Jüdische Studien 2007

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Spanien kippt Holo-Leugnungs-Gesetz

BRD-Verfolgungsmaschinerie in Aufruhr

Alles umsonst Frau Zypries, kann man da nur sagen. Sehr viele Deutsche empfinden die BRD-Justizministerin als haßversprühende und menschenverachtende Person. Während die BRD die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, brüstete sich Zypries damit, daß sie die übrigen EU-Mitgliedsländer auf Linie gebracht hätte. In der EU, bis auf Großbritannien, würden jetzt alle, die an der Holo-Story ihre Zweifel äußern und nicht zugelassene Fakten veröffentlichen würden, ins Gefängnis geworfen werden. Wer so etwas tun würde, sagte Frau Zypries mit geschwellter Brust und satanischem Grinsen, ginge jetzt überall in der EU "gnadenlos" in den Knast. Doch noch nicht einmal ein Jahr später bereitete die spanische Justiz dem bösen Treiben dieser Furie der Menschenrechtsverletzungen ein jähes Ende. Das spanische Verfassungsgericht zerschlug das von der BRD exportierte Verfolgungsgesetz am 8. November 2007 zur Gänze. Mit dieser Entscheidung brandmarken die spanischen Höchstrichter die BRD recht deutlich als Verfolgungsregime gemäß Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen.

"Die Leugnung des Holocausts soll in Spanien künftig nicht mehr strafbar sein. Das Verfassungsgericht ent-schied, dass ein entsprechender Paragraf des Strafge-setzbuches geändert werden muss."

Tagesspiegel, Berlin, 9.11.2007

Pedro Varela

Das Bild zeigt den Menschenrechtsaktivisten und Publizisten Pedro Varela als er wieder einmal in Handschellen gelegt und verhaftet wurde. Sein Verbrechen: Er äußerte sich zur freien Holocaust-Forschung. Die BRD drängte seit zehn Jahren Spanien, nicht schwach zu werden und das Holo-Verfolgungsgesetz nach BRD-Vorbild beizubehalten. Was man in der BRD mit der Lupe suchen muß und kaum findet, gibt  es aber in Spanien noch. Richter, die der Gerechtigkeit dienen, mit Ehre und Würde. Das Holo-Maulkorb-Gesetz wurde am 8. November 2007 in Spanien, gegen den Protest der BRD, wieder abgeschafft.

Der Richter Santiago Vidal verurteilte den spanischen Intellektuellen und Publizisten Pedro Varela 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnis wegen "Holo-Leugnung" und "Rassenhaß". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000 beschlagnahmten Büchern an.

Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf Grundlage des 1996 auf Druck der BRD geschaffenen Holo-Leugnungsgesetzes (articulo 607.2, Código Penal).

Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, daß der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holo-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.

Pedro Varela wurde der Reisepass entzogen und zehn Jahre lang unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er musste nicht nur wiederholte Razzien über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute Beschlagnahme von Tausenden von Büchern hinnehmen.

Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des verfolgen Dissidenten Pedro Varela.

Der Entscheid der spanischen Oberrichter wird der BRD-Justizministerin Brigitte Zypries und ihren Menschenverfolgern in der BRD gar nicht gefallen. Das "Holo-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.

Die Richter ließen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, daß durch freie Meinungsäußerung meistens irgend jemand bzw. irgend eine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter.

Holocaust-Aufklärung darf also fortan in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden.

Weitere Einzelheiten zu dieser Europa verändernden Gerichtsentscheidung in Kürze.

"Ein strafrechtlicher Naturpark für Juden"