Politik 2005

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Jeder inkorrekte politische "Nörgler" kann gemäß
EU-Verfassung in Zukunft auf nimmer
Wiedersehen in einer
EU-Strafkolonie verschwinden!

Die Deutschen wurden nicht gefragt, als der Bundestag am 12. Mai 2005 mit großer Mehrheit die Verfassung des zukünftigen orwellischen Großreichs (EU) beschlossen hatte. Für die EU-Verfassung votierten in namentlicher Abstimmung 569 Abgeordnete. Dagegen stimmten 23 Parlamentarier und zwei enthielten sich. Nicht ein einzige(r) Abgeordnete(r) von den 569 JA-Stimmern wußte laut Panorama, was in der Verfassung mit fast 500 Paragraphen steht. Die Abstimmung für die EU-Verfassung erfüllt den Tatbestand des Staatsstreichs, denn die Aufhebung der Staatlichkeit Deutschlands kann nach Artikel 145 des Grundgesetzes nur das deutsche Volk selbst beschließen. Alle, die für die EU-Verfassung gestimmt haben, werden im Falle einer Macht- und Systemänderung wegen Hochverrats angeklagt und müssen mit der Todesstrafe rechnen. Auch wußte niemand, wieviele Sterne die EU-Flagge beinhaltet. Unter den befragten befanden sich Hochkaräter wie Bundestagspräsident Thierse, Ministerin Künast, FDP-Vizechef Gerhard usw. Das neue Gebilde EU ist gemäß des italienischen Ex-Ministers Umberto Bossi die Fortentwicklung des satanischen Bolschewismus. Ein Gebilde, das aus Menschen geschundene Tiere machen werde, befürchtete Bossi. Im Rahmen des EU-Haftbefehls, als Teil der EU-Verfassung, wird künftig jeder Bundesbürger sofort und ohne Fallprüfung an jedes andere EU-Land ausgeliefert, wenn man ihm von dort willkürlich bzw. unbegründet eine Straftat anlastet. Die Auslieferung erfolgt auch dann, wenn es sich um eine Straftat handelt, die in der BRD gar keinen Straftatbestand darstellt. Politisch aufmüpfige Menschen dürften deshalb in Zukunft auf diese Weise unbemerkt und für immer von der Bildfläche verschwinden. Jedes EU-Mitgliedsland kann hinter den Kulissen ein anderes Mitgliedsland bitten, den jeweiligen politischen "Nörgler" unter einem der vielen Vorwandsgesetze auszuliefern. Der "Nörgler" verschwindet dann z.B. auf der neuen EU-Straflager-Insel Martinique, vielleicht auf nimmer Wiedersehen.

Die Welt, 11.5.2005, Seite 3

"Angriff auf den Rechtsstaat"

In Deutschland gärt der Unmut über die EU-Verfassung. Was treibt die skeptischen Unions-Abgeordneten?

von Ansgar Graw und Andreas Middel

Obwohl die die EU seinerzeit mit sechs Staaten gegründet wurde (die Zahl sechs ist die Triumph-Zahl in der jüdischen Kabbala), zeigte die EU-Flagge auch damals schon 12 Sterne. Heue besteht die EU aus 25 Mitgliedern, aber die EU-Flagge wird auch in Zukunft nur 12 Sterne aufweisen - die 12 Stämme Israel haben sich ja schließlich nicht vermehrt: "Die Zwölfzahl der Sterne ist ein Hinweis auf die zwölf Stämme Israels und somit auf das auserwählte Volk Gottes." (Die Welt, 26.9.1998, Seite 12)

Wenn man bedenkt, mit welcher Blauäugigkeit und beschämender Unkenntnis unsere Volksvertreter den europäischen Verfassungs-vertrag verabschiedet oder besser durchgewinkt haben, kann einem angst und bange werden. Daß es dabei um "Sein oder Nichtsein deutscher Staatlichkeit geht", scheint den meisten Abgeordneten überhaupt nicht klargeworden zu sein. Die Zustimmung zu einem Vertrag, in dem der Vorrang der europäischen Verfassung vor dem Grundgesetz festgeschrieben wird, erfüllt den Tatbestand des Staatsstreichs. Denn die Aufhebung der Staatlichkeit Deutschlands kann nach Artikel 145 des Grundgesetzes nur das deutsche Volk selbst beschließen. Dankenswerterweise haben Peter Gauweiler und sein Verfahrensbevollmächtigter Professor Schachtschneider gegen die verfassungswidrige Abstimmung des Bundestages Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

Günter Spieck, 23556 Lübeck, LB, Die Welt, 25.5.2005, S. 15

Das Schreiben, das die CSU-Abgeordneten im Bundestag gestern früh in ihren Büros vorfanden, klang wie die Einladung zu einem Nein zur EU-Verfassung. Der Vertrag weise "gravierende Mängel" auf. "Wichtigen europapolitischen Anliegen aus deutscher Sicht wird der Vertrag nicht gerecht." Und schließlich: "Der Europäische Verfassungsvertrag schwächt die Position des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten."

Doch der Schluß des Schreibens hielt eine überraschende Volte bereit. "Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile werden die Unterzeichner trotz der schwerwiegenden Bedenken dem Vertragswerk zustimmen." CSU-Landesgruppenchef Michael Glos und sein Parlamentarischer Geschäftsführer Peter Ramsauer hatten das Schreiben aufgesetzt - in der Hoffnung, vor der morgigen Abstimmung im Parlament den unionsinternen Unmut über die Verfassung zu dämpfen und die abweichenden Parteifreunde zumindest zu einem "Ja, aber" zur EU-Verfassung zu bewegen.

