Politische Verfolgungen 2005

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Gaskammer-Gutachter
Germar Rudolf an BRD ausgeliefert

Der Dipl. Chemiker, Publizist und Holocaust-Wissenschaftler Germar Rudolf wurde am 19. Oktober 2005 im Büro der Einwanderungsbehörde INS (Immigration and Naturalization Service) in Chicago verhaftet. Unter dem Vorwand, es müsse überprüft werden, ob er eine Scheinehe führe, erhielt er mit seiner Frau eine behördliche Vorladung. Am Ende der Befragung attestierten die Beamten den Eheleuten, daß es an ihrer Ehe keine Beanstandungen gäbe. Beim Verlassen des Büros wurde Rudolf plötzlich von zwei Geheimpolizisten festgenommen und sogleich in ein Gefängnis außerhalb der Stadt in Auslieferungshaft verbracht.

Germar Rudolf  Probenentnahme Entlausungskammer

1991: Germar Rudolf im Entwesungstrakt BW 5a von Auschwitz-Birkenau. Hier wurden nur Kleidungsstücke der Häftlinge mit Zyklon-B entlaust. Alles ist blau von Zyklon-B-Rückständen.

Krema II angebliche Gaskammer

1991: Germar Rudolf entnimmt Proben aus dem Gemäuer von Krema II, wo gemäß Zeugenaussagen Millionen von Juden vergast wurden. In den Proben fanden sich gemäß Fresenius-Analysen keine Zyklon-B-Rückstände. Auch zeigen sich keine Blaufärbungen im Gemäuer.

Die BRD hat die Verhaftung von Germar Rudolf mit Nachdruck betrieben. Die deutsche Regierung hatte in der Vergangenheit mehrmals die Auslieferung des Dissidenten verlangt und dieses Begehren in letzter Zeit maßgeblich verstärkt.

Obwohl Rudolf nichts getan hat, was in den USA und gemäß den internationalen Menschenrechten strafbar wäre, er obendrein mit einer Amerikanerin verheiratet ist, mit der er ein Kind hat (einige Monate alt), wurde er am 15. November 2005 dem deutschen Haftzentrum Stuttgart als politischer Gefangener überstellt.

Germar Rudolf erlangte nicht nur in revisionistischen und nationalen Kreisen legendäre Berühmtheit als er für den hoch dekorierten Kriegshelden, †Generalmajor a.D., Otto Ernst Remer, ein "Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz" für seinerzeit anhängige Strafprozesse anfertigte. General Remer war damals wegen "Holocaust-Leugnung" mehrfach angeklagt worden und wollte mit dem "Rudolf Gutachten" seine publizistischen Thesen und eigenen Forschungsergebnisse beweisen. Dem General wurde vor Gericht verwehrt, den sachverständigen Zeugen Rudolf zu hören. Auch durfte das Rudolf-Gutachten nicht als Beweisantrag in den Prozeß eingeführt werden. In Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Verteidigung vor Gericht wurde der 80-jährige ehemalige Wehrmachtsgeneral im Jahre 1992 von Richter Siebenbürger (Landgericht Schweinfurt) zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Urteilsbegründung lautete: "Der Angeklage leugnet die Existenz der Gaskammern und stachelt somit zum Haß gegen Juden auf".

Für sein Gutachten entnahm der Diplom-Chemiker Gemäuerproben von den als Massenvernichtungs-Gaskammern ausgewiesenen Gebäuden und ließ diese von dem renommierten Institut Fresenius auf Blausäure-Rückstände hin analysieren. Die Proben von den bezeugten Massenvernichtungs-Gaskammern enthielten gemäß Fresenius-Analysen keine Rückstände des Giftgases Zyklon-B. Allerdings wiesen die untersuchten Proben aus den Entlausungskammern, in denen nur Gebrauchsgegenstände und Kleidung der Häftlinge mit Zyklon-B entwest wurden, extrem hohe Cyanrückstände auf.

Rudolf schlußfolgerte daraus gutachterlich, daß in jenen Gebäuden, die von Zeugen als die Massenvernichtungs-Anlagen benannt wurden, keine Menschen mit Zyklon-B vergast worden seien. Kriminalistisch ausgedrückt: Die Tatwaffe sei nicht geladen gewesen. Sowohl die BRD-Justiz als auch die offizielle Holocaust-Geschichtsschreibung erkennen Rudolfs Gutachten nicht an.

