Politische Verfolgungen 2008

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 15/05/2008 - Quelle: NJ-Autoren

Lobby-Demokratie ist …

20 Jahre Gefängnis für Gedichte,
15 Jahre für inzestiale Menschenzerstörung

Der Menschenvernichter Josef Fritzl mauerte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies ein und vergewaltigte sie mehr als zwei Jahrzehnte lang. Aus den inzestialen Gewaltverbrechen gingen sieben Kinder hervor, die er ebenfalls in seinem Verlies gefangen hielt. "Im drohen 15 Jahre Haft wegen Entführung und Vergewaltigung." (Welt, 8.5.2008, S. 32)

Dem Freiheitsdichter Gerd Honsik drohen aber 20 Jahre Kerker, also fünf Jahre mehr als dem Menschenvernichter Josef Fritzl. Ergo, wird der Gutmensch folgern: Honsik muß ein Massenmörder sein.

Gerd Honsik

Der Freiheitsdichter Gerd Honsik während einer Verhandlungspause vor dem Schwurgericht Wien Ende 2007.

Falsch. Gerd Honsik soll wegen Balladen, wegen Fragen zum Holocaust sowie wegen dem Anprangern von Holocaust-Lügen bis zu 20 Jahre hinter Gittern verschwinden. Jeder Systemling wird spätestens an dieser Stelle aufschreien, daß es so etwas "in unserer Demokratie nicht gibt". Doch, liebe Gutmenschen, das gibt es sehr wohl. Diese Zustände sind virulent, weil Aufklärung für das System von "besonderer Gefährlichkeit" ist. "Im Fall eines Schuldspruchs im Sinn der Anklage drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft, da der Staatsanwalt von einer 'besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung' ausgeht." (Der Standard, 2.5.2008)

Zur Erinnerung: Der Freiheitsdichter verbüßt derzeit eine aus dem Jahre 1992 herrührende 18-monatige Haftstrafe in Wien. Er wurde damals verurteilt, weil er in seinem weltberühmt gewordenen Buch "Freispruch für Hitler?" u.a. jüdische Prominente zitierte, die der Offizial-Gaskammer-Version widersprachen. Honsik wurde 1992 auch verurteilt, weil er behauptete, der Massenmord an knapp 30.000 tausend polnischen Offizieren und Soldaten im Wald von Katyn sei nicht von der Wehrmacht verübt, sondern von Stalins Soldateska unter dem Befehl des jüdischem Massenmörder Laurentij Berija begangen worden.

Der Dichter zitierte in seinem Buch z.B. Dr. Benedikt Kautsky, der als Jude und ehemaliger sozialdemokratischer Politiker Österreichs (Verfasser des Parteiprogramms der österreichischen Sozialdemokraten) vier Jahre im "Vernichtungslager" Auschwitz-Birkenau verbrachte: Kautsky schrieb: "Ich war [sieben Jahre] in den großen deutschen KZ. Ich muß der Wahrheit gemäß sagen, dass ich in keinem Lager jemals eine Einrichtung wie eine Vergasungseinrichtung angetroffen habe."

