Politische Verfolgungen 2008

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Sechseinhalb Jahre Gefängnis wegen Fragen zum Holocaust

In der BRD nennt man es "Volksverhetzung", in Österreich "nationalsozialistische Wiederbetätigung", wenn jemand Fragen zum Holocaust stellt. In der BRD werden Fragen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis vergolten (manchmal auch Aneinanderreihungen von mehreren Verfahren, so daß auch lebenslänglich dabei herauskommen kann), in Österreich mit bis zu 20 Jahren.
Der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang Fröhlich hatte Fragen zum Holocaust an die Parlaments-abgeordneten gestellt. Dafür hat man ihn jetzt zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. U.a. fragte Fröhlich, welche Auschwitz-Todeszahl die richtige sei und welches der beiden Maidanek-Urteile (Berlin oder Düsseldorf) dem neuesten Stand der Forschung entspräche. Denn laut Berliner NS-Urteil besaß Maidanek überhaupt keine "Gaskammern", aber gemäß Düsseldorfer NS-Urteil wurde dort massen-weise "vergast". Solche Fragen nennt man in Österreich "nationalsozialistische Wiederbetätigung" und bestraft sie mit bis zu 20 Jahren Gefängnis. Wolfgang Fröhlich hatte offenbar Glück, daß man ihn "nur" für sechseinhalb Jahre einsperrt, denn es hätten leicht 20 Jahre sein können. Nicht verziehen hat die Justiz Fröhlichs Aktivitäten bezüglich einer Volksbefragung, ob dieses Totschlag-Maulkorbgesetz in einer Demokratie überhaupt einen Platz hätte. Eine solche Umfrage sollte auf jeden Fall verhindert werden, deshalb sperren sie den Mann erst einmal für viele Jahre weg.

14.01.2008 | 19:28 | (APA)

 

4 Jahre für Ex-F-Bezirksrat wegen Wiederbetätigung

Der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang Fröhlich ist am Montagabend im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Paragrafen 3 h Verbotsgesetz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem 56-Jährigen zwei "offene" bedingte Freiheitsstrafen aus den beiden vorangegangenen Strafverfahren widerrufen.
Dadurch hätte er bei Rechtskraft des nunmehrigen Urteils insgesamt sechs Jahre und fünf Monate Haft zu verbüßen. Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Verhandlungssaal dramatische Szenen ab.
Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik dem Ex-Politiker die Rechtsmittel erteilen wollte, sackte dieser zusammen.
Seine Ehefrau und zwei Sicherheitskräfte eilten ihm zu Hilfe. "Ein Kreislaufzusammenbruch", murmelte der sichtlich gezeichnete Wolfgang F., ehe er zu Boden sank.
(APA)