Zeitgeschichte 2003

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Der Prozess wegen des Marsches auf die Feldherrnhalle vom 8./9. November 1923
"Adolf Hitler hat bedeutendes geleistet. Als Menschen können wir ihm unsere Achtung nicht versagen"

"Adolf Hitlers ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Redner-gabe, Bedeutendes geleistet."

Ludwig Stenglein, der als Erster Staatsanwalt des Bayerischen Volksgericht beim Landgericht München I Adolf Hitler im "Hochverratsprozess", der am Morgen des 26. Februars 1924 im Hauptlesesaal der Zentralen Infanterieschule mit 368 Zeugen, Korrespondenten aus aller Welt und Hunderten von Zuschauern mit reservierten Sitzen, begann, beschrieb den Angeklagten in einer Weise, die heute mit vielen Jahren Gefängnis geahndet würde. Es handelte sich bei Ludwig Stenglein nicht um einen sog. "Nazi-Staatsanwalt", sondern um einen Strafverfolger der Weimarer-Republik, auf die sich die Bundes-republik zu feierlichen Anlässen immer wieder als Vorbild beruft. DER SPIEGEL veröffentlichte Auszüge aus der Anklage-Rede gegen Adolf Hitler, mit Buchquelle "Der Hitler-Prozess 1924" (siehe folgendes Gesamt-Faksimile des SPIEGEL):

DER SPIEGEL Nr. 33/16.08.1999, Seite 72:

"Schnöder Eigennutz lag ihm ferne"

Aus dem Plädoyer der Anklage im
Hochverratsprozess gegen Hitler 1924

Angeklagte im Hitler-Prozess: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner. "Sein Privatleben hat er (Adolf Hitler) stets rein gehalten".

Nach dem Putschversuch vom 8./9. November 1923, der im Feuer der Bayerischen Landespolizei an der Münchner Feldherrnhalle scheiterte, wurden Adolf Hitler und etliche Mitverschwörer verhaftet. Im folgenden Prozess pries der Erste Staatsanwalt Ludwig Stenglein in der Begründung seines Strafantrags die Persönlichkeit des Angeklagten. 

Auszug aus "Der Hitler-Prozess 1924", K. G. Saur Verlag, vier Bände, München 1999:

Aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, hat Hitler im großen Kriege als tapferer Soldat seine deutsche Gesinnung bewiesen. Erfüllt von echter, glühender Begeisterung für ein großes deutsches Vaterland hat er nach dem Kriege aus kleinsten Anfängen in mühsamer Arbeit eine große Partei, die national-sozialistische Arbeiterpartei, geschaffen, wobei die Bekämpfung des internationalen Marxismus und Judentums, die Abrechnung mit den Novemberverbrechern, wie er die Urheber der Novemberrevolution von 1918 nennt, und die Ausbreitung des nationalen deutschen Gedankens in allen Volkskreisen ... die wesentlichen Programmpunkte waren.

Über seine Parteipolitik habe ich hier kein Urteil zu fällen; sein ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet.

Zeigten sich infolge seiner einseitigen Einstellung, die notwendig zu einer Kampfstimmung in den Reihen seiner Anhänger führen musste, üble Ausschreitungen, so wäre es doch ungerecht, ihn als Demagogen im üblen Sinne diese Wortes zu bezeichnen. Vor diesem Vorwurf schützt ihn die Echtheit seiner Überzeugung und die Uneigennützigkeit seiner Hingabe an die von ihm selbst gewählte Lebensaufgabe. Sein Privatleben hat er stets rein gehalten, was bei den Verlockungen, die an ihn als gefeierten Parteiführer naturgemäß herantraten, besondere Anerkennung verdient.

Hitler hat sich ... eines Verbrechens des Hochverrats nach Paragraph 81 Ziffer 2,82 und 47 des Strafgesetzbuches in Mittäterschaft mit den anderen Hauptbeteiligten schuldig gemacht. Er hat durch seine revolutionäre Aktion innen- und außenpolitische Gefahren heraufbeschworen ... Schwere Verluste an Menschenleben und sonstige Schäden sind entstanden.

Eine gerechte Strafbemessung verlangt aber auch vor allem eine Würdigung der Person des Täters; denn nicht die Tat, der Täter wird bestraft. Hitler ist ein hoch begabter Mann, der aus einfachen Verhältnissen heraus sich eine angesehene Stellung im öffentlichen Leben errungen hat, und das zweifellos durch ernstes Streben und harte Arbeit. Er ist ein Mann, der sich! einer Idee, die ihn erfüllt, bis zur Selbstaufopferung hinzugeben vermag.

Als Soldat hat er in höchstem Maße seine Pflicht getan. Er hat nach dem Kriege gekämpft für die deutsche Sache, er hat echte Begeisterung. Es darf ihm geglaubt werden, dass schnöder Eigennutz ihm ferne lag. Eine eigennützige und unehrenhafte Ausnützung der Machtstellung, die er sich schuf, kann ihm nicht vorgeworfen werden.

Auch bei der Tat, die jetzt abzuurteilen ist, hat nicht so sehr persönlicher Ehrgeiz, wenn er auch zweifellos seine Rolle mitspielte, als seine echte Begeisterung für die deutsche Sache den Ausschlag als Beweggrund gegeben. Als Mensch(en) können wir Hitler unsere Achtung nicht versagen.

Der Staatsanwalt beantragte acht Jahre Festungshaft, Hitler wurde zur Mindeststrafe von fünf Jahren mit Aussicht auf Bewährungsfrist verurteilt. Die zwingend vorgeschriebene Ausweisung aus dem Reichsgebiet unterblieb. Hitlers Strafliste mit noch laufender Bewährung auf Grund einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs blieb entgegen der Prozessordnung unerwähnt. Schon nach neun Monaten kam Hitler frei. <Ende Spiegel>

Adolf Hitlers vollständiges Schlusswort in diesem Prozess im Buch:
"Adolf Hitlers Reden" (Artikel 196)