Zeitgeschichte 2006

NJ Logo  
site search by freefind Detailsuche

Holocaust-Geschichtsschreibung
"Inquisitorische Geschichtsdeutung"

Offizielle Todeszahlen von Maidanek

1.700.000 (IMT Nürnberg, Dokument USSR-93; Ausgabe VII, S. 214)

360.000 (Zdzislaw Lukaszkiewicz, "Oboz koncentracijny i zaglady Majdanek“ (Konzentrations- und Todeslager Maidanek, Bulletin der Hauptkommission zur Untersuchung von deutschen Verbrechen in Polen, Nr. 4, 1948)

235.000 (Czeslaw Rajca, "Problem liczby ofiar w obozie na Majdankuack") Das Problem der Opferzahlen des Lagers Maidanek, Zeszyty Majdanka, XIV, 1992).

78.000, die neueste Offizialzahl, wie an anderer Stelle mit Quelle zitiert.

Daniel J. Goldhagen, jüdischer Harvard-Professor, ist in der BRD eine hochangesehene Persönlichkeit. Die politisch korrekten Eliten lieben ihn, weil der die Deutschen als "willige Vollstrecker Adolf Hitlers" brandmarkte. So etwas gefällt ihnen, da können sie sich im Dreck der Anschuldigungen suhlen.

Nachdem ihm die BRD-Eliten mit Wohllust den Speichel geleckt haben, fühlte sich Goldhagen ermutigt, den deutschen Papst in der WELT anzugreifen. Was ihn mit Haß auf den Papst erfüllte, war der Umstand, daß Benedikt XVI. bei seinem Bußbesuch im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz nicht explizit sagte, es seien sechs Millionen Juden ermordet worden. Der schlaue Papst schrieb die so sehr gebrauchten "sechs Millionen" kurzerhand den Polen zu, aus Sympathie gegenüber den Polen wegen seines Freundes und Vorgängers Johannes Paul II.

Das konnte sich das Holocaust-Judentum nicht gefallen lassen und so schickten sie ihr unerschrockenstes Schlachtroß ins Rennen – Goldhagen. Dieser fackelte nicht lange und bezichtigte Benedikt XVI. der Lüge: "Goldhagen behauptet, der Papst habe die Wahrheit verschwiegen oder verbogen, und spart auch nicht mit Aussagen über das, was für ihn daraus folgt, mit dem Vorwurf der Heuchelei, ja des moralischen Skandals." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Erstaunlich offen analysiert die WELT, was des Juden Anliegen in besagtem Artikel war: "Goldhagen verübelt es dem Papst, daß er erstens Oberhaupt der katholischen Kirche und zweitens Deutscher ist." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Die WELT nennt Goldhagens Holocaust-Geschichtsschreibung "inquisitorische Geschichtsdeutung" (Welt, 12.6.2006, S. 7) und beleuchtete auf einmal, was von dieser Seite kaum zu erwarten war, nämlich, wie sich die Holocaust-Geschichtsschreibung immer selbst beweise nach der Formel: Beweis ist die Behauptung, weil die Behauptung der Beweis ist. "Schon damals war Goldhagen mit der Behauptung aufgetreten, zwingende Beweise dafür geliefert zu haben, daß der Holocaust nur in Deutschland geschehen konnte, hier aber auch geschehen mußte, weil die Deutschen ... siehe oben [weil der Holocaust nur in Deutschland geschehen konnte. Punkt, Beweis, Ende]. Die Schlange biß sich immer wieder in den Schwanz; Behauptungen wurden mit Belegen, Belege mit Behauptungen bewiesen. Natürlich wolle er nicht verallgemeinern, versicherte Goldhagen. Verallgemeinerungen seien nur dann erlaubt, wenn sie zuträfen; und seine träfen eben zu." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Diese Art Holocaust-Beweisführung wird auch vor BRD-Gerichten gegen Holo-Zweifler und freie Holocaust-Wissenschaftler angewandt, nachdem sie zu anderen Forschungsergebnissen gekommen sind als von der Politik und Strafjustiz vorgeschrieben wird. Dazu der Kommentar von Konrad Adam: "Gegen diese Art von Beweisführung ist kein Kraut gewachsen. Die Auseinandersetzung mit Leuten, die zwischen Beweis und Beweiswürdigung nicht unterscheiden können oder wollen, bringt nicht viel. Goldhagen ist immer beides. Ankläger und Richter. Er macht es wie im Inquisitionsprozeß, der ja auch zwischen der einen und der anderen Funktion nicht trennen wollte. Das Urteil stand in jedem Fall fest: Leugnete der Angeklagte, war er vom Teufel besessen und schleunigst zu verbrennen; gestand er, dito." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Auf diese Art und Weise spielen sich heute tatsächlich Holocaust-Prozesse vor BRD-Gerichten ab. Beweise dürfen nicht eingebracht werden. Sollte ein Rechtsanwalt für seinen der „Holo-Leugnung“ angeklagten Mandanten dennoch Beweisanträge stellen, dann wandert auch der Anwalt hinter Gitter. Es bleibt nur eines: "Gestehen" und verurteilt werden, oder nicht "gestehen" und auch verurteilt werden. Die Urteile stehen immer schon im voraus fest, wie weiland zu Inquisitionszeiten.

