhe haben? Wollen Sie zu Helden des deutschen Volkes werden, weil Sie nach der Wahrheit suchen, oder zu verachtenswerten Verrätern, weil sie es unterlassen?" Auf jeden Fall, so Sylvia Stolz, würden sie am Ende des Prozesses nicht die gleichen sein. Mit ihrer Verurteilung verliere die Richterbank ihre Ehre, denn es finde keine richtige Hauptverhandlung, sondern nur eine Scheinverhandlung statt. Sie würden als Handlanger der Siegermächte (OMF) tätig und am Ehrenmord des deutschen Volkes in rechtlicher, ethischer, geschichtlicher und weltanschaulicher Sicht mitwirken. Die "Holocaust-Religion" werde den Deutschen aufgezwungen.

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Am 16. Dezember 2007 manifestierte die Heldin vor Gericht noch einmal, für was und für wen sie vor diesen Ketzer-Tribunalen kämpfe. Mit ruhiger Stimme spricht sie zu den mit gesenktem Blick vor ihr sitzenden Richtern. Sie kämpfe für die Wahrheit, sie kämpfe für das deutsche Volk. Die in diesem Verfahren angeführten Ungereimtheiten der Holo-Geschichtsschreibung seien für jeden greifbar und offensichtlich. Warum würden jedoch Fragesteller verfolgt und bestraft? Wer hat Interesse an dieser Unterdrückung? Genießen die Juden eine Sonderstellung? Der Fragesteller werde in der BRD zum Bösewicht gemacht, er wird ausgegrenzt, geächtet, verfolgt, bestraft. Der öffentliche Massendruck habe sich auch wieder im Fall der Eva Hermann gezeigt. Wegen der von den Gerichten geschützten Holocaust-Erzählung könne z.B. der Judenstaat Israel nie Angeklagter wegen Völkermord an den Palästinensern sein, da die Juden früher sogenannte Holocaust-Opfer waren. Vergleichen dürfe man nicht und schon gar nicht aufrechnen; dies gelte als verwerflich. Auf die "Wahrheit" komme es also nicht an. Das Judentum habe es geschafft, seine Wahrheit weltweit umfassend zu etablieren. Das Judentum habe sich deutschlandweit eine moralische Machtstellung geschaffen, die auch zu finanziellen Zahlungen genutzt werde. Sylvia Stolz kam dann auf einige Kernaussagen des Talmud zu sprechen, wonach nur Juden Menschen seien, die anderen Erdenbewohner jedoch nicht. Sie zitierte die entsprechende Stellen.

Die Judenheit wolle die Abschaffung der anderen Völker, u.a. durch Vermischung. "Es ist Unsinn", schleudert sie den gesenkten Häuptern auf er Richterbank zu, "jemand wegen seiner Ansichten anzuklagen. Sind Meinungen überhaupt anklagefähig? Warum läßt das Gericht eine solche Anklage überhaupt zu?" Sie habe das Gericht dazu bringen wollen, den Wahrheitsbeweis anzutreten, zumal die Suche nach der Wahrheit zu den vordringlichsten Aufgaben eines deutschen Gerichtes gehöre! Doch bei den Holocaust-Schauprozessen würden diese Rechtsgrundsätze nicht gelten.

Quellenverweise:
[1] Peter Novick, "The Holocaust in American Life", 1999, S. 211
[2] FAZ, 6.1.1999, S. 38
[3] FAZ, 28.01.2000, S. 45
[4] FAZ, 14.2.2000 , S. 49
[5] Buber, Werke, Seite 1072
* prätentiert (im Buch): = Anspruch erheben, fordern, beanspruchen, 2. behaupten, vorgeben.