Rudolf schränkte damals allerdings ein, daß seine gutachterliche Schlußfolgerung nur im Zusammenhang mit den Gebäuden gelte, die offiziell von Zeugen als die Massenvernichtungs-Einrichtungen benannt und von ihm untersucht worden seien. Über mögliche andere Tötungsorte und -einrichtungen könne er nichts sagen.

Interessant ist, daß von mehr als 300 Chemie-Professoren an BRD-Universitäten, die 1993 das "Rudolf-Gutachten" zur Überprüfung zugesandt bekamen, nicht ein einziger Widerspruch, nicht eine einzige Fehlermeldung, nicht eine einzige Antwort und kein einziger Protest zurückkam.

"Die wissenschaftlichen Analysen des Rudolf-Gutachens sind perfekt," sagte hingegen Hans Westra, Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung (Amsterdam), im belgischen Fernsehen (Panorama, 27.4.1995).

Der schweizer Publizist René-Louis Berclaz wurde 1997 wegen Verkaufs des "Rudolf-Gutachtens" wegen "Holocaust-Leugnung" angeklagt. Berclaz verlangte zu seiner Verteidigung ein gerichtliches Gutachten darüber, ob das Rudolf-Gutachten wissenschaftlich korrekt oder falsch sei. Tatsächlich beauftragte der Untersuchungsrichter Jean Pierre Schröter vom 3. Bezirksgericht ("3. Ressort de la Veveyse", Avenue de la Gare, CH-1618 Châtel-St.Denis) den vereidigten Gerichtssachverständigen, Chemieprofessor Dr. Henri Ramuz, das Rudolf-Gutachten auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Dr. Ramuz lieferte am 18.5.1998 seinen gutachterlichen Prüfungsbericht vor Gericht ab. Der Kern seines Gutachtens lautete: "Auf dem Gebiet der Wissenschaft ist Germar Rudolf kein Amateur; er versteht etwas von anorganischer Chemie, analytischer Chemie und physikalischer Chemie. Wie er die Muster entnommen hat, von wem er sie analysieren ließ, wie er als eng mit der Wissenschaft vertrauter Mensch sie deutet, zu all dem kann ich mich nicht äußern und keine Expertise dazu ausstellen. Alle deutschen Spitzenleute auf dem Felde der anorganischen Chemie haben dieses Gutachten erhalten. Es wäre besser, zu schreiben: ‘Es gab zu keinen Kommentaren Anlaß’."

Germar Rudolf wurde im Jahre 1995 vom Landgericht Stuttgart zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, ohne daß sein Gutachten auf den Prüfstand gestellt worden wäre. Es wurde ihm verwehrt, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse durch andere Wissenschaftler und Chemiker überprüfen zu lassen.

Im Jahre 1996, kurz vor seinem Strafantrittstermin, setzte sich der verfolgte Naturwissenschaftler ins Ausland ab, eine dramatische Odyssee begann. Er verbrachte nach seiner Flucht aus Deutschland sechs Wochen bei Freunden in Südspanien. Danach ging er nach England. Zwei Tage nach seiner Abreise aus Andalusien wurde die spanische Geheimpolizei bei dem spanischen Freund Rudolfs vorstellig, der ihn in einem seiner Häuser untergebracht hatte.

In England blieb Rudolf bis Ende 1999. Er wurde in dieser Zeit von den britischen Behörden unbehelligt gelassen und publizierte äußerst fleißig wissenschaftliches Material zu Auschwitz und anderen Holocaust-Themen. Erst als ruchbar wurde, daß er im großen Holocaust-Prozeß des Historikers David Irving vor dem High Court in London als Gutachter aussagen würde, machte der Zentralrat der Juden in Deutschland mobil. Zusammen mit einem dringlichen Auslieferungsersuchen der BRD wurde eine große Medienkampagne in England gegen den Wissenschaftler eingesetzt, um die Londoner Regierung unter Zugzwang zu setzen.

Rudolf sah sich gezwungen, Groß Britannien bei Nacht und Nebel in Richtung USA zu verlassen. Er flog zu Freunden nach Chicago und beantragte dort politisches Asyl. Sein Asylantrag dümpelte jahrelang bei der Einwanderungsbehörde mehr oder weniger vor sich. In dieser Zeit brachte Germar Rudolf mehr revisionistisch-wissenschaftliche Bücher zum Thema Judenvernichtung heraus als in der gesamten Nachkriegszeit an revisionistischen Fachbüchern veröffentlicht wurden.

