An
StA Mannheim / Polit. Abteilung (StA GL Grossmann)
- über PR/Kripo Weinheim (persönl. Abgabe) sowie zur Absicherung mittels
Fernbrief wie E-Post
Strafanzeige / -antrag
Aus allen (!) rechtlichen Gründen gegen StA GL A. Grossmann, StA MA, wegen
Beleidigung, Ehrabschneidung und Aufhetzung / Volksverhetzung.
Begründung / Sachverhalt
Am 8. Januar 2008, nachmittags, im Saal 1 des LG MA, hat zuvor Genannter ins
seiner Strafmaßbegründung anscheinend die Nerven verloren, als er sich mit
teilweise kreischender und überschlagender Stimme nicht nur an die angeklagte
RAin Sylvia Stolz wandte, um diese so richtig herunterzumachen, sondern, sondern
auch das Publikum in einer Art und Weise „attackierte“, die einem Vertreter
eines Gemeinwesens, das sich demokratisch, anständig, freiheitlich usw.
versteht, ua. vorwarf, die Besucher (1) wollten wieder „ein Deutschland der
brennenden Synagogen“.
Wir stellen fest, daß wir als DEUTSCHE (Bürger) kein Freiwild sind, weder für
die Medien noch für Staatsanwälte, die angeblich die Interessen des DEUTSCHEN
Staates vertreten. – Wenn einer der Anzeigenerstatter ähnliche Äußerungen in
Bezug auf eine der Berliner SYSTEM-Parteien, auf Ausländer im allgemeinen wie im
besonderen oder gar auf Juden, solche, die hier oder in Israel leben, gemacht
hätte, dann StA GL A. Gr... unbarmherzig sämtliche denkbaren § des StGB
aufgelistet und die Richter, gebunden an das „Gesetz“, hätten ihren Auftrag
erfüllt.
(1) Die Unterzeichner waren anwesend und fühlen sich zu Recht pauschal
beleidigt, verunglimpft und in ihrer Ehre herabgewürdigt.
(2) Nebenbei: Gesetz und Recht können bzw. sollten immer deckungsgleich sein,
müssen es aber nicht. Unzählige Beispiele aus der Geschichte belegen das.
Beweise / Zeugen außer den Anzeigerstattern wie folgt:
1) die Gr. Strafkammer Glenz (3 Berufs- und 2 Laienrichter);
2) der Gerichtsschreiber;
3) 2 diensttuende Polizisten eines Mannheimer Reviers; zu laden über PD
Mannheim;
4) die dpa-Dame (die Blondine mit den eng anliegenden Jeans) – StA GL Gr.
bestens bekannt; Panja Schollbuch (?) = Verfasser der beiden letzten
Prozessartikel, die in MM und Nebenausgaben erschienen sind.
5) Der freie Journalist (?) Ulrich Willenberger oder so ähnlich. – So
weit mir bekannt ist, erschienen von ihm Beiträge in der Wormser wie in der
Heidenheimer Zeitung.
(Günter Deckert)
Wir schließen uns der Anzeige wie dem Strafantrag vollinhaltlich an:
1) Siegfried Rebok – Lehar-Str. 65, 69469 Weinheim/B
2) Armin Hartl – Langgewann 26, 69121 Heidelberg
3) Georg Rupp – Bunsen-Str. 20, 67069 Ludwigshafen
4) Kurt Raynoschek – Ziegelei-Str. 115, 67122 Altrip
5) Rudolf Enßlen – Heine-Str. 24, 70825 Korntal-Münchingen
Weitere Unterschriften können problemlos beschafft werden. Es steht außer Frage,
daß sich alle anwesenden NORMALEN Deutschen von den verbalen Ausfällen von StA
GL Grossmann auf höchste beleidigt und in ihrer Ehre als Deutsche
herabgewürdihgt sehen.
Hochachtungsvoll
Günter DECKERT
Brückstr. 29
69469 Weinheim/B., den 14. Januar 2008 |
Günter DECKERT, Ex-OStRat
Pf. 100 245
69442 Weinheim/B., den 26.11.07
An
den Vorsitzender der 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim
Betr.: Stolz-Prozeß – bisheriger Verlauf
Sehr geehrter Herr Kammervorsitzender Glenz!
Bis vor der heutigen Verhandlung sah es so aus, als würden Sie das Verfahren
souverän im Griff haben. Sie hoben sich damit in angenehmer Weise von Ihren
Kollegen Dr. Meinerzhagen sowie Schwab ab. - Doch seit heute fangen Sie an,
Nerven zu zeigen.
Sie haben sehr viele Verhandlungstage angesetzt. Demzufolge haben Sie längere
Ausführungen wie auch eine Menge Beweisanträge einkalkuliert.
Warum lassen Sie Frau Stolz dann nicht Ihre ureigene Sicht vortragen, auch
wenn Sie Ihnen persönlich gegen den Strich geht?
Daß Ihre Kammer Frau Stolz verurteilen wird, ist so sicher wie das Amen in
der Kirche. Jede andere Entscheidung würde zu einem weltweiten Aufschrei führen,
und Ihre Kammer wäre dann mit dem Dr. Orlet-Dr. Müller-Folkerts-Syndrom (der
Fall Günter Deckert) behaftet.
Sie Drei sind normale Zeitgeistmenschen, die "ihre Arbeit machen und ihre Ruhe
haben wollen". Daher werden Sie die erforderliche Größe nicht aufbringen wollen,
zumal Ihr Berichterstatter noch Karriere machen will. Sie wie der dritte
Berufsrichter im Bunde könnten sich einen solchen (verfrühten) Abgang in jeder
Beziehung leisten. Sie werden NICHT entlassen und Sie verlieren auch Ihre
Pension NICHT wie ich!!!
Gönnen Sie doch Frau Stolz ihre "geistige Henkersmahlzeit". Und vielleicht
werden nicht nur Sie etwas nachdenklicher.
Ein völlig andere Sache. – Ich weiß von Bediensteten des LG, daß eine
Eingangskontrolle bei Verfahren mit Gewaltkriminalität (fast) NIE stattfindet,
jedoch bei den sog. Holo...-Verfahren. WAS soll das bedeuten?
Laut LG-Präsident ist der Kammervorsitzende für diese Kontrolle(n)
verantwortlich / zuständig! Sie können das für die Öffentlichkeit wie für die
Medien, die kaum bis nie vertreten sind, bestimmte Theater abstellen und so dem
Steuerzahler auch Geld sparen. Die Polizisten werden in Mannheim anderswo
notwendiger gebraucht .- Es reicht doch, wenn die POLITISCHE Polizei anwesend
ist!!!
Ich erwarte keine Antwort, da Sie z. Z. sehr beschäftigt sind. Aber vielleicht
haben Sie doch, zusammen mit Ihren Berufskollegen, bei einer Tasse Kaffee die
Möglichkeit, die von mir angesprochenen Punkte zu erörtern. |