Politische Verfolgungen 2004 |
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Wer den leitenden Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer in Sachen
"Auschwitz-Lüge"
zitiert, wird vor BRD-Gerichten rigoros abgeurteilt!
SZ, 08.04.2004 - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/20/29990/ |
Auschwitz-Lüge Der Oberkommissar hatte im Mai 2003 gegenüber Polizeianwärtern während der Ausbildung den Holocaust im Dritten Reich als "Erfindung" der Juden mit dem Ziel hoher Wiedergutmachungszahlungen bezeichnet. Der 54-Jährige wurde vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung durch Verbreitung der so genannten Auschwitz-Lüge zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. In seinem Schlusswort gab der Angeklagte "unbedachte Äußerungen bei einer Debatte" zu. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch aus rechtlichen Gründen und wird das Urteil anfechten. Sein Mandant habe den Holocaust nicht "öffentlich" im Sinne des Gesetzes bestritten, argumentierte Anwalt Walter Lechner. Richterin Gertrud Schröder hielt ihm entgegen, die Äußerungen des Angeklagten seien jedenfalls "öffentlichkeitsfähig" gewesen. Er habe sich keinesfalls darauf verlassen können, dass die ihm unbekannten Fahrschüler die Meinung ihres Ausbilders und Vorgesetzten nicht weiter verbreiten würden. Damit sei der Tatbestand erfüllt.
Der Beamte stand damals kurz vor der Beförderung zum Hauptkommissar. Er
wurde nach einer gründlichen internen Untersuchung im Januar 2004 vom
Dienst suspendiert und hat nach Abschluss des Strafverfahrens mit einem
Disziplinarverfahren zu rechnen. |
Münchner Merkur Nr. 84, Ostern, 10.-12. April 2004 |
Polizist soll Holocaust geleugnet haben, 6000 Euro Strafe wegen
Volksverhetzung |
SPIEGEL-Redakteur Fritjof Meyer nennt "Die Millionenopfer von Auschwitz: eine Propagandalüge"