Benedikt Kautsky war nur einer von "37 ungehörten Zeugen wider die Gaskammern" in Honsiks Buch. Der Dichter stellte die Aussagen dieser Zeugen einfach so dar, wie sie öffentlich gemacht worden waren - ohne eigene Schlussfolgerungen. Dennoch wurde gegen ihn eines der gigantischsten Ermittlungsverfahren der österreichischen Nachkriegsjustiz vom Zaun gebrochen. Das Gericht beauftragte u.a. Professor Gerhard Jagschitz als Historiker mit der Untersuchung, ob es Gaskammern zur Vernichtung der Juden gegeben habe. Nach fast vierjähriger Forschungsarbeit in den wichtigsten Archiven der Welt (in Israel wurde ihm Einblick verwehrt), stellte Jagschitz in einem Zwischengutachten vom 10. Januar 1991 fest, die Widersprüche von Zeugenaussagen sowie unwissenschaftliche Literatur dahingehend, ließe eine Verurteilung nach demokratischem Rechtsempfinden nicht mehr zu "Bericht über die bisherige Tätigkeit als Sachverständiger. ... Es stellte sich im Laufe der Literaturrecherche heraus, daß nur eine relativ geringe wissenschaftliche Literatur einer erheblich größeren Zahl von Erlebnisberichten oder nichtwissenschaftlichen Zusammenfassungen gegenübersteht. Es wurden dabei zahlreiche Widersprüche, Abschreibungen, Auslassungen und unvollständige Verwendung von Quellen festgestellt. Zudem sind durch einige Freisprüche in einschlägigen Verfahren, durch Vorlage von Gutachten vor nationalen und internationalen Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden Fragen verstärkt worden, sodaß die bloße Fortschreibung einschlägiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik der Bekanntheit von Vernichtung von Juden durch Gas im Konzentrationslager Auschwitz nicht mehr ausreichen, Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden darauf aufzubauen."

Obwohl der vom Gericht bestellte Gutachter also die Grundlage der Holocaust-Erzählung, die "Zeugenaussagen" und "Tätergeständnisse" als "nicht mehr ausreichend" bewertete, "Urteile in einem demokratischem Rechtsempfinden darauf aufzubauen", wurde der Prozeß gegen den Freiheitsdichter Mitte 1992 vor dem Schwurgericht Wien eröffnet. Da die bis dahin angenommene Grundlage des Holocaust gemäß Professor Jagschitz also mit "substanziellen Zweifeln" belegt und die "Quellen unvollständig" waren, mit "Abschreibungen", "Auslassungen" und "Widersprüchen" behaftet, legte Gutachter Jagschitz dem Gericht bei Prozeßbeginn eine von ihm erarbeitete "wissenschaftliche Grundlage" vor, mit der die Existenz der Gaskammern gegen Honsiks "Zeugen und Gutachten" zu beweisen seien. Das Wort "Sonderbehandlung" sei im NS-Staat das "Code-Wort für Vergasungen" gewesen, so Jagschitz unter Eid. Dieses eine Wort, "Sonderbehandlung", war Professor Jagschitz' neue "wissenschaftliche" Grundlage.

Über den Massenmord von Katyn wollte der Professor keine Aussage machen, damit hätte er sich nicht beschäftigt. Seine Aussageverweigerung war kein Wunder, denn Honsik hatte natürlich recht: die Täter waren Stalins Antifaschisten. Und das wußte zu diesem Zeitpunkt auch der feine Herr Professor.

Jagschitz leistete als Gerichtsgutachter also einen Meineid für den Holocaust, um dem Gericht die formale Möglichkeit an die Hand zu geben, die von Israel geforderte Inhaftierung des Dichters zu verhängen. Tatsächlich hatte aber Professor Jagschitz bereits 1977 in einem Zeitungsinterview explizit erklärt, "'Sonderbehandlung' bedeutete eine bessere Behandlung und nicht Tötung." Jagschitz definierte in seinem Interview von 1977, das in "Format" Nr. 21, 2001 erneut abgedruckt wurde, "Sonderbehandlung" wie folgt: "… jeder Häftling hatte zumindest eine eigene Wohnung. Sie durften auf Wunsch selbst die Familie bei sich haben."

Gerd Honsik wurde verurteilt, obwohl er vollkommen unschuldig war. Alleine der Schuldspruch wegen Katyn ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Dichter musste ins spanische Exil gehen, um sich den Folgen dieser unvorstellbaren Ungerechtigkeit zu entziehen. Doch Ende 2007 lieferte Spanien den Dichter an Österreich aus, wo er seither die im Jahre 1992 verhängte Strafe, auch wegen der Katyn-Aussage, die ohnehin richtig war, verbüßt.