In Kürze wird das Urteil über Ernst Zündel gesprochen. Zündel ist vor dem Mannheimer Landgericht wegen Holocaust-Leugnung angeklagt. Seine Anwälte wurden vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausdrücklich dazu verdonnert, keine entlastende Beweismittel in Sachen Gaskammern für ihren Mandanten einzubringen. Sollten sie dem nicht Folge leisten, so die Drohung, müßten sie mit ihrer sofortigen Inhaftierung rechnen. Es wurde von den Oberrichtern Wert darauf gelegt, daß die Anwälte auch keinerlei Erklärungen über etwaige Beweismittel abgeben dürfen.

Das Menschenrecht des Zweifelns wird in der BRD in Sachen Holocaust mit Gefängnis bestraft! Freie Holocaust-Wissenschaft ist verboten.

Am Anfang steht der Zweifel
Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft.
Wer nichts anzweifelt, prüft nichts.
Wer nichts prüft, entdeckt nichts.
Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.

Tellhard de Chardin (1881-1956), französischer Theologe, Paläontologe und Philosoph. (Welt, 8.7.2006, Karriere Welt, S. B1)

Ernst Zündel ließ von dem amerikanischen Gaskammer-Ingenieur Fred Leuchter die Baulichkeiten untersuchen, die gemäß Gaskammer-Reiseführer als Massenvergasungsanlagen gedient haben. Der Gaskammer-Ingenieur (für Gaskammern in US-Hinrichtungsgefängnissen) untersuchte Auschwitz, Auschwitz-Birkenau und Maidanek. Nehmen wir hier nur seine Untersuchungsergebnisse für Maidanek als Beispiel. Der Gutachter Leuchter kommt zu dem Schluß, daß die den Touristen gezeigten Baulichkeiten in Maidanek, ausgewiesen als Massenvernichtungsgaskammer, niemals als solche gedient habe. Technisch sei die Einrichtung dazu nicht imstande gewesen und außerdem hätten sich keine Cyanrückstande im Gemäuer gefunden. Das ist der Kern seiner wissenschaftlichen Schlußfolgerung seines umfangreichen Gutachtens.

Ernst Zündel veröffentlichte dieses Gutachten und soll deshalb wegen Holocaust-Leugnung verurteilt werden. Aber genau die Schlußfolgerung Leuchters wurde vom Landgericht Berlin in einem großen NS-Prozeß bestätigt. Das Landgericht Berlin (8.5.1950 - PKs 3/50) stellte fest: "Maidanek besaß keine Vergaßungsanlage."

Das Urteil ist rechtskräftig, also wahr. 30 Jahre später urteilte jedoch das Landgericht Düsseldorf: "Die Tötungen wurden in Maidanek in Gaskammern durchgeführt." (30.6.1981, XVII-1/75 - S) Dieses Urteil ist ebenfalls rechtskräftig, also auch wahr!

Wie können diese beiden Gerichtsurteile, die zu vollkommen gegensätzlichen Wahrheitsfindungen im Zuge der Zeugenvernehmungen (Beweisaufnahme) führten, wahr sein? Dies ist so, als ob ein Gerichtsmediziner den Tod des Mordopfers attestiert während sein Kollege feststellt, der Ermordete lebt noch.

Wir benötigen Ihre Hilfe, um finanziell durchzuhalten und danken unseren treuen Unterstützern, dass wir wirkungsvoll aufklären können
Wir nennen Hintergründe und Täter beim Namen. Wir kämpfen für Volk und Heimat.

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

Den Zündel-Anwälten ist es bei Strafandrohung von fünf Jahren Gefängnis untersagt, das Gericht um Stellungnahme zu bitten, welches der beiden Maidanek-Urteile richtig ist und warum das andere dann falsch sein muß. Aber Ernst Zündel hat ein Recht darauf, als Angeklagter darüber aufgeklärt zu werden, was er eigentlich verbrochen hat. Konkret, warum seine Veröffentlichung, daß es in Maidanek keine Gaskammern gegeben habe, falsch ist, wenn er schon für mindestens fünf Jahre dafür hinter Gitter gehen muß.

Doch der Vorsitzende (Dr. Meinerzhagen) hat bereits beschlossen, daß die Frage nach der Richtigkeit der beiden offiziellen Maidanek-Urteile den Straftatbestand der Holocaust-Leugnung erfüllen würde und mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden könnte.

Gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention ist es unabdingbares Menschenrecht (Artikel 6 und 10), daß sich ein Angeklagter vor Gericht mit eigenen Beweismittel verteidigen darf. Die BRD schändet diese fundamentalen Menschenrechte und erinnert uns somit an unselige Despotenreiche aus Gruselfilmen.

Die Gaskammern von Auschwitz sind selbstverständlich eine historisch-religiöse Tatsache