Politische Verfolgungen 2008

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Strafanzeige gegen Holo-Staatsanwalt

 

An
StA Mannheim / Polit. Abteilung (StA GL Grossmann)

- über PR/Kripo Weinheim (persönl. Abgabe) sowie zur Absicherung mittels Fernbrief wie E-Post

Strafanzeige / -antrag

Aus allen (!) rechtlichen Gründen gegen StA GL A. Grossmann, StA MA, wegen Beleidigung, Ehrabschneidung und Aufhetzung / Volksverhetzung.

Begründung / Sachverhalt

Am 8. Januar 2008, nachmittags, im Saal 1 des LG MA, hat zuvor Genannter ins seiner Strafmaßbegründung anscheinend die Nerven verloren, als er sich mit teilweise kreischender und überschlagender Stimme nicht nur an die angeklagte RAin Sylvia Stolz wandte, um diese so richtig herunterzumachen, sondern, sondern auch das Publikum in einer Art und Weise „attackierte“, die einem Vertreter eines Gemeinwesens, das sich demokratisch, anständig, freiheitlich usw. versteht, ua. vorwarf, die Besucher (1) wollten wieder „ein Deutschland der brennenden Synagogen“.

Wir stellen fest, daß wir als DEUTSCHE (Bürger) kein Freiwild sind, weder für die Medien noch für Staatsanwälte, die angeblich die Interessen des DEUTSCHEN Staates vertreten. – Wenn einer der Anzeigenerstatter ähnliche Äußerungen in Bezug auf eine der Berliner SYSTEM-Parteien, auf Ausländer im allgemeinen wie im besonderen oder gar auf Juden, solche, die hier oder in Israel leben, gemacht hätte, dann StA GL A. Gr... unbarmherzig sämtliche denkbaren § des StGB aufgelistet und die Richter, gebunden an das „Gesetz“, hätten ihren Auftrag erfüllt.

(1) Die Unterzeichner waren anwesend und fühlen sich zu Recht pauschal beleidigt, verunglimpft und in ihrer Ehre herabgewürdigt.

(2) Nebenbei: Gesetz und Recht können bzw. sollten immer deckungsgleich sein, müssen es aber nicht. Unzählige Beispiele aus der Geschichte belegen das.

Beweise / Zeugen außer den Anzeigerstattern wie folgt:
1) die Gr. Strafkammer Glenz (3 Berufs- und 2 Laienrichter);
2) der Gerichtsschreiber;
3) 2 diensttuende Polizisten eines Mannheimer Reviers; zu laden über PD Mannheim;
4) die dpa-Dame (die Blondine mit den eng anliegenden Jeans) – StA GL Gr. bestens bekannt; Panja Schollbuch (?) = Verfasser der beiden letzten Prozessartikel, die in MM und Nebenausgaben erschienen sind.
5) Der freie Journalist (?) Ulrich Willenberger oder so ähnlich. – So weit mir bekannt ist, erschienen von ihm Beiträge in der Wormser wie in der Heidenheimer Zeitung.
(Günter Deckert)

Wir schließen uns der Anzeige wie dem Strafantrag vollinhaltlich an:

1) Siegfried Rebok – Lehar-Str. 65, 69469 Weinheim/B
2) Armin Hartl – Langgewann 26, 69121 Heidelberg
3) Georg Rupp – Bunsen-Str. 20, 67069 Ludwigshafen
4) Kurt Raynoschek – Ziegelei-Str. 115, 67122 Altrip
5) Rudolf Enßlen – Heine-Str. 24, 70825 Korntal-Münchingen

Weitere Unterschriften können problemlos beschafft werden. Es steht außer Frage, daß sich alle anwesenden NORMALEN Deutschen von den verbalen Ausfällen von StA GL Grossmann auf höchste beleidigt und in ihrer Ehre als Deutsche herabgewürdihgt sehen.

Hochachtungsvoll
Günter DECKERT
Brückstr. 29
69469 Weinheim/B., den 14. Januar 2008

 

Bereits am 26. November 2007 sagte Günter Deckert das Ergebnis des Schau-Prozesses voraus und erwies Ketzer-Richter Glenz die ihm gebührende Achtung ...

Günter DECKERT, Ex-OStRat
Pf. 100 245
69442 Weinheim/B., den 26.11.07

An
den Vorsitzender der 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim

Betr.: Stolz-Prozeß – bisheriger Verlauf

Sehr geehrter Herr Kammervorsitzender Glenz!

Bis vor der heutigen Verhandlung sah es so aus, als würden Sie das Verfahren souverän im Griff haben. Sie hoben sich damit in angenehmer Weise von Ihren Kollegen Dr. Meinerzhagen sowie Schwab ab. - Doch seit heute fangen Sie an, Nerven zu zeigen.

Sie haben sehr viele Verhandlungstage angesetzt. Demzufolge haben Sie längere Ausführungen wie auch eine Menge Beweisanträge einkalkuliert.

Warum lassen Sie Frau Stolz dann nicht Ihre ureigene Sicht vortragen, auch wenn Sie Ihnen persönlich gegen den Strich geht?

Daß Ihre Kammer Frau Stolz verurteilen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Jede andere Entscheidung würde zu einem weltweiten Aufschrei führen, und Ihre Kammer wäre dann mit dem Dr. Orlet-Dr. Müller-Folkerts-Syndrom (der Fall Günter Deckert) behaftet.

Sie Drei sind normale Zeitgeistmenschen, die "ihre Arbeit machen und ihre Ruhe haben wollen". Daher werden Sie die erforderliche Größe nicht aufbringen wollen, zumal Ihr Berichterstatter noch Karriere machen will. Sie wie der dritte Berufsrichter im Bunde könnten sich einen solchen (verfrühten) Abgang in jeder Beziehung leisten. Sie werden NICHT entlassen und Sie verlieren auch Ihre Pension NICHT wie ich!!!

Gönnen Sie doch Frau Stolz ihre "geistige Henkersmahlzeit". Und vielleicht werden nicht nur Sie etwas nachdenklicher.

Ein völlig andere Sache. – Ich weiß von Bediensteten des LG, daß eine Eingangskontrolle bei Verfahren mit Gewaltkriminalität (fast) NIE stattfindet, jedoch bei den sog. Holo...-Verfahren. WAS soll das bedeuten?

Laut LG-Präsident ist der Kammervorsitzende für diese Kontrolle(n) verantwortlich / zuständig! Sie können das für die Öffentlichkeit wie für die Medien, die kaum bis nie vertreten sind, bestimmte Theater abstellen und so dem Steuerzahler auch Geld sparen. Die Polizisten werden in Mannheim anderswo notwendiger gebraucht .- Es reicht doch, wenn die POLITISCHE Polizei anwesend ist!!!

Ich erwarte keine Antwort, da Sie z. Z. sehr beschäftigt sind. Aber vielleicht haben Sie doch, zusammen mit Ihren Berufskollegen, bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit, die von mir angesprochenen Punkte zu erörtern.