Aber damit nicht genug, Honsiks Fragen zum Holocaust, seine mahnenden Worte zur Überfremdung und die Bitte an den Papst, das vatikanische Archiv über die Seelsorge in Auschwitz endlich zu öffnen, zwangen das System zum Handeln. Die Lobby-Demokratie läßt heute jede Frage, die sie nicht beantworten kann, ohne die Verbrechen der Alliierten an den Deutschen demaskieren zu müssen, zur Straftat erklären. "Am tyrannischsten ist jene Herrschaft, die Meinungen zu Verbrechen erklärt," warnte der vom Führungsjudentum verfolgte jüdische Philosoph Baruch Spinoza bereits 1670.

Da das System in der literarischen Betätigung des Freiheitsdichters Honsik eine Bedrohung sieht, wurde ihm offenbar eine erneute Anklage im Gefängnis zugestellt. Den "Salzburger Nachrichten" liegt (intern) eine Kopie der neuesten Anklage gegen den Dichter vor. Darin wird Honsik beschuldigt, die Existenz der "Gaskammern von Dachau geleugnet" zu haben. Tatsächlich wurde er bereits im Jahre 1987 vor dem Oberlandesgericht Wien von diesem Vorwurf freigesprochen, da die Behauptung von den Dachauer Massenvergasungen schon damals nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Auch soll er gemäß der den "Salzburger Nachrichten" vorliegenden Kopie der Anklageschrift beschuldigt sein, die "Gaskammer" von Mauthausen im Jahre 1987 "geleugnet" zu haben. Also vor 21 Jahren, gemäß Strafrecht also verjährt.

Honsiks damalige Veröffentlichung zu Mauthausen bezog sich auf das Gutachten des Ingenieurs Emil Lachout. Gegen Lachout musste das Verfahren jedoch auf Anordnung des Europäischen Gerichtshofes eingestellt und ihm ein größeres Schmerzensgeld für das Ermittlungsunrecht gezahlt werden. Im Jahre 2008 aber soll der Dichter für die strafrechtlich sogar verjährten Aussagen zu "Mauthausen" und dafür, daß es in Dachau keine Massenvergasungen gab, verurteilt werden. Die Lobby-Demokratie möchte sich eben den unliebsamen Fragen und den aufrüttelnden Balladen des Dichters in Zukunft entledigen.

Die Botschaft des Systems an alle Wissenden und Wissenwollenden ist eindeutig: Haltet’s Maul. Mit Fakten kommt ihr bei uns nicht durch. Das läßt sich aus dem an Honsik statuierten Exempel schlußfolgern, da offenbar sogar offiziell verjährte Fälle und offiziell richtige Aussagen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Die neue Linie ist offenbar die: Man weicht offiziell auf religiösen Glaubenszwang und vom Strafrecht geschützte Romanerzählungen über den Holo aus. Roman-Erzählungen über den Holo sind bequem, da man sich nicht um Wissenschaftlichkeit bemühen muß, die für die Holo-Offizial-Version ohnehin nicht zu erbringen ist, wie Professor Jagschitz 1991 dem Gericht unzweideutig erklärte: "So bezeugen nun Historiker wie der Stalinismus-erprobte Osteuropa-Fachmann Jörg Baberowski ihren Respekt vor der Kunst, die weitergehen und Dinge sagen könne, die der Wissenschaft mit ihren Dokumentationspflichten verschlossen sind." Holocaust-Dichtung wie die des jüdischen Hetzers Jonathan Littell "vermittelt dem Historiker Baberowski 'das Gefühl, dass es so gewesen sein könnte', und 'dass er das als Historiker gern geschrieben hätte'." (SZ, 15.5.2008, S. 17) Dazu paßte, daß George Tabori, ein ganz Großer der Holocaust-Bühnenstücke, kurz vor seinem Tod über die Holo-Offizial-Version zynisch bemerkte: "Alles ist verlogen, außer Theater. Auf der Bühne ist jede Lüge wahr." (Die Welt, 25.7.2007, S. 23)