Doch ob diese sich damit besänftigen lassen, ist eher fraglich. Bis zu 25 Abweichler hatte die Fraktionsspitze gezählt. Eine Minderheit in der Unionsfraktion, doch viel für die Europapartei, als die sich CDU und CSU immer verstanden haben.

Für die Rebellen in der Union geht es um das Grundsätzliche. Europa wird immer mächtiger, zieht Kompetenzen an sich, Brüssel diktiert, das Parlament pariert, so ihre Klage.

Mindestens 50 Prozent aller nationalen Gesetzgebung haben mittlerweile ihren Ursprung in EU-Regelungen und reichen in fast alle - auch hochsensible - Bereiche hinein, schreibt die angesehene Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Häufig bleibt dem Bundestag kaum etwas anderes, als EU-Artikel in deutsche Paragraphen umzuwandeln. Änderungen sind nicht möglich, siehe Feinstaub- und andere Richtlinien.

Schon vor sechs Jahren hatte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber seine "Sandwich-Theorie" entwickelt: Berlin wird zwischen starken Bundesländern und starker EU zerquetscht. Die Kompetenzen der Länder, Kultur, Bildung, Polizei, sind für Brüssel unantastbar, die Machtfülle des Bundes dagegen - Wirtschaft, Steuern, Inneres und Justiz - wandert Schritt für Schritt nach Brüssel ab. Mit der Verfassung, so die Kritiker des Vertragswerks, wird Stoibers Vision nun Wirklichkeit.

Vor allem der Bundestag als gesetzgebendes Organ werde mit der Verfassung entmachtet, sagt Gerd Müller (CSU), einer der Wortführer der unionsinternen Verfassungsgegner und früher selbst Europaabgeordneter. Es drohe eine "Entparlamentarisierung". Ähnlich argumentiert sein Parteifreund, der Rechtsanwalt Peter Gauweiler.

Er befürchtet durch die Verfassung weitreichende Eingriffe in das demokratische Prinzip des Grundgesetzes. "Der Bundestag kann an die EU nicht mehr Rechte abgeben, als er selber hat." Gerade in der Innen- und Justizpolitik verzichte Deutschland auf Grundrechte. Mehrere Dutzend Artikel der EU-Verfassung - von der Wirtschafts- und Währungspolitik über die Sozial-, Innen- und Justizpolitik bis hin zur Außen- und Verteidigungspolitik verstoßen seiner Ansicht nach gegen das deutsche Grundgesetz. Der erstmals formulierte Anspruch, daß EU-Recht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten haben soll, ist für Gauweiler inakzeptabel - er fürchtet einen Angriff auf den Rechtsstaat. Seine Organklage wurde vom Bundesverfassungsgericht kürzlich zwar zurückgewiesen. Doch am 30. Mai, nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat, wird der anerkannte Jurist seine Klage erneut einreichen.

Einzelne CDU-Kollegen zeigten sich gestern vor der nachmittäglichen Fraktionssitzung entschlossen, ihre Ablehnung gegen die EU-Verfassung zu begründen - obwohl die Parteivorsitzenden Angela Merkel und Edmund Stoiber für eine Zustimmung werben wollen.

Der Vertrag solle "quasi eine "Supra-Verfassung" sein, die die oberste Stelle des gesamten in der EU geltenden Rechts beansprucht, auch gegenüber unserem deutschen Grundgesetz und den Verfassungen der Bundesländer", kritisiert die sächsische CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann. Für die Betriebswirtin, "die 1990 mit wehenden Fahnen dem Grundgesetz beigetreten" sei, ist es "nicht akzeptabel, daß unser grundgesetzliches Verfassungssystem der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie durch ein mehr oder weniger bürokratisch-technokratisches Ordnungssystem ersetzt werden" soll, sagt sie der WELT.

Ihr Parteifreund Albrecht Feibel will ebenfalls mit Nein stimmen. Der Vertrag sehe eine "Entmachtung der nationalen Parlamente vor", warnt der Reiseverkehrskaufmann. Feibel stört aber auch der fehlende Gottesbezug in der EU-Verfassung. "Zudem wird im Artikel III-143 ein freier Dienstleistungsverkehr garantiert, der jede Beschränkung gegenüber Dienstleistern aus anderen EU-Staaten ausschließt - das ist für den Mittelstand nicht akzeptabel", so der Saarländer.

Die Befürworter der Verfassung betonen dagegen, daß mit dem Vertragswerk erstmals die Mitwirkung der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung gestärkt wird. Matthias Wissmann (CDU), Vorsitzender des Europausschusses, betont: "Erstmals in der Geschichte der EU kann sich das deutsche Parlament wehren, wenn die EU ihre Kompetenzen überschreitet." Auch die SWP spricht von einem völlig neuen Verfahren. Der Vertrag sehe vor, daß die nationalen Parlamente EU-Entwürfe, bevor sie in den normalen Gesetzgebungsprozeß einfließen, daraufhin überprüfen, ob sie das Subsidiaritätsprinzip einhalten. Meldet ein Drittel der Parlamente Bedenken an, muß die EU-Kommission den Vorschlag zumindest überdenken.

Ein Umstand, den auch Ernst Hinsken (CSU) anerkennt. "Die Mitspracherechte des Parlaments werden verbessert, aber sie reichen nicht aus." Seiner Auffassung nach werden zu viele Kompetenzen nach Europa verlagert, ohne daß der Bundestag mitreden könnte.

Ein Umstand, der auch das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen könnte. Schon bei der Verhandlung über den europäischen Haftbefehl vor wenigen Wochen hatte der Vorsitzende Richter des zweiten Senats, Volker Hassemer, zu Protokoll gegeben, das Gericht müsse prüfen, "ob wir nicht zuviel von unserer Staatlichkeit nach Europa transportiert haben".