Jüdische Studien 2004

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"Für [Deutsche] gilt: Keine Vermischung!"

Stellen Sie sich einmal vor, deutschbewußte Bürger, dem Schöpfungsgedanken verpflichtet, würden öffentlich ein Vermischungsverbot für die Deutschen fordern, lautend wie der Titel dieses Beitrags. Sofort würde ein Strafprozeß wegen "Volksverhetzung" nach Paragraph 130 StGB angestrengt und eine hohe Freiheitsstrafe gegen den/die Verantwortlichen eines solchen Aufrufs verhängt werden.

Stellen Sie sich weiter vor, ein deutscher Kanzler würde an die Deutschen apellieren, sich nicht mit Andersrassigen zu vermischen und dahingehend ein Vermischungsverbot erlassen. Sofort würde seine Absetzung von allen relevanten Gruppen der Gesellschaft gefordert werden, insbesondere würde der Zentralrat der Juden das Verlangen nach Amtsentfernung am lautesten postulieren. Würde eine Amtsenthebung nicht erfolgen, fiele die BRD sodann einem amerikanischen Ausrottungsbombardement zum Opfer, wie die Beispiele Serbien und Irak zeigen.

An dieser Stelle werden sich alle Gutmenschen erleichtert sagen, derartige politische Richtungen bzw. Gesetzesanweisungen könnten in der weltoffenen, modernen BRD ja gar nicht mehr existieren.

Weit gefehlt, diese Weltanschauung hinsichtlich der Reinhaltung der Rasse wird in der BRD sogar mit Ermahnungen, Gesetzen und Geboten von der politisch mächtigsten Volksgruppe in der BRD praktiziert.

Doch die lieben deutschen Gutmenschen können beruhigt aufatmen, es gibt tatsächlich keinen deutschen Gutmenschenpolitiker, der diese Rassenpolitik auch nur ansatzweise anzudeuten wagen würde, geschweige denn in Gesetzesform zu kleiden.

Es handelt sich um die politische Führung der Juden in Deutschland, die gemäß jüdischem Gesetz diese Rassenphilosphie praktiziert. Gemäß jüdischem Gesetz ist es eine Todsünde (Verbrechen) sich mit Nichtjuden zu vermischen. Deshalb sprach schon Judenführer † Heinz Galinski ganz unverblümt aus, was ihm und den seinen das jüdische Gesetz vorschreibt: "Für Juden gilt: Keine Vermischung!" (Allgem. Jüd. Wo. Ztg., 26.7.1990, S. 11) Jetzt bestätigte sogar die jüdische WELT-Kolumnistin Miriam Lau erneut die Wirksamkeit des jüdischen Rassegesetzes, indem sie auf das Galinski-Gebot verweist: "Er [Galinski] wolle 'volle Integration, unter Ablehnung der Assimilation'." (Die Welt, 19.5.2004, S. 8)

Die Judenführer sind im allgemeinen schnell dabei, das jüdische Rassengesetz als religiöse Floskel abzutun. Dies geht jedoch am Kern der Sache vorbei. Der Begriff "jüdische Religion" wird im Judentum etwas anders definiert als der Religionsbegriff im Christentum. Es handelt sich um das Jüdische Gesetz (den Nichtjuden als Religion übersetzt), das zielgerichtet die genetische Unversehrtheit der Juden einfordert sowie die Dominanz über die Völker der Welt anstrebt.

Judesein wird genetisch bestimmt, nicht religiös. Man wird als Jude geboren, also vom Blut her als Jude definiert. Bekehrungen sind die absoluten Ausnahmen. Es gibt im Judentum keinen Missionsauftrag zur Bekehrung anderer Menschen zum Judentum. Im Gegenteil, Missionieren ist sogar verboten. Jude ist, wer die jüdische Blutslinie nachweisen kann, von einer jüdischen Mutter geboren ist. Und wer als Jude geboren ist, kann sein Judesein auch nicht abgelegen wie ein religiöses Glaubensbekenntnis: "'Wer von einer jüdischen Mutter abstammt, ist lebenslang Jude', sagt dagegen Michael Klaus Kune, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Hannover, 'er kann gar nicht austreten'." (Der Spiegel, 19/2004, S. 68)

Bei den Juden handelt es sich also vielmehr um eine ethnische Gruppe mit eigenen Gesetzen und eigenen Interessen. So sprechen die Juden z.B. von dem Land, indem sie leben, als "Gastland". Sie empfinden sich als Juden im Sinne einer ethnischen Gruppe innerhalb des jeweiligen "Gastvolkes" (Talmud). Ferner gelten die Gesetze des "Gastlandes" für Juden nur dann, wenn sie der "Weisung" des jüdischen Gesetzes nicht widersprechen. Auch hier spricht der Talmud von "Weisung" und nicht von Religion: "Das jeweilige Landesgesetz wird anerkannt, soweit es der Weisung nicht widerspricht." (Der Talmud, Goldmann, München 1988, S. 52) Des weiteren wirft diese Gesetzesweisung die Frage nach der Loyalität auf.

So verwundert es nicht, daß die Judenführung in der BRD von "Kultussteuer" und nicht von "Kirchensteuer" spricht, die Juden mit Einkommen an den "Zentralrat der Juden" abführen müssen: "Wer [als Jude] Einkommen hat, zahlt ähnlich wie bei der Kirchensteuer eine sogenannte Kultussteuer, sechs Prozent von der Steuerschuld." (Der Spiegel, 19/2004, S. 66)
Die "Kultussteuer" wird also nicht einer sogenannten Kirche zugeführt, sondern dem "Zentralrat der Juden". Doch der Zentralrat ist eine politische Organisation, keine kirchliche, dessen Ziel die Durchsetzung des jüdischen Programms ist: "Der Zentralrat ist eine politische Organisation," bestätigte Judenführer Paul Spiegel. (WamS, 8.12.2002)