Politische Verfolgungen 2008

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 01/11/2008 - Quelle: NJ-Autoren

Systemmedien geben jetzt zu, dass mit dem Holo-Verfolgungsgesetz die Wahrheit verboten wird

Bei der Strafbelegung der "Holocaustleugnung" wird zwar so getan, als ginge es dabei um eine Verteidigung der "Tatsache des Holocausts". Indem man aber die Diskussion über die Tatsache unter Strafe stellt, macht man aus einer - immer diskutierbaren - Tatsache einen Glaubens-artikel, der nicht in Frage gestellt werden darf. Die offizielle Holocaust-Lehre ist ein staatlich verordnetes, mit Hilfe des Strafgesetzbuches fest-gezurrtes Geschichtsbild. Eine strafgesetzliche Geschichtsschreibung kann man schon deshalb nicht glauben, weil das Zweifeln daran mit fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Frankfurter Rundschau, 23.10.2008

Historiker

Der Kampf um die Erinnerung

VON ARNO WIDMANN

Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. Die Aufforderung zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung wird im ersten Absatz mit bis zu fünf Jahren bestraft. Das gleiche Strafmaß trifft in dem später hinzugefügten Absatz 3 "wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §6 Abs.1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen (siehe: http://www.lph-asso.fr/), italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche - darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann - den Appell unterschrieben.

In der Erklärung, dem Appell von Blois, heisst es: "In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. Wir fordern die Historiker auf, in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln und sich diesem Appell anzuschließen, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können."

Es ist gut, dass der Widerstand gegen ein staatlich verordnetes, mit Hilfe des Strafgesetzbuches festgezurrtes Geschichtsbild sich endlich so deutlich meldet. U.a. Timothy Garton Ash, Giuseppe Galasso, Eric Hobsbawm, Pierre Nora, Heinrich August Winkler haben schon unterschrieben.

Wo kommen wir hin, wenn die Leugnung historischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird? Was Tatsachen sind, darüber streiten die Gelehrten. Darüber müssen sie streiten. Gesetze sind dazu da, diesem Streit einen Rahmen zu geben, nicht ihn beizulegen. Der Staat legt nicht fest, was wahr und was falsch ist. Er legt fest, in welchen Formen darüber gestritten werden muss.

Der Staat ist nicht der Verwalter und Pfleger der historischen Wahrheit. Er schafft die Mittel, sie herauszufinden. Als die christlichen Konfessionen bewaffnet um die Wahrheit stritten - ja, sie stritten dabei auch um Territorien, Macht und Geld -, da entstand der moderne Staat nicht, indem er sich auf eine der beiden oder gar noch mehr Seiten schlug, sondern indem er sich aus dem Streit heraushielt und all seine Macht dazu einsetzte, dass dieser Streit in zivilen Formen, zum Beispiel als Streit der Fakultäten, ausgetragen wurde.

Bei der Strafbelegung der Holocaustleugnung wird zwar so getan, als ginge es dabei um eine Verteidigung der Tatsache des Holocausts. Indem man aber die Diskussion über die Tatsache unter Strafe stellt, macht man aus einer - immer diskutierbaren - Tatsache einen Glaubensartikel, der nicht in Frage gestellt werden darf.

Eine Tatsache ist darum eine Tatsache, weil die Versuche sie zu leugnen an den Tatsachen scheitern und nicht an der Möglichkeit fünf Jahre für die Leugnung ins Gefängnis zu müssen. ...

Die Frage zum Beispiel, ob der Holocaust unvergleichlich sei oder im Gegenteil nur durch Vergleiche erkannt werden kann, dürfte keinen Richter etwas angehen.

Wer in Karnak oder in Luxor die Reliefs sieht, die den Sieg Ramses des Großen in der Schlacht von Kadesch (1274 vor Christus) feiern, der hat eine Ahnung davon, mit welcher auch medialen Gewalt ein Staat seinen Untertanen sein Bild von der Geschichte aufzwingen kann.

Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union brauchen keine Geschichtsgesetze. Sie brauchen heftige Auseinandersetzungen um die Geschichte, die gemeinsame und die jeweils eigene. Und sie brauchen einen Rahmen, der diese kontroversen Auseinandersetzungen kräftig fördert, gleichzeitig aber auch verhindert, dass zum Beispiel ein Historikerstreit um die Schlacht auf dem Amselfeld sechshundert Jahre nach dem Ereignis zum Abschlachten ganzer Bevölkerungen führt.

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So glaubwürdig sind die Herren der Holo-Gesetze