Germar Rudolf
Herzogenriederstr. 111, AR-SA
68169 Mannheim

Sein neuestes Werk, "Vorlesungen über den Holocaust", wird derzeit bei den großen Dissidenten-Prozessen wie z.B. gegen Ernst Zündel, Horst Mahler, E.G. Kögel, Siegfried Verbeke usw. im Rahmen von Beweisanträgen eingesetzt und somit gerichtskundig gemacht. Mit Germar Rudolfs Material konfrontiert, schreibt der Holocaust-Richter Günter Bertram (VRiLG Hamburg i.R.) in Heft 21/Mai 2005 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) auf S. 1476: "§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem Ende des 'Dritten Reiches' - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu dem normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren." Bertram wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, sich ungeachtet "der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken" vor einer Stellungnahme zu § 130 Abs. 3 StGB-BRD zu drücken.

Germar Rudolf brach mit seinen Arbeiten mehr und mehr ins Lager der konformistischen Geschichtsschreibung ein, denn eine Anzahl von System-Historikern haben sich, meistens bedeckt, seinen revisionistischen Standpunkten vorsichtig angenähert.

Während in der BRD gegen Tausende von Menschen wegen "Holocaust-Leugnung" strafrechtlich ermittelt wird und tadellose Wissenschaftler vor Gericht gestellt und eingekerkert werden, spottet der leitende Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer nicht nur über die Gerichtsurteile zum Holocaust, wie z.B. über das Frankfurter Auschwitz-Urteil, sondern er beschuldigt darüber hinaus die System-Eliten recht offen, die Holocaust-Geschichte manipuliert und als "Propaganda-Lüge", wie er zu schreiben pflegt, eingesetzt zu haben. Aber gegen ihn wird nicht ermittelt, er wird nicht wegen Holocaust-Leugnung vor Gericht gestellt. Fritjof Meyer behauptet tatsächlich, die im Frankfurter Auschwitz-Prozeß festgestellten Massenvergasungen in Birkenau (Krema II und III) hätten dort gar nicht stattgefunden. Diese Einrichtungen seien für die Massenvergasungs-Behauptung nur deshalb herangezogen worden, weil die theoretischen Verbrennungs-Kapazitäten in diesen Einrichtungen eher zu der, wie er schreibt, "Phantasie-Zahl" von vier Millionen gepaßt hätten. Denn die beiden Bauernhäuser (die physisch nicht mehr nachzuweisen sind) mit viel weniger Verbrennungskapazitäten, in denen die Vergasungen stattgefunden hätten, seien als Stütze der vier-Millionen-Zahl ungeeignet gewesen.

Auch die renommierte Wochenzeitung DIE ZEIT behauptete, wie Rudolf, der Judenmord sei nicht in den bezeugten Gaskammern geschehen, sondern "zum größten Teil an Gräben und Grubenrändern, in Hinrichtungsbaracken und auf freiem Feld." (20.01.2005 Nr.4)

Die jüdische Holocaust-Forscherin und Erfolgsautorin Gitta Sereny geht noch viel weiter als Germar Rudolf. Sereny leugnet den Judenmord in Auschwitz total. Während Rudolf in seinem Gutachten nicht ausschließt, daß an anderer Stelle als an den Orten der bezeugten Massenvernichtungs-Gaskammern Juden getötet wurden, behauptet Frau Sereny, Auschwitz sei überhaupt kein Vernichtungslager, sondern nur ein schrecklicher Ort gewesen: "Auschwitz war ein schrecklicher Ort, aber es war kein Vernichtungslager." (The Times, London, 29.8.2001) Kein Ermittlugnsverfahren, keine Anklage wegen Holocaust-Leugnung gegen Gitta Sereny.

Trotz dieser Sachlage, trotz des Appells von Landrichter i.R. Günter Bertram, geht die Verfolgung von Wissenschaftlern, Holocaust-Reformatoren und Auschwitz-Protestanten unvermindert weiter. Die Berliner Zeitung kommentierte diese Form der Verfolgung in einer Demokratie wie folgt: "Wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt." (27.4.2004)