In der BRD nennt man es "Volksverhetzung", in Österreich "nationalsozialistische
Wiederbetätigung", wenn jemand Fragen zum Holocaust stellt. In der BRD werden
Fragen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis vergolten (manchmal auch
Aneinanderreihungen von mehreren Verfahren, so daß auch lebenslänglich dabei
herauskommen kann), in Österreich mit bis zu 20 Jahren.
Der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang Fröhlich hatte Fragen zum Holocaust an
die Parlaments-abgeordneten gestellt. Dafür hat man ihn jetzt zu sechseinhalb
Jahren Gefängnis verurteilt. U.a. fragte Fröhlich, welche Auschwitz-Todeszahl
die richtige sei und welches der beiden Maidanek-Urteile (Berlin oder
Düsseldorf) dem neuesten Stand der Forschung entspräche. Denn laut Berliner
NS-Urteil besaß Maidanek überhaupt keine "Gaskammern", aber gemäß Düsseldorfer
NS-Urteil wurde dort massen-weise "vergast". Solche Fragen nennt man in
Österreich "nationalsozialistische Wiederbetätigung" und bestraft sie mit bis zu
20 Jahren Gefängnis. Wolfgang Fröhlich hatte offenbar Glück, daß man ihn "nur"
für sechseinhalb Jahre einsperrt, denn es hätten leicht 20 Jahre sein können.
Nicht verziehen hat die Justiz Fröhlichs Aktivitäten bezüglich einer
Volksbefragung, ob dieses Totschlag-Maulkorbgesetz in einer Demokratie überhaupt
einen Platz hätte. Eine solche Umfrage sollte auf jeden Fall verhindert werden,
deshalb sperren sie den Mann erst einmal für viele Jahre weg. |
4 Jahre für Ex-F-Bezirksrat wegen Wiederbetätigung
Der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang Fröhlich ist am Montagabend
im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
im Sinne des Paragrafen 3 h Verbotsgesetz zu vier Jahren unbedingter Haft
verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem 56-Jährigen zwei "offene" bedingte
Freiheitsstrafen aus den beiden vorangegangenen Strafverfahren widerrufen.
Dadurch hätte er bei Rechtskraft des nunmehrigen Urteils insgesamt sechs Jahre
und fünf Monate Haft zu verbüßen. Nach der Urteilsverkündung spielten sich im
Verhandlungssaal dramatische Szenen ab.
Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik dem Ex-Politiker die Rechtsmittel
erteilen wollte, sackte dieser zusammen. Seine Ehefrau und zwei
Sicherheitskräfte eilten ihm zu Hilfe. "Ein Kreislaufzusammenbruch",
murmelte der sichtlich gezeichnete Wolfgang F., ehe er zu Boden sank.
(APA) |