Politische Verfolgungen 2004

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Wer den leitenden Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer in Sachen
"Auschwitz-Lüge" zitiert, wird vor BRD-Gerichten rigoros abgeurteilt!

SZ, 08.04.2004 - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/20/29990/

Auschwitz-Lüge
Polizeibeamter zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt

Der Oberkommissar hatte im Mai 2003 gegenüber Polizeianwärtern während der Ausbildung den Holocaust im Dritten Reich als "Erfindung" der Juden mit dem Ziel hoher Wiedergutmachungszahlungen bezeichnet.

Der 54-Jährige wurde vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung durch Verbreitung der so genannten Auschwitz-Lüge zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. In seinem Schlusswort gab der Angeklagte "unbedachte Äußerungen bei einer Debatte" zu.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch aus rechtlichen Gründen und wird das Urteil anfechten. Sein Mandant habe den Holocaust nicht "öffentlich" im Sinne des Gesetzes bestritten, argumentierte Anwalt Walter Lechner.

Richterin Gertrud Schröder hielt ihm entgegen, die Äußerungen des Angeklagten seien jedenfalls "öffentlichkeitsfähig" gewesen. Er habe sich keinesfalls darauf verlassen können, dass die ihm unbekannten Fahrschüler die Meinung ihres Ausbilders und Vorgesetzten nicht weiter verbreiten würden. Damit sei der Tatbestand erfüllt.

Der Beamte stand damals kurz vor der Beförderung zum Hauptkommissar. Er wurde nach einer gründlichen internen Untersuchung im Januar 2004 vom Dienst suspendiert und hat nach Abschluss des Strafverfahrens mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen.
(sueddeutsche.de/dpa)

Münchner Merkur Nr. 84, Ostern, 10.-12. April 2004

Polizist soll Holocaust geleugnet haben, 6000 Euro Strafe wegen Volksverhetzung

Ein 54 Jahre alter Polizeibeamter ist vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung durch Verbreitung der sogenannten Auschwitzlüge zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der Oberkommisar hatte im Mai 2003 gegenüber Polizeianwärtern während der Ausbildung im Dienstfahrzeug den Holocaust als "Erfindung" der Juden mit dem Ziel hoher Wiedergutmachungszahlungen bezeichnet.
(Süddeutsche Zeitung Nr. 84, Ostern, 10.-12.April 2004)

Auf einer Schulungsfahrt und in einem Biergarten behauptete K., die Juden seien nicht von den Nazis vergast worden, sondern einfach an der harten Arbeit gestorben. Auch seien es lange nicht so viele gewesen. Das sei technisch gar nicht machbar gewesen.

Regungslos saß der ehemalige Polizei-Fahrlehrer K. auf der Anklagebank, als das Urteil verlesen wurde. So wie während des ganzen Prozesses, bei dem er die ganze Zeit geschwiegen hatte. Nur sein Anwalt verlas im Laufe der Verhandlung eine Stellungnahme seines Mandanten. [...]

Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Sein Mandant haben den Holocaust nicht "öffentlich" im Sinne des Gesetzes bestritten, sagte Anwalt Walter Lechner. Richterin Gertrud Schröder erklärte dagegen, die Äußerungen des 54-Jährigen seien "öffentlichkeitsfähig" gewesen. Der Angeklagte habe sich nicht darauf verlassen können, daß die Auszubildenden seine Meinung nicht verbreiten würden.

SPIEGEL-Redakteur Fritjof Meyer nennt "Die Millionenopfer von Auschwitz: eine Propagandalüge"